Ragtime
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Das Kontingent für Bewerbungszwecke bezieht sich auf GEMA-pflichtige Tonträger, da hierfür eine niedrigere Lizenzgebühr fällig wird als für Verkaufsexemplare. Dafür gibst du an, wieviel der gepressten Auflage nur für Werbung ist, also z.B. 100 von 500. Wenn du für Eigenkompositionen keine GEMA-Gebühr zahlst (Band auch keine GEMA-Mitglieder!), dann entfällt der Punkt logischerweise.
Ob du beim Presswerk presst oder die das anderweilig kopieren ist egal. Die wollen immer erst die GEMA-Freistellung sehen.
Super, danke!
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