Beyme
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Laut dem Umsatzsteuergesetz §2 UStG ist ein Unternehmer:
- wer eine gewerbliche/berufliche Tätigkeit selbständig ausübt , [...] und damit Einnahmen erziehlt.
Allein die Tatsache, dass man Einnahmen erziehlt reicht also aus, um i.S.d. Umsatzsteuergesetzes als Unternehmer zu gelten.
Du hast gerade das Gegenteil geschrieben! ;-)
Allein die Tatsache, dass man Einnahmen erzielt, reicht nicht aus, um als Unternehmer zu gelten. Die Tätigkeit, die man ausübt, muss auch noch gewerblich oder beruflich sein.
Das ist ja bei der Umsatzsteuer auch noch ein wenig anders als bei der Einkommensteuer.
Ich würde daher 90 % der Amateurbands ausdrücklich davon abraten, ein Kleinunternehmen anzustreben. Es kommt immer darauf an, wo eine Band steht und wo sie hin will. Wer jahrelang die Verluste seiner Hobbyband steuermindernd geltend macht (und auf Verluste wird es bei den meisten Bands hinauslaufen), hat schon von Anfang an einen Haufen Arbeit. Das gilt erst recht, wenn das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung fünf Jahre später die Band als Liebhaberei einstuft und alles zurück haben will. Das kann man sich sparen, indem man sich für seinen Einzelfall informiert. In den meisten Konstellationen als Amateurband kann man die Einnahmen dem Finanzamt verschweigen, wen man nur seine Belege für Einnahmen und Ausgaben akribisch sammelt und belegen kann, dass das Hobby jahrelang Verluste aufhäuft.
Der GbR-Vertrag ist ein uneingeschränkt guter Tipp. Aber eine GbR bedeutet nicht zwangsläufig, auch gegenüber Finanzamt, Behörden und Veranstaltern als Unternehmer aufzutreten.
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