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Aufwandsentschädigung statt Gage

  • Ersteller DoubleB
  • Erstellt am
Laut dem Umsatzsteuergesetz §2 UStG ist ein Unternehmer:
- wer eine gewerbliche/berufliche Tätigkeit selbständig ausübt , [...] und damit Einnahmen erziehlt.

Allein die Tatsache, dass man Einnahmen erziehlt reicht also aus, um i.S.d. Umsatzsteuergesetzes als Unternehmer zu gelten.

Du hast gerade das Gegenteil geschrieben! ;-)

Allein die Tatsache, dass man Einnahmen erzielt, reicht nicht aus, um als Unternehmer zu gelten. Die Tätigkeit, die man ausübt, muss auch noch gewerblich oder beruflich sein.
Das ist ja bei der Umsatzsteuer auch noch ein wenig anders als bei der Einkommensteuer.

Ich würde daher 90 % der Amateurbands ausdrücklich davon abraten, ein Kleinunternehmen anzustreben. Es kommt immer darauf an, wo eine Band steht und wo sie hin will. Wer jahrelang die Verluste seiner Hobbyband steuermindernd geltend macht (und auf Verluste wird es bei den meisten Bands hinauslaufen), hat schon von Anfang an einen Haufen Arbeit. Das gilt erst recht, wenn das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung fünf Jahre später die Band als Liebhaberei einstuft und alles zurück haben will. Das kann man sich sparen, indem man sich für seinen Einzelfall informiert. In den meisten Konstellationen als Amateurband kann man die Einnahmen dem Finanzamt verschweigen, wen man nur seine Belege für Einnahmen und Ausgaben akribisch sammelt und belegen kann, dass das Hobby jahrelang Verluste aufhäuft.

Der GbR-Vertrag ist ein uneingeschränkt guter Tipp. Aber eine GbR bedeutet nicht zwangsläufig, auch gegenüber Finanzamt, Behörden und Veranstaltern als Unternehmer aufzutreten.
 
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Guten Abend,

vielen Dank für deine Stellungnahme.

Die Tätigkeit einer Band ist ganz klar der selbständigen Arbeit zuzuordnen und somit eine berufliche Tätigkeit. Also wird meine Schlussfolgerung, dass alleine die Tatsache, dass man Einnahmen erzielt ausreichend ist, verständlich.

Ein Kleinunternehmen ist bedeutend wenig Arbeit. Nicht umsonst hat man diesen "Vereinfacherungsparagrafen" eingeführt.

Nehmt am besten Kontakt zu eurem Wohnsitzfinanzamt auf, stellt euer Anliegen bzw. euer Vorhaben gründlich dar und betont desöfteren, dass ihr mit potentiellen Gewinnen ausschließlich entstandene Kosten decken wollt. Das Finanzamt wird euch dann eine bindene Antwort geben. Dann seid ihr mit Sicherheit auf der sicheren Seite.

Beste Grüße
 
Die Tätigkeit einer Band ist ganz klar der selbständigen Arbeit zuzuordnen und somit eine berufliche Tätigkeit.

Nein, das ist überhaupt nicht klar, weil eine selbständige Tätigkeit unter anderem als nachhaltig und vor allem mit Gewinnerzielungsabsicht definiert ist. Gerade an letzterem fehlt es aber bei vielen Bands, so dass ihre Einnahmen und Ausgaben steuerlich schlicht nicht relevant sind.

Ein Kleinunternehmen ist bedeutend wenig Arbeit. Nicht umsonst hat man diesen "Vereinfacherungsparagrafen" eingeführt.

Naja, mir wäre das schon zu viel, wenn ich auch noch für meine zweite Band eine Einnahmen- Überschuss-Rechnung machen müsste, die Abschreibungen vom Equipment ausrechnen und die Aufstellung der Vermögensgegenstände aktualisieren müsste. ^^

Nehmt am besten Kontakt zu eurem Wohnsitzfinanzamt auf, stellt euer Anliegen bzw. euer Vorhaben gründlich dar und betont desöfteren, dass ihr mit potentiellen Gewinnen ausschließlich entstandene Kosten decken wollt. Das Finanzamt wird euch dann eine bindene Antwort geben. Dann seid ihr mit Sicherheit auf der sicheren Seite.

Genau, da macht man nichts falsch.
 
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Hallo,

um nochmal die Ausgangsfrage zu beleuchten:

Gage ist das pauschale Entgelt eines (professionellen) Künstlers für einen Auftritt oder ein Engagement.

Aufwandsentschädigung ist lediglich der Ersatz von Aufwendungen, also des Schadens, der entsteht, weil man einen Aufwand hat.

Ersteres ist notgedrungen höher im Betrag, da ja ein berufsmäßiger Künstler leben muss und somit eine Gewinnerzielungsabsicht haben muss.

Der Hobbymusikant dagegen finanziert mit seinem Beruf sein Hobby, kann also fröhlich Verluste machen und
kann daher auch fröhlich sich mit Benzingeld, Verpflegungsaufwand, einem Satz neuer Saiten u. dgl. zufrieden geben,
das wäre eine Aufwandsentschädigung.

Während der Profi eine Rechnung schreiben kann, wo evtl. auch Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die dann auch eine Steuernummer beeinhaltet, wird der Hobbyist zwar eine Aufwandsrechnung erstellen können oder auch eine Pauschalrechnung für den Aufwand, jedoch ganz sicher ohne Umsatzsteuer und ohne Steuernummer (wozu sollte die denn dienen?).
Es geht auch ganz ohne Rechnung mit einfacher Quittung, da steht dann eben:

"Der X bestätigt dem Y, dass er (Y) ihm (dem X) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von Z € für Lärm am Samstag bezahlt hat."

Fertig.
Nix Steuer, nix Nummer, nix Amt.

Nur für den Fall, dass jemand kleinkriminell sein sollte und meint, als aufstrebender Künstler mit professionellen Absichten (aber nicht Fähigkeiten) seine Gage verschleiern zu wollen und deshalb die 2.000 € am Abend als "Benzingeld" für die Fahrt vom 3 km entfernten Proberaum gewertet haben will, der sollte sich mit der Strafbarkeit von Steuerhinterziehung vertraut machen.

Umgekehrt meinen ja viele Kapellen, dass sie mehr sind, als sie sind, das ist aber nicht so und die meisten Finanzämter werden da auch wenig Freude empfinden, wenn jede Minikapelle mit ihren drei Auftritten im Jahr für Appel und Ei meinen, das Obst und Hühnerprodukt versteuern zu wollen und dann anfangen, ihre Rechnungen für die drei Edelgitarren und der Peripherie zu sammeln und absetzen zu wollen. Das wäre ziemlich - pardon - bescheuert.

Grüße
Jürgen

PS
Und nein, eine Hobbykapelle ist kein Unternehmen im Rechtssinne, auch wenn die Kameraden gelegentlich mal ein Trinkgelage unternehmen.
 
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