Gerhard Eichberger
Für mich ist der Unterschied Gage vs. Aufwandsentschädigung hier nicht klar.
In Österreich wird da schon ein Unterschied gemacht: Eine Gage ist als Werklohn einkommenssteuerpflichtig (wenn man mal von ein paar Ausnahmen absieht), eine Aufwandsentschädigung hingegen nicht. Es geht den Musikern nämlich häufig nicht um die Umsatzsteuer, sondern um die Einkommenssteuer - daher ist es so manchem Musiker lieber, wenn er statt einer Gage eine Aufwandsentschädigung bekommt. (Noch lieber ist es ihnen natürlich, wenn es das Geld bar auf die Kralle gibt - wo kein Zettel, da keine offizielle Einnahme.)
Es geht hier doch darum, dass der VA für die Gage, die er an die Band auszahlt, einen Beleg bekommt, damit er das wiederum als Ausgabe deklarieren kann. Natürlich hätte er gerne eine Rechnung, wo eine MwSt ausgewiesen ist, sprich die Band von diesem Betrag Steuern an's FA abführt, was sein Ausgabe mindert, da Steuern ein durchlaufender Posten sind. Wenn er z.B. 1000EUR Gage zahlt, die Band davon 7 bzw. 19% Steuer abführt, hat er effektiv nur 935 bzw. 840EUR Kosten gehabt.
Mir hat ein Berufsmusiker mal gesagt, daß Gagen immer Nettogagen sind. Wenn also die Gage 1.000 Euro ausmacht, und der Veranstalter will eine Rechnung, so kommen noch 10 % Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) dazu, das heißt, die Rechnung lautet dann auf brutto 1.100 Euro.
Wenn eine Band nun mal nicht beim FA gemeldet ist, kann sie auch keine solche Rechnung ausstellen. Dann unterschreibt sie halt eine Quittung über 1000EUR ohne Steuer und gut.
Das hat jetzt aber nichts mit der Frage zu tun, ob die Band eine Steuernummer hat oder nicht. Es liegt in der Verantwortung der Band, eingehobene Umsatzsteuer auch tatsächlich abzuführen. Und wenn man eine Rechnung ausgestellt hat, auf der Umsatzsteuer ausgewiesen ist, dann empfiehlt sich dringend, das auch zu tun. Denn wenn der Veranstalter die Vorsteuer abzieht und das Finanzamt dem keinen entsprechenden Umsatzsteuer-Gegenbeleg zuordnen kann, ... ja, dann kommt's drauf an, ob sich der Finanzbeamte eine Arbeit machen will oder nicht.
Und es ist völlig wumpe, ob da Gage, Aufwandsentschädigung, musikalische Darbietung, Dienstleistung oder was auch immer als Vermerk auf dem Beleg steht.
Zu unterscheiden sind auch Honorarnoten, Rechnungen und Zahlungsbestätigungen. Eine eventuelle Umsatzsteuerbefreiung sollte aber darauf angegeben sein, am besten mit Nennung des entsprechenden Paragraphen. In Österreich lautet so ein Text beispielsweise folgendemaßen:
USt-befreit nach
§ 6, Abs. 1, Ziffer 27 UStG 1994. Im Betrag ist keine abzugsfähige Vorsteuer enthalten.
Dazu siehe hier:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004873
Für einzelne Gigs buchen wir eine Sängering dazu, die nicht über uns versteuert wird. Sie unterschreibt uns eine Quittung für die Gage, die wir ihr für den Gig auszahlen, was bei uns dann als Ausgabe verbucht wird. Da sie nicht beim FA gemeldet ist, weist sie natürlich auf diesen Quittungen keine MwSt aus. Am Jahresende muss sie dann diese Einnahmen versteuern. Wie und ob sie das tut, ist ihre Sache und uns im Prinzip egal. So ist das von unserem Steuerberater abgesegnet, und wenn ich mich recht erinnere, hat er erwähnt, dass sie solche Nebeneinkünfte erst ab einem bestimmten Betrag (400EUR?/Jahr), angeben muss, wo sie alleine durch unsere Gigs immer schon drüber liegen würde, und es daher auf jeden Fall angeben sollte, weil wir auf den von ihr unterschriebenen Quittungen ihren Namen haben.
Ist das in Deutschland immer noch so ein niedriger Betrag?
Bei uns in Österreich wurde vor Jahren der diesbezügliche Maximalumsatz für Kleinunternehmer auf 30.000 Euro im Jahr hinaufgesetzt. Siehe
§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 in meinem obigen Link. In § 21 Abs. 6 steht, daß Kleinunternehmer keine Steuererklärung abzugeben brauchen.
Leider wissen viele Leute von dieser Kleinunternehmerregelung zuwenig Bescheid und führen dann zuviele Steuern ab. Würde mich wundern, wenn das bei Euch anders wäre.
Auch das steuerfreie Einkommen wurde in Österreich vor einigen Jahren von 1.000 auf 2.000 Euro hinaufgesetzt. (Das ist aber kein Freibetrag. Wenn das Einkommen darüber liegt, wird der Einkommenssteuersatz für den Gesamtbetrag fällig und nicht nur für den 2.000 Euro übersteigenden Betrag. Bezüge, von denen Lohnsteuer abgezogen wurde, werden aber in diesen Betrag NICHT hineingerechnet.)
Ob ausgewiesene Steuer oder nicht spielt doch erst einmal überhaupt keine Rolle. Wenn ich mir Equipment zulege, kaufe ich möglichst neu oder zumindest von Gewerblichen, die mir Steuern ausweisen. Aber genauso kann ich mir auch eine Gitarre von einem Privatmann kaufen, von dem ich dann einen Beleg als Ausgabe einreiche, wo keine Steuer ausgewiesen ist.
Blöderweise ist es beim Kauf von Privat zu Privat weniger üblich, Rechnungen oder Zahlungsbestätigungen auszustellen - viele Verkäufer weigern sich da.
Eine ganz andere Geschichte ist das nun mit dem Merchandising. Das halte ich für grenzwertig, wenn ihr T-Shirts, Buttons, Taschen oder was auch immer verkauft. Bei Merchandising wird in der Regel eine Gewinnabsicht unterstellt. Und die Absicht, Gewinn zu erzielen, und das ruft Vater Staat auf den Plan, dass er hier seinen Obulus abhaben möchte. Selbst wenn nur die Idee dahinter steckt, dass man durch einen gewissen Gewinn seine sonstigen Kosten (Spritgeld, Proberaummiete, Equipment etc.) kompensieren will, fängt man am besten tatsächlich an, Einnahmen und Ausgaben penibel zu erfassen, gegenüber zustellen quasi wie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Ist nicht notwendig, wenn man Kleinunternehmer ist.
Möglicherweise ist das unproblematisch, wenn ihr solche Sachen zum reinen Selbstkostenpreis verkauft. Aber da würde ich auf jeden Fall Buch führen, wo die Kosten und die Einnahmen gegenübergestellt werden. Wir haben mal T-Shirts drucken lassen, die wir mehr oder weniger zum Selbskostenpreis verkauft haben. Die Einnahmen haben wir natürlich versteuert, und wenn wir welche verschenkt haben, habe ich dies vorsichtshalber als Blankobeleg zu den Belegen geheftet.
Prüf' doch mal nach, ob Ihr nicht ebenfalls unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Aber wie gesagt, meine Angaben beziehen sich auf Österreich. Kann sein, daß es geringfügige Unterschiede in Deutschland gibt. Wäre nämlich blöd, wenn Ihr da Umsatzsteuer abführt und umständlich Buch führt, wenn Ihr das gar nicht müßt.
Aber aufpassen:
Zumindest in Österreich dürfen die Finanzbeamten die Parteien nicht darauf aufmerksam machen, daß es Steuerbefreiungen gibt. Dazu dürfen sie nur dann Auskunft geben, wenn sie konkret danach gefragt werden.
Es düfte sich für Viele lohnen, das Umsatzsteuergesetz mal genau durchzulesen...
Gerhard