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Die Band als Gewerbe.

Musing
Musing
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Hallo liebe Leute!

Da es in manchen Fällen vorkommt, dass man einem Veranstalter; bzw. "einem Geldgeber" etwas in Rechnung stellen muss braucht man eine Steuernummer.
Diese setzt soweit ich weiß eine Gewerbeanmeldung beim Finanzamt voraus..
Hier meine Fragen, insofern ich nicht schon zu Beginn alles falsch verstanden habe:

Welche "Rechtsformen habt Ihr in Euren Projekten und wieso?
 
Eigenschaft
 
Gewerbeanmeldung ist beim Gewerbeamt, das in der Regel zur Gemeindeverwaltung gehört - die geben die Info ans FA weiter (kann man persönlich selber natürlich beschleunigen).

Bei der Rechtsform gibt es für einfache "Betriebe" nicht so viel Auswahl, wenn man alleiniger Betreiber ist, wird es in der Regel auch ein Einzelunternehmen mit persönlicher Haftung sein, für Bands bietet sich die GbR an, als die ihr sowieso eingestuft werdet, wenn Ihr nichts anderes wählt.

Andere Betriebsformen sind teils erheblich mit Aufwand + Kosten verbunden, da wird sinnigerweise ein Rechtsanwalt und ein Steuerberater eingeschaltet.


benutz mal die Suchfunktion, es gibt schon einige Beiträge zum Thema "Anerkennung als Künstler" und Behandlung vom FA vergleichbar einem Freiberufler - das hat gewisse Vorteile, braucht aber auch einige Voraussetzungen.
 
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Ich mach nun schon seit über 30 Jahre Tanzmusik, und das wickeln wir schon immer ganz offiziell über das FA ab, haben eine GbR, für die wir mit Hilfe unseres Steuerberaters proforma einen Gesellschaftervertrag entworfen haben. Der Steuerberater kümmert sich da um alles, hat dafür gesorgt, dass wir mit vermindertem Steuersatz, also 7% unsere Einnahmen versteuern. D.h. wir können jedem Veranstalter auf seiner Rechnung 7% Vorsteuer ausweisen, die wir dann an's FA abführen. Keine große Sache, solange man unter 17500EUR Gewinn bleibt, weil man dann noch als Kleingewerbe gilt, wo man sich auch von Abgaben an die IHK befreien lassen kann, und auch noch keine Gewerbesteuer zahlen muss.
Ich würde da einfach mal einen Steuerberater kontakten, das kostet auch nicht die Welt, und Du musst Dich um nichts kümmern.
 
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Andere Betriebsformen sind teils erheblich mit Aufwand + Kosten verbunden, da wird sinnigerweise ein Rechtsanwalt und ein Steuerberater eingeschaltet.

Rechtsberatung im Forum ist ja nicht erwünscht, also am besten professionelle Hilfe vor Ort in Anspruch nehmen. Jedenfalls fiele bei einer gewerbetreibenden Betriebsform auch noch Gewerbesteuer an, um das mal beim Namen zu nennen, so dass ein "Gewerbe" schon aus diesem Grund unklug wäre. Aber der StB weiß da eigentlich alles.
 
...Jedenfalls fiele bei einer gewerbetreibenden Betriebsform auch noch Gewerbesteuer an, um das mal beim Namen zu nennen, so dass ein "Gewerbe" schon aus diesem Grund unklug wäre...
Na ja, der Freibetrag ist komfortabel, den erreichen viele Musiker nicht...
 
Hebesätze sind lokal unterschiedlich. Und, warum erst mal eine Steuerpflicht in Kauf nehmen, wenn's auch anders geht? Ich meine ja nur, sich vorher fachkundigen Rat zu holen, wie Du ja auch empfielst, ist sicher von Vorteil.
 
manchmal hilft Dir weder Rat noch ein Richter - wenn der Mensch im Finanzamt stur ist, dann bist Du keine Künstler, und wirst nie ein Künstler werden - zumindest nicht im Zuständigkeitsbereich dieses Finanzamtes.

Ich habe das an einem anderen Beispiel erlebt, zwei Finanzämter haben sich hartnäckig geweigert, mir meinen LKW als einen solchen anzuerkennen, da halfen weder Bitten, noch Spitzfindigkeiten, noch Drohungen und auch bei Gericht hatte ich keinen Erfolg.
Erst jetzt bei meinem Altersruhesitz kam der Finanzbeamte auf mich zu (!!!!!) und fragte mich, ob ich denn mein Fahrzeug nicht als LKW versteuern möchte...??!!

Als Musiker hatte ich noch nie Probleme, wahrscheinlich schon deshalb, weil ich erstens auch als Freiberufler (Ing.-Büro) selbständig war und zweitens ein abgeschl. Musikstudium vorweisen konnte, da waren immer alle Einkünfte außerhalb der Gewerbesteuer.
 
D.h. wir können jedem Veranstalter auf seiner Rechnung 7% Vorsteuer ausweisen, die wir dann an's FA abführen. Keine große Sache, solange man unter 17500EUR Gewinn bleibt.

Wenn Ihr unter dieser Schwelle bleibt, warum führt Ihr dann Mehrwertsteuer ab? Freiwillig, wegen der Vorsteuer?

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Hallo liebe Leute!

Da es in manchen Fällen vorkommt, dass man einem Veranstalter; bzw. "einem Geldgeber" etwas in Rechnung stellen muss braucht man eine Steuernummer.
Diese setzt soweit ich weiß eine Gewerbeanmeldung beim Finanzamt voraus..
Hier meine Fragen, insofern ich nicht schon zu Beginn alles falsch verstanden habe:

Welche "Rechtsformen habt Ihr in Euren Projekten und wieso?

Die Gewerbeanmeldung erfolgt nicht beim Finanzamt, sondern beim Gewerbeamt (Stadt- oder Gemeindeverwaltung). Für eine Steuernummer ist die Gewerbeanmeldung jedoch nicht erforderlich, eine Steuernummer erhält man vom Finanzamt auch einfach so, spätestens wenn man seine Einnahmen zur Versteuerung anmeldet.
 
MwSt: Man kann als Kleinunternehmer optieren (kann das aber nicht beliebig ändern), dass man MwSt. erhebt oder nicht. Wenn jetzt noch größere Anschaffungen anstehen, kann die Gegenrechnung der sog. Vorsteuer (Stichwort "Vorsteuerabzug") schon rentabel sein. Ansonsnten machen die zusätzlichen Vorsteuererklärungen z.B. vierteljährlich oder gar monatlich nur Arbeit (und beim StB Kosten). Es bleibt dabei: Bitte fachkundigen Rat für den individuellen Fall bei einem StB einholen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
Wenn Ihr unter dieser Schwelle bleibt, warum führt Ihr dann Mehrwertsteuer ab? Freiwillig, wegen der Vorsteuer?
...unter anderem.
Genau wie du auch recht hast, dass man nicht zwingend ein Gewerbe anmelden müsste, weil man ne Steuernummer auch ohen Gewerbeschein bekommt. Macht sich aber manchmal gut, z.B. wenn ich zur Musikmesse will, und zwar nicht am Wochenende! (ok, da kommt man ggf. auch anders rein), oder hab auch schon mal gute Rabatte beim Kauf von Geräten bekommen, oder bei Geschäften im Ausland, und wenn man dort nur etwas reparieren lassen will (Stichwort: Umsatzsteuer-ID).
 
Stichwort: Umsatzsteuer-ID: die gibt es nicht nur für Gewerbetreibende, sonder auch z.B. für Freiberufler (also auch für Künstler oder Künstler GbR's). Also: Gewerbe ist weder für Umsatzsteuer noch für die anderen vorgenannten Zwecke erforderlich. Nur muss man bei der Umsatzsteuer eben aufpassen bzw. vorher gut überlegen, ob das Optieren FÜR MwSt. Ausweisung/Inkludierung bei eigenen Rechnungen in der Summe von Vorteil ist oder nicht, weil man nicht alle paar Wochen wechseln kann (ich bin jetzt kein Steuerfachmann und habe die Zeitspanne nicht parat, glauibe aber dass es um 5 Jahre geht, die man dann an den gewählten Weg gebunden ist) -> Hier von uns anderen "Halbwissenden" mit Mutmaßungen totgeschwafelt zu werden bringt nichts. Geht doch bitte zu einem Steuerberater! (Dessen Kosten sind ja auch einfach Betriebsausgaben - inkl. MwSt.)
 
Anknüpfend an die Kernaussage von Soundmunich, Kurzinfo beim STb, dauert weniger als 15 min daher Festpreis vereinbaren, einholen,
alternativ od. ergänzend sich über die beiden folgende Stichpunkte informieren "Kleinunternehmer i. S. §19 USTG" und "gleichgestellte Einichtung" .
Ggf. hast Du dann schon die hinreichenden Informationen, um einfach mal das FA anzurufen, über deine bisherigen St-Nr/ St-Id kann Dir Dein Sachbearbeiter ggf. weiterhelfen bzw. Dich an die
zuständige Stelle weiterreichen, häufig reicht dass schon, was die USt-Pflicht und die betreffendne Formalitäten anbelangt.
Bands formieren i. d. R. als GbR, Einzelmusiker gelten ebenfalls als Personengesellschaft, die selbständig oder gewerblich (falls noch mit Musikalien o. ä. gehandelt wird) tätig sind.

Die nachfolgende Info (stand heute) hat nicht den Charater der Steuerberatung daher ist sie hier an dieser Stelle im MB erlaubt:

Folgende Pflichtangaben muss eine Rechnung mit einem Betrag von mehr als 150 € enthalten:
· Name und Anschrift des Rechnungsausstellers
· Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
· Steuernummer oder Umsatzsteuer ID Nummer
· Hinweis auf evtl. Steuerbefreiung
· Ausstellungsdatum
· Fortlaufende Nummer
· Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
· Menge und Bezeichnung der Ware / Art und
· Umfang der Leistung
· Nettobetrag
· Umsatzsteuersatz in Prozent
· Umsatzsteuerbetrag
· Hinweis auf vorab vereinbarte Skonti / Boni

Bei Rechnungen unter 150 €, s.g. Kleinbetragsrechnungen reichen folgende Angaben:
· Name und Anschrift des Rechnungsausstellers
· Ausstellungsdatum
· Menge und Bezeichnung der Ware / Art und Umfang der Leistung
· Bruttobetrag
· Steuersatz der darin enthaltenen Umsatzsteuer


So jetzt bist doch schon gut für Deinen Stb-Termin gerüstet
 
... Geht doch bitte zu einem Steuerberater!
Mein Reden. Jeder macht das, was er am besten kann. Ich mach Musik, mein Steuerberater kümmert sich um administrative Dinge herum, Sachen von denen ich nicht alles weiß, nicht alle Möglichkeiten, Vor- und Nachteile kenne, und vor allem nicht die jährlichen Änderungen mitbekomme. Mein steuerberater ist gut, und daher hab ich das, was er mich kostete, eigentlich auch immer wieder raus, und hab vor allem den stress mit der ganzen Versteuerungsgeschichte nicht.
Er rechnet mir vor, dass es sich oftmals mehr lohnt, neue Sachen zu kaufen, anstatt gebraucht ohne MwSt. Als ich mal eine Reparatur im Ausland hatte, wurde ich nach meiner Umsatzsteuer-ID gefragt (Was ist das denn? Frage an den Steuerberater: "Hab ich sowas?" Antwort: "ja"), und als ich die angeben konnte, bekam ich die Rechnung ohne Steueraufschlag. Ich finde, das hat schon was.
 
Also wir haben kein Gewerbe o.Ä. angemeldet, da wir weit davon entfernt sind, Gewinn zu machen.
Also wir haben auch schon etliche Rechnungen über 150,- ohne Steuer ID geschrieben.

Meine Beratung ist eine Mitarbeiterin des Finanzamtes, die ich persönlich kenne, also wird scho passen ;-)
 
Natürlich kannst Du auch Rechnungen ohne Steuer ausschreiben. Wenn Du Deine Gitarre privat verkaufst, unterschreibst Du auch eine Quittung für den Käufer.
Du darfst halt keine Steuer ausweisen, wenn du sie nicht tatsächlich abführst. Ich hab da schon abenteuerliche Belege gesehen, wo der Unterschreibende sich sicherlich ziemlich in die Nesseln begiebt. Wenn man einen Beleg unterschreibt - und manche Veranstalter jubeln das einem gerne unter - wo draufsteht: 7 bzw. 19% MwSt enthalten, heißt das, dass Du von dem Betrag, den Du bekommst diese Steuer an das FA abführst. Deine Gage verringert sich damit um diesen Betrag, den Veranstalter freut's, weil er günstiger weg gekommen ist. Daher immer aufpassen, wenn man Verträge macht.
 
Um auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen:
Ich habe für meine Band die GbR gewählt.
Der Grund dafür war, dass die Gigs sich häuften und diese Beträge (auch wenn sie gering bleiben) angegeben werden müssen.
Der Weg war ein formloser Antrag auf Zuteilung einer Steuernummer, der Voraussetzung für das Antragsformular vom Finanzamt war. Weitet ging es dann mit dem Ausfüllen und dem Schreiben eines Gesellschaftsvertrages, da das Finanzamt u.a. die Liquidation geregelt haben wollte. Ende vom Lied ist, dass wir seit 1, 5 Jahren eine Steuernummer haben, am Ende jeden Geschäftsjahres eine Gewinn und Verlustrechnung erstellen und an das Finanzamt melden.
Es war für uns zunächst der einfachste Weg. Es standen auch die Gründung eines Vereins (was aus vielen guten Gründen verworfen wurde) oder eine UG im Raum, die wegen Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, usw. ausschied.

Gruß Sebwo
 
Weiss jemand ob sich der freibetrag von 17000 auf den einzelnen musiker bezieht, oder auf die gbr als ganzes?
Danke
 
Wie kommst Du auf 17.000 bzw. welchen Freibetrag meinst Du überhaupt?

Es gibt den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer und verschiedene Grenzen für Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
 
Ich hatte mich auf diesen beitrag bezogen, die grenze von 17000 bezieht sich wenn ich es richtig verstanden hab auf den reingewinn der gesamten gbr, nach abzug aller sonstigen ausgaben, die man hatte..

hatte mich falsch ausgedrueckt;)

Ich mach nun schon seit über 30 Jahre Tanzmusik, und das wickeln wir schon immer ganz offiziell über das FA ab, haben eine GbR, für die wir mit Hilfe unseres Steuerberaters proforma einen Gesellschaftervertrag entworfen haben. Der Steuerberater kümmert sich da um alles, hat dafür gesorgt, dass wir mit vermindertem Steuersatz, also 7% unsere Einnahmen versteuern. D.h. wir können jedem Veranstalter auf seiner Rechnung 7% Vorsteuer ausweisen, die wir dann an's FA abführen. Keine große Sache, solange man unter 17500EUR Gewinn bleibt, weil man dann noch als Kleingewerbe gilt, wo man sich auch von Abgaben an die IHK befreien lassen kann, und auch noch keine Gewerbesteuer zahlen muss.
Ich würde da einfach mal einen Steuerberater kontakten, das kostet auch nicht die Welt, und Du musst Dich um nichts kümmern.
 
Achtung, das sind verschiedene Steuerarten.

Die Grenze, bevor ein Unternehmen Gewerbesteuer zahlen muss, kann sich natürlich nur auf das Unternehmen als ganzes beziehen. Die Gewerbesteuer ist unabhängig von den persönlichen Einkünften.

Die Einkommensteuer kommt für jeden persönlich nochmal extra hinzu. Dabei wird für das Unternehmen der Gewinn festgestellt auf die unterschiedlichen Gesellschafter verteilt. Die müssen den Betrag in ihrer eigenen Einkommensteuererklärung angeben. Wieviel jeder zu zahlen hat, kann sich dann natürlich unterschieden, je nachdem welche Einkommen man zusätzlich noch hat. Wenn Du sowieso auf Lohnsteuerkarte so gut verdienst, dass Du sowieso im Spitzensteuersatz bist, musst Du auch für Deinen Anteil am Bandgewinn entsprechend viel ans Finanzamt abgeben, während Dein studentischer Bandkollege ohne sonstiges Einkommen fast alles von seinem Anteil behalten darf.
 

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