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filmzitate - ist das erlaubt?

Weil Punk-Bands überhaupt kein Geld dafür haben.
Bzw. gibt es schrecklich viele Musiker, darunter auch ich, die ihre Mukke umsonst anbieten.

Das bedeutet rein gar nix. Man kann sich auch ein kostenfreies Nutzungsrecht einholen. Angenommen irgendjemand fragt meine Band, ob er ein Lied für seine Zwecke verwenden darf, dann würden wir uns beraten, zu welchen Konditionen er ein Nutzungsrecht erhält. Wenn es jetzt eine Truppe Filmemacher wäre, die einen Kleinkunstfilm oder ein Studienprojekt auf die Beine stellen, dann würden wir das vermutlich sogar kostenlos abgeben.

Angenommen jemand klaut von uns Passagen ohne es mit uns abzuklären, dann würden wir unter umständen sogar rechtliche Schritte einleiten, vor allem wenn die Nutzung nicht unseren Idealen entsprechen würde.


Gerichtlich hat auch schon eine kleine Formation gegen einen äußerst erfolgreichen act gewonnen, resultat waren 65.000 Euro schadensersatz, vernichtung der CDs die noch nicht im umlauf sind und ein vertriebsverbot für entsprechende geklaute Tracks (ob noch mehr Auflagen durch das Urteil entstanden sind weiß ich nicht). Man muss da jetzt natürlich auch noch einberechnen, dass die CD sehr erfolgreich war, und sich ohne das Verbot noch zigtausendmal verkauft hätte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Von_der_Skyline_zum_Bordstein_zurück (hier mal das besagte Album)
http://www.telemedicus.info/article/1715-LG-Hamburg-zu-Bushido-Plagiaten.html (und hier ausschnitte aus dem Gerichtsurteil)


Ich fand das ja äußerst amüsant, da ich Bushido eh nicht mag, aber wenn ich Bushido gewesen wäre, dann wäre ich ziemlich pissed gewesen ;)

also wie gesagt, kann sein, dass du damit durchkommst, kann aber auch ziemlich unschön enden.


Allgemein glaube ich auch, dass du die Rechtssituation nicht akzeptieren willst und nach einen Schlupfloch suchst, aber da bist du hier an nur bedingt richtig, das muss tatsächlich ein Sachverständiger feststellen, ob das so in ordnung ist oder nicht ;) bzw. wenn du dich vor gericht einzig und allein auf einen Paragraphen stützt, der an sich auslegungssache ist, dann wird das schwierig zu gewinnen ^^

Gruß Sebi
 
Naja, bei Bushido und Dimmu Borgir war das auch was komplett anderes.
Der hat einfach die Grundmelodie von Mourning Palace als Beat verwendet ohne sich die Rechte einzuholen, dass das nicht erlaubt ist, sollte ja jedem klar sein.

Wie gesagt, es ging nur um einen Dialog ohne Musik/Melodie.
Den Aufwand mir von Warner die Erlaubnis für 20 Sekunden Text einzuholen ist mir für nen Song an dem ich nichts verdiene (Musik ist auch nicht zum Kohle machen da) dann doch viel zu viel Aufwand.
Ändern tut sich für uns daran nix, dann spreche ich die Zeile einfach mit abgeändertem Wortlaut selbst ein und schon ist die Sache gegessen.
 
Naja, bei Bushido und Dimmu Borgir war das auch was komplett anderes.
Der hat einfach die Grundmelodie von Mourning Palace als Beat verwendet ohne sich die Rechte einzuholen, dass das nicht erlaubt ist, sollte ja jedem klar sein.

Komplett was anderes ist es nicht. Was da aufgenommen wurde, ob für Film oder Musik, gehört den Machern des Films, bzw. der Musik. Wo siehst du da den Unterschied?

Bei dir sinds 20 Sekunden Text, bei Bushido warens höchstens 2 Sekunden Musik. Da du kein Geld dran verdienen willst, kommst du bei der Erlaubnis vielleicht günstiger weg, als Bushido theoretisch weggekommen wäre.
 
nun ja bei Dimmu Borgir war das etwas anderes, als das beispiel das ich gebracht habe.
ich kenne mich rechtlich zu wenig aus, aber ich glaube bei Dimmu Borgir wurden die Rechte von einer Verwertungsgesellschaft vertreten und somit konnte die Verwertungsgesellschaft die Bedingungen zu einer Schlichtung selbst stellen

bei meinem Beispiel mit Dark Sanctuarywar es so, dass die ihre Verwertungsrechte selbst vertreten haben und somit mehr oder minder Narrenfreiheit hatten, somit sich auch mir keinem Kompromiss zufrieden gegeben haben.

kann aber auch sein, dass ich mich täusche. hab mich damals nur am rande mit dem Fall befasst.


aber alles in allem geht es hier um Urheberrechte, da kann man ganz schnell in die Scheisse greifen, vor allem, wenn der Urheber seinen Ideellen Wert als Verletzt sieht.
 
aber alles in allem geht es hier um Urheberrechte, da kann man ganz schnell in die Scheisse greifen, vor allem, wenn der Urheber seinen Ideellen Wert als Verletzt sieht.

Es ist sogar noch komplizierter, es geht nicht nur um Urheberrechte, sondern auch um Leistungsschutzrechte. Selbst wenn die Worte nicht (mehr) urheberrechtlich geschützt sein sollten, verletzt man unter Umständen Leistungsschutzrechte, wenn man genau diese Aufnahme, genau diese Audiospur aus einem Film benutzt.
 
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Das stimmt natürlich, danke für die Ergänzung.
An die Leistungsschutzrechte habe ich gar nicht gedacht :rolleyes:
 
Beim Lesen des Threats bin ich auf verschiedene Vorschläge und Gesetzesauslegungen gestoßen. Darsu kann man auf verschiedene Handlungsalternativen schließen.


Also, um es zusammen zufassen:
In solch einer Situation bleiben einem 3 Möglichkeiten.


1: Man verhält sich auch so punkig, wie es alle Punks in der individuellen Weltansicht des jeweiligen tun und scheißt auf das geltende Recht. "Musik ist nicht zum Kohle machen da", also soll'n auch die anderen Musiker/Filmemacher nichts verdienen. Man klaut einfach den 20 Sekunden Filmschnipsel und wenn man von jemanden verklagt wird, pisst an sein Auto oder haut dem Anwalt was auf's Maul. (entschuldigt bitte die Ausdrucksweise)
Man muss abwägen was man (in Kauf nehmen) will - man darf sich aber nicht einerseits anarchistisch verkaufen (ha, was ein Wortspiel) um ein entsprechendes Bild von sich zu schaffen und andererseits doch die Gesetze hundertmal hinterfragen um eine Lücke zu finden, weil man die Buchsen voll hat und sein Image nicht auch leben will/kann.

2: Eine andere Möglichkeit die man hat: selbst einsprechen. Ist nur die Frage, ob da nicht der gewollte Effekt, der Verweis oder sonstwas verloren geht. Kann ich nicht beurteilen. Das liegt an der jeweiligen Situation.

3: Heutzutage geht doch alles so einfach. Es ist kein "Aufwand" sich bei der Film-Firma XY nach einer Genehmigung zu erkundigen. Man recherchiert die zuständige Abteilung im Unternehmen, sucht sich einen Kontakt, schreibt eine förmliche E-Mail oder ruft an, beschreibt seine Situation und lässt sich ein Angebot machen. Das ist nicht viel Aufwand und man hat nichts zu verlieren. Die herangehensweise ist nicht professionell und eventuell auch etwas naiv, aber wenn man nicht professionell ist und diesen Eindruck den Verantwortlichen ja auch vermitteln will, dann gibt das auch keine Probleme.



Achtung: Folgender Abschnitt ist eine fiktive Geschichte. Eine Solche Situation ist durchaus realistisch, stellt aber keinen Erfahrungsbericht oder einen Handlungsratschlag dar.

Jemand wollte das Outro eines Liedes von einer Band eines kleinen Labels als Intro für ein Lied benutzen. Eine kurze E-Mail Konversation und eine Woche später wurde ihm postalisch eine Genehmigung zu gestellt. Darin war der Verwendungszweck und eben die entsprechende Stelle des Liedes vermerkt ("die abschließenden zwanzig Sekunden von ...). Die Genehmigung hatte er also schriftlich. Er war somit auf der sicheren Seite und keinen Cent ärmer.


Es geht bestimmt nicht immer so einfach. Bestimmt gibt es auch einen Zusammenhang, zwischen der Kooperationsbereitschaft und der Größe des Unternehmens und den Konditionen. Dies soll nur Beispiel dafür sein, dass man nicht seitenlange Diskussionen über Rechtsauslegungen anstellen muss, sondern seine Möglichkeiten als nicht-professioneller Musiker nutzen kann. Wie gesagt: Man hat nichts zu verlieren!
 
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JimStark
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Nachts im Museum - Songtitel "I'm Made Of Wax, Larry, What Are You Made Of?"



Man kann zumindest seine Musiktitel ohne Probleme so benennen.
 
Wenn ich aus dem Film ET z.B. "Nachhause Telefonieren" als Sample in meinen song einbaue muss ich die Rechte einholen. Das ist doch richtig ? Wie sieht es aber aus wenn ich es einfach nachspreche?
 

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