• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Nebenberuflich Amateurband betreiben

  • Ersteller HastduTöne
  • Erstellt am
es gibt zumindest rechtsanwälte, die offenbar schon diese meinung vertreten: http://www.musikrecht-meyer.de/downloads/dp_Band.pdf

Lest möglichst mehrere der Publikationen des Verfassers. Fachkundig betrachtet sind richtige, aber teilweise nicht abschließende, ausschließliche oder vollständige Angaben enthalten, die der Laie missdeuten kann. Betätigungsfeld ist, wie der Verfasser auf seiner Homepage angibt, vorrangig das Urheberrecht mit Schwerpunkt Musikrecht und Verlagsrecht.

Ich bleibe dabei: Geht mit Eurem konkreten Fall zum Spezialisten (der haftet dann auch für seine Beratung). Hier im Forum können nur allgemeine oder persönliche Erfahrungen mit für die anderen unbekannten speziellen Voraussetzungen diskutiert werden. Ich denke, dass es auch nicht von ungefähr kommt, dass Rechtsberatung im Forum ausgeschlossen ist (wie auch schon früher im Detail erläutert).
 
Ich darf mich mal den Worten des Kollegen Patentanwalt im Wesentlichen anschließen:

Das Gesellschaftsrecht ist nicht gerade das einfachste Rechtsgebiet, und allen Versuchen, komplizierte Rechtsthemen dem Publikum zu vermitteln, ist gemeinsam, dass man sehr vereinfachen muss. Und dadurch wird es missverständlich. Ein Ratgeber wie der vom Kollegen Philipp Meyer mag für eine reine Hobbykapelle ausreichend sein, aber wenn etwas mehr bewegt werden soll, empfehle ich dringend eine Beratung bei einem gesellschaftsrechtlich versierten Kollegen und der Abfassung eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages.

Man kann sich übrigens vorher mit dem Anwalt einigen, was es kosten soll, und viel Kollegen sind durchaus bereit, im Rahmen einer Honorarvereinbarung bei Ihren Honorarvorstellungen entgegen zu kommen.

"Vertrag" kommt von vertragen, und ein erfahrender Jurist kann im Vorfeld viele Probleme erkennen, an die die Parteien noch gar nicht gedacht haben.

Kostprobe? Ein beliebter Streitfall in der Praxis ist die Frage der Treue der Gesellschafter zur Gesellschaft (=Band). Das wird dann bedeutsam, wenn Mitglieder in mehreren Bands mitwirken und die Interessen kollidieren, also ein mit unterbreitetes Gigangebot für mehrere meiner Bands passt oder Termine kollidieren).

Und das ist nur ein Beispiel von vielen.

Ansonsten: Weitermachen! ;-)

LG
Dirk
 
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