Eggi
Inaktiv
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Können wir diesen "Betrugsanzeige" und "Staatsanwaltkram" jetzt bitte mal sein lassen? Der Verkäufer hat den Vertrag rückgängig gemacht, und damit ist erstmal rechtlich alles in Ordnung. Die Telefonnummer raussuchen und den Verkäufer auf Rückzahlung zu drängen ist daher auch ziemlich sinnfrei. Desweiteren wissen wir nicht wann die Auktion beendet wurde, wann die Nachricht von ebay kam, und ob die Rücküberweisung schon ausgeführt wurde.
Die Kohle wird schon zurückkommen, und dann sollte man das ganze als Verkäufer vergessen.
Sollte sie nicht kommen, muss man halt nachhaken. Aber nichts von dem ist hier jetzt diskussionswürdig.
Mal abgesehen davon, dass die Gitarre auch wirklich defekt sein kann.
Die Kohle wird schon zurückkommen, und dann sollte man das ganze als Verkäufer vergessen.
Sollte sie nicht kommen, muss man halt nachhaken. Aber nichts von dem ist hier jetzt diskussionswürdig.
Mal abgesehen davon, dass die Gitarre auch wirklich defekt sein kann.