Gitarre fallen gelassen, Halsbruch; grobe Fahrlässigkeit von Ebay-Verkäufer?

Zwachi
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Grüß euch!
Nach dem ich bei einer Auktion von einer Yamaha SG Höchstbietender war und das Geld bereits überwiesen habe, hat mir der Verkäufer über Ebay (!) mitgeteilt, dass der Hals gebrochen sei, da ihm die GItarre runtergefallen ist. Er hat sich nicht selbst bei mir gemeldet, Ebay hat mir eine Nachricht bezüglich eines Transaktionsabbruchs geschickt, wo als Grund der Halsbruch angegeben war.
Habe nun den Verkäufer gebeten, mir Fotos vom Zunstand der Gitarre zukommen zu lassen, da ich es unwahrscheinlich finde, dass ein (wie ich aus anderen Auktionen annehme) ein Sammler einfach so die Gitarre fallen lässt. Ich gehe mal davon aus, dass ihm das Gebot zu niedrig war.
Bisher habe ich noch keine Rückmeldung des Verkäufers.

Falls die Gitarre keinen Schaden genommen hat und der Verkäufer sie wem anderen verkauft haben sollte/sie sich behält, was kann ich tun?
Falls die Gitarre tatsächlich kaputt sein sollte, kann ich dann auf Schadensersatz hoffen?

Der Kaufvertrag ist doch bindend und bei grober Fahrlässigkeit würde voller Schadensersatz auf Kosten des Verkäufers entstehen.

Danke im Vorraus!
 
Eigenschaft
 
Ich würde nicht immer davon ausgehen, dass der Verkäufer versucht dich zu betrügen.

Kann sein, dass ihm das wirklich zu peinlich ist. Kann aber auch sein, dass du richtig liegst.

Mit dieser Option kann man bei ebay tatsächlich eine abgeschlossene Auktion rückgangig machen.

Lass dir dein Geld zurück überweisen und kümmer dich nicht weiter drumm. Ärgerst dich sonst nur noch mehr!
 
Ich würde in so einem Fall auch darum beten, dass der Verkäufer das Geld zügig zurücküberweisen soll.
Viel mehr kannst du bei solchen Leuten leider nicht erwarten. :rolleyes:
 
Ob er in einer Beweisspflicht ist weiß ich gar nicht, wie das bei ebay der Fall ist.

Schlimmer wäre es, wenn der Hals beim Transport gebrochen wäre, weil dann hast du den Ärger mit dem Transportunternehmen.
 
Interessant wäre, ob du weiterhin trotz des Halsbruchs einen Anspruch auf die Gitarre hast. Man könnte ja trotzdem darauf bestehen, bezahlt ist ja schon. Die Kosten für eine Reparatur könnte man dem Verkäufer dann (vermutlich) in Rechnung stellen. Das wären auch so meine Gedankengänge und ich würde da einfach ma beim Ebaysupport anfragen und eventuell beim Anwalt - falls sich der ganze Aufwand für dich lohnen sollte. Wäre schön wenn du uns über den Fall auf dem Laufenden hälst...
 
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Den Aufwand wäre es mir nicht wert. Eine Gitarre mit Halsbruch zu haben, den ich nicht selber verursachte habe, hat irgendwie keinen Reiz. Dafür würde ich mich dann auch nicht mit dem Typen anlegen, denn ein Halsbruch ist ein enormer Wertverlust, auch wenn er wieder gerichtet wird.
 
Ich sehe das ähnlich, bei Ebay würde ich trotzdessen nachfragen, was in solchen Fällen möglich wäre. Ich glaube aber auch nicht daran dass die Gitarre kurz vor dem Versand zufällig ein Halsbruch bekam - ist zwar durchaus möglich und kann passieren, aber naja. ;) Vielleicht schickt er ja auch ein Beweisfoto, jeder ehrliche Verkäufer würde das zumindest ohne zögern tun, schon alleine um eventuell weiteren Ärger zu vermeiden und keine negative Bewertung zu kassieren.
 
Ich bin freilich nicht auf eine Gitarre mit Halsbruch aus, da habe ich natürlich lieber das Geld zurück..
Ich habe ihn als erstes gefragt, warum er mich nicht in Kenntnis gesetzt hat, sondern einfach einen Abbruch über Ebay gefordert hat, dann habe ich ihn höflich um ein paar Fotos gebeten, die den Schaden anschaulich darstellen, desweiteren habe ich nachgefragt, wie sie fallen gelassen werden konnte, da sie doch eigentlich gut verwahrt im Koffer liegen sollte..
Habe ihn auch nach seiner Vorstellung gefragt, wie der Vorgang weitergehen soll..
Bei der Versand-Mail hat er mir nur mitgeteilt gehabt, dass er das Geld für die Provision eine Wohnung brauche.
Bisher noch immer keine Antwort des Verkäufers.
Wie sieht denn die Rechtslage aus, wenn er die Gitarre "nicht mehr haben sollte"?
 
Also er ist in der Beweispflicht. Die Frage ist wie weit du gehen möchtest wenn er dir das Geld zurücküberweist. Ein Bekannter hat das ganze mit Anwalt soweit durchgesetzt das er schlussendlich die Gitarre (die in dem Fall ebenfalls kaputt sein sollte) erhalten hat. War aber ein sehr langer & stressiger Prozess.
 
Ich denke man muss unterscheiden, wann die Gitarre schaden genommen hat. Wenn es vor dem Ende der Auktion war und diese eben vorzeitig abgebrochen wird, dann ist das halt so und niemand hat einen Anspruch darauf.
In diesem Fall ist die Auktion schon beendet, der vermeintliche Käufer hat das Geld auch sofort überwiesen, ein KAufvertrag ist zustande gekommen. Der Verkäufer muss den entsprechenden Gegenwert liefern.
Ist die Gitarre wirklich defekt, so gibt es zwei Möglichkeiten. Zurückerstattung des Kaufpreises oder der Verkäufer muss für entsprechenden Ersatz sorgen.
Das Problem an der Sache hat Leader schon geschildert. Ein aufwändiges Verfahren, welches lange dauert und nicht billig sein dürfte. Wenn es jetzt hier um ne PRS Private Stock ginge, die für 600,- Euro den Beitzer wechseln sollte, dann würde ich das in Kauf nehmen. Bei ner Yamaha SG wird sich das wohl eher nicht rechnen. Obwohl ich das auch nicht gut finde! Grundsätzlich sollte man solchen Leuten echt das allerletze aus ihrem Hemd herausklagen (wenn sie denn NICHT defekt wäre, was wir alle noch nicht wissen, aber ahnen). Denn so macht der Kerl und viele andere immer weiter mit so ner Tour.
 
..............
[Vom Autor gelöscht weil wider den Forenregeln ]
.......................

Auf dem Faktor "ICh hab ieses Ding bezahlt und will es haben" kannst du beharren oder nicht - bzw. hieße das vermutlich es zur Anzeige bringen oder nicht.
Aber schau dir mal die möglichen Optionen an:
Angenommen er hat Recht und die Gitarre ist wirklich kaputt - er wird wohl kaum eine zweite im selben Zustand haben. Er wird wahrscheinlich auch keine zweite in anderem Zustand haben (bzw. verkaufen wollen), wo man sich dann auf einen Preisaufschlag oder -nachlass einigen könnte. Und du wirst sicher nicht mit dem drüber streiten wollen, wieviel der Restwert der kaputten Gitarre ist, da du die ja ohnehin nicht haben willst.

Angenommen, du hast Recht, die Gitarre ist nicht kaputt
Er wirds freiwillig sicher nicht zugeben - ergo müsstest du ihn anzeigen. Wenn er außerhalb eines EU- Landes lebt kannst du das ziemlich sicher sowieso vergessen.
Und ich würde sogar sagen, solltest du das soweit treiben, dass dieser Typ ein amtliches Schreiben bzgl. dieses Geschäfts bekommt - mit welchem Inhalt auch immer - dass er dann mutwillig die Gitarre kaputt macht, um vor den Behörden nicht als Lügner dazustehen.
Und wenn nicht kanns noch immer sein, dass sich dann etwas herausstellt wie "In Wahrheit hat ers unter der Hand an [wenn auch immer] verkauft - Sorry die Gitarre ist weg"
(UNd bei allen diesen Möglichkeiten zahlst du auf jeden Fall eine Menge deiner Zeit und Nerven)


[vom Autor gelöscht weil wider den Forenregeln]

Aber wie auch immer die Gestze liegen, kann man aus der obigen Darstellung ganz gut schließen, das es meistens ohnehin entweder am Faktum "Die Gitarre ist wirklich kaputt" oder am naheliegensten Verhalten des Verkäufers scheitern wird.

Also soweit es objektiv einschätzbar ist, die Chance, dass du am Ende diese Gitarre in funktionierendem Zustand in Händen hältst ist sehr gering, die Chance, dass es einfach nur Zeit, Nerven, Herzblut (und letztlich auch Geld) kostet ist dafür nur umso höher.


Deswegen:
Gitarren sind wie Frauen, man verkuckt sich andauernd, erst recht, wenn man "in einer festen Bindung steckt", es tut unglaublich weh, wenn man sich von einer trennen muss, fühlt sich in seiner Männlichkeit beschnitten, wenn man eine nicht bekommt aber das ist normal und es gibt noch viele andere interessante Gitarren auf der Welt :D
*hoffedasthreaderstellermännlichistsonststehichalskomplettersexiestda*:whistle:

Also schau das du das Geld wieder bekommst.
Am besten an Ebay wenden, die haben (nehme ich mal an) großes Interesse daran, dass sie solche Fälle halbwegs gut lösen können - wollen ja dich und dein Umfeld als Kunden behalten und sie wissen ja nicht, ob etwa dein Vater zufällig Journalist ist (so ein konkretes Beispiel höhrt sich echt komisch an, aber man bedenke, dass Ebay millionen Kunden und damit zigtausend solcher Fälle hat).

Gruß
David

EDIT
Danke @ unter mir - hab ich nicht gewusst, ist nur logisch, wird nicht mehr vorkommen ;)
Eindeutig zuwider dem Forenrecht stehende aussagen gelöscht und als solche gekennzeichnet
Div. Formulierungen angepasst
 
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Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass in einem Forum keine Rechtsberatung erfolgen darf.
Allgemeine Erörterungen, was man in gewissen Fällen allgemein machten könnte, sind erlaubt, das spezifische Eingehen auf einen bestimmten Fall nicht.


Es ist aber alles gesagt. Und mal so allgemein gesprochen, könnte folgendes noch angefügt werden:

1) Geld zurückfordern.
Allein schon der Hinweis, dass jemand Geld, das ihm nicht zusteht, weil er nach Überweisung des Kaufpreises die vereinbarte Ware (aus welchen Gründen auch immer) nicht liefert und so seinen Teil des Kaufvertrages nicht erfüllt, nicht sofort zurückzahlt, ist rechtlich nicht haltbar und mitnichten dadurch zu verteidigen oder damit zu begründen, dass man das Geld für andere Dinge dringend braucht - das gilt sogar für Raubüberfälle (Angeklagte: "Also wir ham da mal die Bank überfallen, weil wir das Geld wirklich dringend gebraucht haben." Richter: "Ach so - ja klar, wenn Sie das Geld gebraucht haben, ist das ja was anderes ..."). Zug um Zug heißt es: Ware gegen Geld.

2) Die Sache stinkt.
Zum einen ist das Zurückhalten des Geldes schon eine Unverschämtheit und hat nichts mit kaufmännischen Grundsätzen zu tun. Zum anderen sollte er von sich aus dem Käufer den Vorfall melden, schildern und Bilder bereitstellen.
Sanktionen auf ebay erwirken - auch das führt zu empfindlichen Einbußen, da er sowas vorraussichtlich öfter macht und ebay für ihn als Verkaufsbasis nicht unerheblich zu sein scheint.
Zivilrechtliche Sanktionen zu bewirken ist - wie schon gesagt - langwierig.

Meine 2 Cents in dieser Angelegenheit ...

x-Riff
 
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Wie sieht denn die Rechtslage aus, wenn er die Gitarre "nicht mehr haben sollte"?

Du hast jetzt halt allgemein (gleichgültig ob die Gitarre noch da ist oder nicht) ein Anrecht darauf dein komplettes Geld wiederzubekommen und zwar unverzüglich. Das ist m.E. alles, falls du auf zusätzlich Schadenersatz hoffst, kannst du das denke ich vegessen. Was soll dir auch glaubhaft für Schaden entstanden sein? Du hast die Ware nicht bekommen, er hat es Ebay gemeldet dass die Gitarre defekt ist und um Auflösung des Kaufvertrags gebeten da er dir eben nicht mehr die versproche Ware in dem gekauften Zustand liefern kann - Ebay hat dem wohl zugestimmt und du bekommst nun dein Geld wieder. Mehr kannst du erstmal nicht verlangen, es sei denn du gehst den gerichtlichen Weg was sich, wie schon gesagt wurde (und du ja auch der Meinung bist), bei dieser Gitarre nicht lohnen würde. Ist halt blöd gelaufen und immer das Risiko bei Gebrauchtmarktkäufen über's Internet...
 
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass in einem Forum keine Rechtsberatung erfolgen darf.
Allgemeine Erörterungen, was man in gewissen Fällen allgemein machten könnte, sind erlaubt, das spezifische Eingehen auf einen bestimmten Fall nicht.

dem möchte ich mich uneingeschränkt anschließen. Ihr könnt gerne über den Fall an sich diskutieren, aber bitte keine rechtlichen Dinge vorschlagen, oder anmerken, dass es "nach xxx Recht so und so ist".
Ich lass das aber mal offen, damit der TO den weiteren Verlauf erzählen kann.


abgesehen davon ist folgendes der springende Punkt!

Du hast die Ware nicht bekommen, er hat es Ebay gemeldet dass die Gitarre defekt ist und um Auflösung des Kaufvertrags gebeten da er dir eben nicht mehr die versproche Ware in dem gekauften Zustand liefern kann - Ebay hat dem wohl zugestimmt und du bekommst nun dein Geld wieder

Warte auf dein Geld, und dann paßt das. Falls es nicht kommt, mußt du halt weitere Schritte einleiten!
 
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Nach deutschem Recht stehen bei deinem Fall im Prinzip eine Menge rechtlicher Möglichkeiten zur Verfügung, aber die meisten wirst du ohne Anwalt kaum durchsetzen können. Allgemein kann es sinnvoll sein, den Kaufvertrag einvernehmlich aufzuheben und gegebenenfalls schon empfangene Leistungen herauszugeben.

Rechtsstreite sind selten schön, dafür aber langwierig und nervenaufreibend. Wenn du dein Geld wiederbekommst würde ich die Sache einfach abhaken, den Verkäufer nicht unter bevorzugte Verkäufer abspeichern und den späten Frühling genießen :)
 
Ich hab wirklich selten so viel Unsinn und Halbwissen in einem Thread gelesen!

"Anzeigen" und "Schadensersatz" sind hier einfach rechtlich nicht möglich!
 
Mit den heuteigen Bezahlbedingungen in der Bucht kenne ich mich nicht aus. Wenn eBay das Geld treuhänderisch verwaltet, kriegst du es wohl in annehmbarer Zeit zurück.

Deine Erfahrung habe ich mit einer geplanten billigen Ersatzgitarre auch schon machen müssen. Die Rücküberweisung des Geldes scheiterte mehrmals :ugly: aus tausenden Gründen. Erst eine Anzeige bei der Polizei brachte dann nach einem halben Jahr Erfolg.

Also, jetzt lieber keine spitzfindigen juristischen Kleinkrieg anfangen, sondern das Geld sichern!

geka
 
Ich hab wirklich selten so viel Unsinn und Halbwissen in einem Thread gelesen!

"Anzeigen" und "Schadensersatz" sind hier einfach rechtlich nicht möglich!

Das vielleicht nicht - aber wie ist es mit der Herausgabe der Ware statt dem Zurückgeben des Geldes bzw. dem Auflösen des Kaufvertrages?
Mal an folgendem fiktiven Beispiel:
X ersteht von Y auf dem Flohmarkt eine Vase. X gibt Y das Geld, Y verspricht, ihm die Vase zuzuschicken (spielt keine Rolle warum, aber mal angenommen, weil X die Ware momentan nicht direkt mitnehmen kann).
Y merkt kurz nach dem Schließen des Kaufvertrages und vor der Herausgabe / dem Verschicken der Vase, dass diese viel teurer ist als er angenommen hat und der eigentliche Wert um ein Vielfaches höher als der vereinbarte Kaufpreis ist.
Y behauptet nun X gegenüber, dass er ihm die Vase nicht mehr schicken könne, da sie ihm hingefallen sei. Er würde ihm das Geld zurückerstatten.

Was nun?
Aus guten Gründen ist X damit weniger zufrieden als Y, zumal X vermutet, dass der angebliche Unfall mit der Vase von Y nur vorgeschoben sei, um die teure Vase nicht gegen einen geringen Kaufpreis herausgeben zu müssen. Y ist auch nicht bereit, beispielsweise durch ein Foto zu belegen, dass die Vase in Scherben gefallen ist.

X müßte doch rechtliche Wege finden können, von Y entweder die Herausgabe der Vase oder eindeutige Belege zu verlangen.
Oder sehe ich das falsch?

(Mal dahingestellt, ob das Beispiel so trifft oder nicht stark übertrieben ist im Vergleich zum obigen Fall - ich nehme aber mal an, dass genau dieses Verhalten des Verkäufers den threadersteller wurmt ...)

x-Riff
(nicht zu verwechseln mit dem x des Käufers im obigen Gedankenspiel)
 
Ich erahne sogar schon, welches Instrument es konkret sein könnte^^. Ich suche ja auch öfters nach diesen schönen, seltenen Yamaha SGs und habe da in letzter Zeit die ein oder andere verfolgt.

Rechtlich gibt es nichts gegenüber meinen Vorrednern zu ergänzen. Geld wiederbekommen und dein Glück erneut versuchen (aber bitte nicht, wenn ich das auch tue:D).

Wenn du das gute Stück dann mit einem mal wieder genauso bei Ebay reingestellt erblickst, ohne angegebenen Halsbruch, laut lachen und ignorieren. Wer weiß, was an da noch dran sein könnte...;)
 
Versuche an die seine Tel.-Nr. zu kommen und mach Dir einen persönlichen Eindruck von dem Menschen, hampel´ gar nicht lange wg. defekte Gitarre, Runterfallen etc. rum, sondern hake wg. des Geldes nach, das müsste ja innerhalb 1-2 Wertagen bei Dir sichtbar sein, ansonsten Onlineanzeige Staatsanwalt.
Kommst Du nicht an die Nummer, dann setze ihm einen Frist, in der Du direkt auf die Betrugsanzeige verweist.
 

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