Zwachi
Registrierter Benutzer
Grüß euch!
Nach dem ich bei einer Auktion von einer Yamaha SG Höchstbietender war und das Geld bereits überwiesen habe, hat mir der Verkäufer über Ebay (!) mitgeteilt, dass der Hals gebrochen sei, da ihm die GItarre runtergefallen ist. Er hat sich nicht selbst bei mir gemeldet, Ebay hat mir eine Nachricht bezüglich eines Transaktionsabbruchs geschickt, wo als Grund der Halsbruch angegeben war.
Habe nun den Verkäufer gebeten, mir Fotos vom Zunstand der Gitarre zukommen zu lassen, da ich es unwahrscheinlich finde, dass ein (wie ich aus anderen Auktionen annehme) ein Sammler einfach so die Gitarre fallen lässt. Ich gehe mal davon aus, dass ihm das Gebot zu niedrig war.
Bisher habe ich noch keine Rückmeldung des Verkäufers.
Falls die Gitarre keinen Schaden genommen hat und der Verkäufer sie wem anderen verkauft haben sollte/sie sich behält, was kann ich tun?
Falls die Gitarre tatsächlich kaputt sein sollte, kann ich dann auf Schadensersatz hoffen?
Der Kaufvertrag ist doch bindend und bei grober Fahrlässigkeit würde voller Schadensersatz auf Kosten des Verkäufers entstehen.
Danke im Vorraus!
Nach dem ich bei einer Auktion von einer Yamaha SG Höchstbietender war und das Geld bereits überwiesen habe, hat mir der Verkäufer über Ebay (!) mitgeteilt, dass der Hals gebrochen sei, da ihm die GItarre runtergefallen ist. Er hat sich nicht selbst bei mir gemeldet, Ebay hat mir eine Nachricht bezüglich eines Transaktionsabbruchs geschickt, wo als Grund der Halsbruch angegeben war.
Habe nun den Verkäufer gebeten, mir Fotos vom Zunstand der Gitarre zukommen zu lassen, da ich es unwahrscheinlich finde, dass ein (wie ich aus anderen Auktionen annehme) ein Sammler einfach so die Gitarre fallen lässt. Ich gehe mal davon aus, dass ihm das Gebot zu niedrig war.
Bisher habe ich noch keine Rückmeldung des Verkäufers.
Falls die Gitarre keinen Schaden genommen hat und der Verkäufer sie wem anderen verkauft haben sollte/sie sich behält, was kann ich tun?
Falls die Gitarre tatsächlich kaputt sein sollte, kann ich dann auf Schadensersatz hoffen?
Der Kaufvertrag ist doch bindend und bei grober Fahrlässigkeit würde voller Schadensersatz auf Kosten des Verkäufers entstehen.
Danke im Vorraus!
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