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DJ, Privatfeier und Gema

  • Ersteller Gast159625
  • Erstellt am
Um mal auf dem Teppich zu bleiben, es handelt sich in der Regel um überschaubare Gesellschaftsgrößen von 30 bis 100 Personen. Natürlich sind innerhalb einer Geburtstagsgesellschaft nicht alle miteinander verwandt und mein Arbeitskollege kennt auch nicht den Cousin meiner Frau. Außerdem laufen Bedienungen durch den Saal und der Gastwirt guckt regelmäßig nach dem Rechten. Das sind prinzipiell auch fremde Personen die aber ihren Job dort machen. Deswegen ist die Feier aber ja noch lange nicht öffentlich.

Eigentlich ist das überhaupt nicht durchführbar und die Gema sollte beim bisherigen System bleiben. Hat ja jahrelang funktioniert. Ich frage mich auch, ob die Herrschaften bei der Gema (die sich sowas ausdenken) nicht auch ein Privatleben haben, gelegentlich mal heiraten oder selbst Geburtstag feiern. Wie händeln die das dann ? whistle
 
......die Herrschaften bei der Gema (die sich sowas ausdenken) nicht auch ein Privatleben haben, gelegentlich mal heiraten oder selbst Geburtstag feiern. Wie händeln die das dann ? whistle

Tja wie heist es doch so schön:
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus :D.

Ist echt nervig mit der Gema. Bin ich froh das ich nur Live Musik mache. Da geht halt die Gemaliste an den Veranstalter und fertig. Meine Konservenpartys sind alles Geburtstage / Familienfeste von mir, Kumpels oder der buckligen Verwandschaft. Die sind zum Glück alle "geschlossene Gesellschaft" "die sich kennt".

Gruß

Fish
 
gedehntes jaaa........ meine Konservenpartys sind auch alles Familienfeste und geschlossene Veranstaltungen....da hast Du aber das gleiche Problem und alle anderen Hochzeits DJs auch. Früher habe ich auch nur Livemusik gemacht, aber zu Zeiten wo die Leute zu toten Hosen, ACDC, Rihanna und Scooter auf der Tanzfläche rumhotten wollen kann man nicht mehr wirklich Livemusik anbieten, oder singst Du die aktuellen Top 40 live und begleitetst Dich dabei am Keyboard ? Das ist ne Lachnummer,es sei denn man tritt im Seniorenheim auf und spielt Schneewalzer und Co.
 
Eigentlich ist das überhaupt nicht durchführbar und die Gema sollte beim bisherigen System bleiben. Hat ja jahrelang funktioniert. Ich frage mich auch, ob die Herrschaften bei der Gema (die sich sowas ausdenken) nicht auch ein Privatleben haben, gelegentlich mal heiraten oder selbst Geburtstag feiern. Wie händeln die das dann ? whistle

Wobei das jetzt ja zwei unterschiedliche Aspekte sind. Die Frage, ob eine Feier öffentlich ist oder nicht (also ob der Veranstalter GEMA zahlen muss oder nicht), ist ja vollkommen unabhängig von der neuen DJ-Regelung.
 
....oder singst Du die aktuellen Top 40 live und begleitetst Dich dabei am Keyboard ? Das ist ne Lachnummer,es sei denn man tritt im Seniorenheim auf und spielt Schneewalzer und Co.

Rotfl, Missverständnis!
Das sind 2 ganz verschiedene Baustellen.
Einmal habe ich Auftritte auf Veranstaltungen mit einem Quintett bzw. Chor.

Im anderen Fall geht die PA halt mal auf eine Privatfeier zu der ich auch eingeladen bin und entweder es läuft eine Playlist oder jemand hat Spass dran den DJ zu machen. Ist allso kein DJ Job in dem Sinne wie Du es meinst.

Gruß

Fish
 
da hast Du Recht, aber die bisherige Regelung "nichtöffentliche Veranstaltungen" gemafrei zu gestalten war doch ok. Ich kenne ca 20 Djs nur aus meinem Umfeld, alle arbeiten mit dem Rechner, keiner hat unter 20 000 Songs dabei möchte ich mal behaupten. Wie viele solcher Kollegen mag es im gesamten Bundesgebiet geben ? Wird diese Lobby das echt mit sich machen lassen ? Im Umkehrschluss - welcher DJ zahlt jedes Jahr 3000,- an die Gema nur weil er die Songs auf dem Rechner hat ?

- - - Aktualisiert - - -

"Im anderen Fall geht die PA halt mal auf eine Privatfeier zu der ich auch eingeladen bin und entweder es läuft eine Playlist oder jemand hat Spass dran den DJ zu machen. Ist allso kein DJ Job in dem Sinne wie Du es meinst."

Ja aber hier geht es ja nun mal um die DJs die diesen Job machen
 
Das ist doch schon mal was, betriftt aber überwiegend die Club DJs größerer Discotheken die sicher auch der Gema bekannt sind. Wie es sich jetzt aber weiterhin für Privatfeiern verhält bleibt offen. Ich glaube auch kaum, daß jeder Dorf DJ (und davon gibt es viele) der auf Omas Geburtstag auflegt nun der Gema 125,- überweist, zumal davon eigentlich auch keiner was davon weiß und die Frist bis zum 1.4.13 dafür relativ kurz ist.
 
Ich könnte mir auch vorstellen, dass MA der GEMA gezielt nach ihnen unbekannten DJs auf bspw. Facebookseiten/Plakatabbildungen im Internet ausschau halten und diese dann anschreiben.
Abgesehen davon versteh ich nicht wieso die GEMA nicht gleich den Dialog/Kompromiss sucht sondern sich mit solchen Forderungen wieder ins "haters gonna hate" Abseits stellt.
 
Ich bin echt gespannt, was da noch auf uns zukommt, wenn diese Regelung wirklich in Kraft tritt.

Ganz von der fehlenden Kontrollierbarkeit einmal abgesehen, hat die GEMA da wohl auf ein paar Sachen vergessen:
Was ist, wenn der DJ einen Cloud-Service benutzt? Muss dann der Serviceanbieter als "Besitzer" des Speichers diese Gebühr bezahlen? Muss ich für die temporäre Zwischenspeicherdatei bezahlen? Was ist mit Streamingdiensten (Spotify, youtube, ...). Seit meine Bekannten wissen, dass ich Spotify Premiumnutzer bin, ist mein Smartphone bei Feiern aller Art eine sehr beliebte Jukebox, muss ich nun für den gesamten Spotify Katalog zahlen? Oder wieder für die zwischengespeicherten Songs?
Was ist mit dem USB Stick an meinem Schlüssel, auf dem unter anderem auch MP3s abgespeichert sind? Oder den MP3s auf meinem Smartphone? Muss ich dafür auch bezahlen, da ich diese ja beim Auflegen auch verwenden könnte?

Ich freue mich jedenfall schon auf den 1.4. ...


Gut hat mir auch ein Vorschlag in den Kommentaren des letzten verlinkten Golem Artikels gefallen: Was wäre wenn sich gaaaanz viele Leute als DJ bei der GEMA registrieren, dann 1 Song linzensieren, die 13 cent bezahlen und eine Papierrechnung von der GEMA fordern? Es steht ja nirgends geschrieben, dass gemeldete DJs auch Aufträge haben müssen.
 
Tja wie auch immer, eigentlich ist sowas vernünftig überhaupt nicht regelbar. Es wird nie so sein, dass es eine einheitliche Regelung geben wird an die sich auch ALLE halten. Die bisherige, eine Pauschalsumme über den Veranstalter (Gastwirt - Gastgeber) einzufordern war schon die beste, und Privatfeiern sollte man ganz in Ruhe lassen.
 
Übrigens ist der geplante Tarif u.a. eine Folge der DEHOGA-Verhandlungen, deren Mitglieder ihre GEMA-Kosten einfach auf die DJs abwälzen wollten.
 
Du meinst den §13C des Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Wer sich das genau durchliest findet darin auch Lücken :)
Das entsprechende BGH Urteil das diese Vermutung bestätigt konnte ich noch nicht finden. Wäre aber interessant. Mit der richtigen
Argumentation könnte man diese Vermutung garantiert kippen, vorrausgesetzt man hat das nötige Kleingeld für eine Verfassungsklage, zur Not vor einem europäischen Gerichtshof. Die derzeitige Form stellt für mich eine klare Benachteiligung durch diese Vermutung dar. Zumindest müßte die Gema für die Kosten der Beweisführung aufkommen, dann würden sie das schnell selbst ändern. Nichts gegen eine Verwertungsgesellschaft, allerdings sollten diejenigen etwas davon die eben die Leistung erbringen, und das sind die Künstler.
Interessant wäre nun wenn die der Gema angeschlossenen Künstler eben auch diese Vermutung zu Grunde legen würden und die Gema müßte ihnen beweisen das ausgerechnet ihre Stücke auf der veranstaltung xxx nicht gespielt wurden :) Ansonsten zahlen...
 
Du meinst den §13C des Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Wer sich das genau durchliest findet darin auch Lücken :)
Das entsprechende BGH Urteil das diese Vermutung bestätigt konnte ich noch nicht finden. Wäre aber interessant. Mit der richtigen
Argumentation könnte man diese Vermutung garantiert kippen, vorrausgesetzt man hat das nötige Kleingeld für eine Verfassungsklage, zur Not vor einem europäischen Gerichtshof.

Eine kleine Google-Suche führt unter anderem zu diesem sehr aufschlussreichen Artikel.
 
Also, die Sache ist mittlerweile ziemlich klar.

http://anwalt-im-netz.de/archiv/2013/gema-DJ-kopiergebuehr.html
http://anwalt-im-netz.de/archiv/2013/gema-einigt-sich-mit-dj-verbaenden.html

Die Gebühr von 125,00 muss nur einmal gezahlt werden für die gesamte bisherige Mucke die man so auf dem Rechner hat. (gilt natürlich nicht, wenn man die Original-CD's oder Platten verwendet, aber wer macht das noch ...) Kein jährliche Gebühr. Das ist/war eine Fehlinterpretation von golem. Jährlich meldet man neue Mucke an - und zwar im Voraus. DAS ist dämlich, aber bei 50 oder 100 Titeln auch kein Beinbruch.
Wenn einem die Festplatte abraucht, kostet das Rückspielen des Backups ebenfalls einmalig 125,00, ebenso bei normalem Tausch des Speichermediums.

Was jetzt die Frage der Privatheit angeht, ist die Abgrenzung wohl die:

http://www.eventfaq.de/oeffentliche-oder-private-veranstaltung/

Ein Geburtstagfest, quasi eine geschlossene Gesellschaft, ist daher wohl als private Feier zu deklarieren. Klar, wenn jemand eine Facebookparty daraus macht ...
 
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