.Jens
Mod Emeritus
also nur mal angenommen so n typ hätte am nächsten morgen was gesagt, von wegen er habe augenprobleme und sehe nicht mehr recht, dann siehts so aus:
-wenn du einen LSB hast bzw. Laserschutzbeauftragter bist, UND die Anlage vom TÜV (und manchmal auch noch vom Ordnungsdienst)abgenommen wurde, kann dir rein haftpflichtversicherungstechnisch gesehen fast nichts (eigentlich gar nichts passieren)
-wenn du keinen LSB hast kannst du sagen du warst nicht verantwortlich...
Na das ist ja mal ne Spitzen-Einstellung - "ich war's nicht, nach mir die Sintflut". Genau die Art von Denke sorgt dann dafür, dass solche hundsgefährlichen Installationen immer öfter zu sehen sind.
Mal abgesehen davon, dass eine Anlage dieser Art vom TÜV eben normalerweise gar nicht abgenommen werden wird, kann man sich so einfach dann auch nicht aus der Verantwortung stehlen.
Wenn der LSB wieder besseres Wissen handelt und eine Anlage mit Gefährdungspotential "freigibt", dann ist er erst recht dran. So ein Schein ist kein Freibrief - man muss dann auch so handeln, wie es der Sachkunde (die dieser Schein nachweisen soll) entspricht.
Wenn man natürlich bei den Wochenendkursen so einen Unfug beigebracht bekommt wie hier zu lesen ist, dann ist es auch kein Wunder, wenn dann so genannte "Laserschutzbeauftragte" alles mögliche tun, aber eben nicht für Sicherheit von Zuschauern und Personal sorgen. Das soll im Übrigen nicht das Ansehen "echter" LSBs, die in Firmen meist doch besser geschult werden und ihren Job ernstnehmen, schmälern. Mir geht es hier um die Pseudo-LSBs, die in laschen "Schulungen" von gerade einmal einigen Stunden ihren Schein machen und dann meinen, sie wüssten Bescheid.
Hier z.B.: http://www.spectrabeam.de/product_i...chutzbeauftragter-16.11.11-Balingen-Stuttgart
Zitat von der Seite:
Kursdauer: 9:30 - 16:30 inkl. Verpflegung. Na Prost Mahlzeit. Vermittlung von sicherheitsrelevantem Fachwissen in ca. 6 Stunden ohne erforderliche Vorkenntnisse.Was ist ein Laserschutzbeauftragter?
Ein Laserschutzbeauftragter ist eine Person, die das Fachwissen hat, Gefährdungen durch Laser abzuschätzen und zu beherrschen, sowie die Verantwortung für die Überwachung der Schutzmaßnahmen gegen Lasergefährdung trägt.
So, und dann zum Thema "wenn du keinen LSB hast kannst du sagen du warst nicht verantwortlich" - grobes Foul. Das gilt nur dann, wenn jemand anderes den LSB hat und dann seine Hand ins Feuer legt. Letztendlich sagt aber die Pflicht, einen LSB zu stellen nicht, dass ohne einen solchen jede Verantwortung entfällt. Im Gegenteil. Verantwortlich ist immer der, der die Anlage betreibt, was im Regelfall juristisch gesehen der Veranstalter sein wird. Und der ist ohne LSB erst recht dran, wenn was passiert, weil keine Versicherung für grobe Fahrlässigkeit aufkommt...
Also, bevier, bitte bei so einem heiklen Thema nicht solche verharmlosenden Äußerungen verbreiten, die andere auch noch anstiften, das Thema noch leichter zu nehmen als es sowieso schon ständig passiert.