Erstmal herzlich willkommen, Tom.
- Auf den Laserschein wurden wir hin gewiesen. Mit dem zusatz: ".... aber was Sie zu hause machen...."
- Zu unserer Enttäuschung gibt die Bedienungsanleitung keine konkreten Abstandsmaße / Montagevorschriften her.
Beides spricht nicht für dieses Gerät und dessen Verkäufer (in diesem Fall). Einserseits ist es richtig, dass diverse Vorschriften aus der Veranstaltungs-Gesetzgebung logischerweise in der privaten Garage nicht greifen - aber das macht das Ding nicht weniger gefährlich, eher im Gegenteil, weil "zuhause" die Abstände eigentlich immer kleiner sind als auf einer Veranstaltung.
Dass in der BA keine Mindestabstände drinstehen, wäre für mich ein Grund mehr, dringend von dem Betrieb dieses Gerätes abzuraten. Man könnte jetzt argumentieren, dass ein Lasersicherheits-Beauftragter die aus den technischen Daten und den örtlichen Gegebenheiten diese selbst ableiten können muss. In der Praxis ist das aber bei den grottigen Schulungen auch nicht gewährleistet.
- Thomann: Volle Möre ins Puplikum, kann nichts passieren. Das deckt sich mit den Aussagen eines DJs.
Auf die Aussagen irgendwelcher DJs würde ich im Zusammenhang mit Lasern gar nichts geben. Selbst seriöse Bühnentechniker sind da mitunter etwas blauäugig, weil eben in Sachen Laser in der Regel auch nicht vom Fach.
Wenn "volle Möhre ins Publikum" wirklich ungefährlich wäre, dann hätte der Laser nicht die Klasse 3B - allenfalls kann das (und da sind wir wieder am Anfang) bei der Einhaltung der nötigen Mindestabstände gelten. Kennt man die aber nicht...
Von der Leichtsinnigkeit des Thomann-Mitarbeiters bin ich maßlos enttäuscht, auch wenn das anscheinend leider kein Einzelfall ist.
Es kann sich doch jeder selbst ausrechnen: Wenn für den sicheren Betrieb auf öffentlichen Versanstaltungen ein ausgebildeter Fachmann gesetzlich vorgeschrieben ist, dann sollte man ohne diese Expertise zuhause damit erst recht nicht arbeiten. Vergleiche es (passend zur Jahreszeit) mit Feuerwerkskörpern. Klasse 3B fiele dann in diesem Vergleich in die Kategorie "Profi-Feuerwerk" - dass man diese Dinger trotzdem frei erwerben kann (im Gegensatz zu "dicken" Böllern) ist in meinen Augen eine gewisse Lücke im Gesetz - auch wenn natürlich meine eigene Arbeit deutlich erschwert würde, wenn man da bürokratische Hürden aufbaut. Aber ich weiß halt auch, was ich tue...
- Nur ich trau der Sache nicht. Zum Einen ist der Partyraum keine 2,7m hoch. Zum Anderen habe ich versucht den MZB zu berechnen und bin wegen meiner Unkenntnis gescheitert. Wird wohl irgendwas zwischen 1,2 und 200m sein
.
Bei so einem kleinen Räumchen lautet mein Rat: Finger weg. Du siehst ja selbst, dass die Materie nicht so einfach ist. Ich rechne dir allerdings dein Verantwortungsbewusstsein hoch an, das ist selten.
Technische Daten: Rot 650nm mit 100mW, Grün 532nm mit 40mW, Austrittsöffnung <5,
Divergenz (pro Strahl) <2mrad, (Gesamtlicht) <160°
Mal eine überschlägige Rechnung (ohne Gewähr, und eben nur in "Bierdeckelqualität"): "Ungefährlich" im Sinne der Klassifizierung ist ein Laser im Sichtbaren Spektrum bis maximal 1mW. Man nimmt üblicherweise die Pupillenöffnung (im Dunkeln = Party) mit 7mm an, das macht eine Fläche von ca. 40mm². Die maximale Leistungs
dichte bei einem stehenden Strahl darf also höchstens 0.025 mW/mm² = 25 W/m² betragen. Ein 100mW-Laser müsste also, um ungefährlich zu sein, schon auf die hundertfache Pupillenfläche aufgeweitet sein, also den 10fachen Durchmesser aufweisen. Mal ganz am Rande: Der Strahl wäre dann schon 70mm im Durchmesser und als Effektbeleuchtung reichlich unspektakulär.
Bei punktförmiger Lichtquelle (das ist hier gerechtfertigt) und einer Strahldivergenz von 2mrad hat man das bei etwa 35m Abstand erreicht.
Ab da kann so ein Gerät wirklich als "sicher" gelten. Jetzt ist das der Worst Case, denn bei schnell bewegtem oder aufgeteiltem Strahl verteilt sich die Leistung auf andere Flächen, bzw. die Einwirkzeit wird kleiner, so dass man theoretisch näher ran kann. Ohne aber jetzt die Spezifikationen der Optiken in dem Gerät zu kennen, ist das Kaffesatzleserei - und man muss zusätzlich das Vertrauen haben, dass im Falle einer Fehlfunktion Sicherheitsmaßnahmen greifen, wie z.B. ein Abschalten des Lasers bei Ausfall der Spiegelablenkung. Da hab ich bei einem Gerät für 49€ ernste Zweifel - ich würde mich darauf nicht verlassen.
Auf jeden Fall muss es bei diesem Teil einen Mindestabstand geben, der selbst bei wohlwollender Betrachtung einen sicheren Betrieb gewährleistet, denn wenn man in das Ding auf Armlänge reinschaut, ist es in jedem Fall zuviel. Wenn dieser Abstand nicht angegeben ist, würde ich es definitv lassen.
Ist das Ding jetzt potentiell gefährlich - dann geb ich es zurück, oder wird der eigentliche Laser so weit aufgesplittet, dass es wirklich - bei welchem Mindestabstand - o.k. ist?
Hätte ich das Ding vor mir, könnte ich dir einen groben Schätzwert nennen und würde dann noch etwas Sicherheit draufschlagen. Kommt wirklich drauf an, wieviele Strahlen da rauskommen und wie die bewegt werden. Ohne eine seriöse Angabe würde ich mal von
mindestens 5m Sicherheitsabstand ausgehen, aber selbst das kann noch zuwenig sein. Das, was ich so kenne aus eigener Anschauung, würde ich vom Gefühl her eher noch eine ganze Ecke weiter wegstellen - also nichts für einen Partykeller. Mal davon abgesehen, dass man solche Geräte nicht "nach Gefühl" betreiben sollte.
Kann die Reflektion von einer weißen Wand gefährlich werden?
Jein. 100mW auf eine weiße Wand fokussiert ist schon extrem hell und kann zu Schäden führen. Die üblichen Laser-Effekte sind allerdings auf der weißen Wand eher ungefährlich - da ist die direkte Strahlung eher das Problem. Und, was viele vergessen: auch die spiegelnde Reflexion an Fensterscheiben, Metallgegenständen (z.B. Truss) oder gar Spiegeln (Diskokugel) ist gefährlich. Die diffuse Streuung an einer Rauhfasertapete ist da das kleinste Übel.
Wäre schön wenn mir jemand weiter hilft.
Unterm Strich würde ich dir abraten. Man kann lange rechnen und disktutieren, Fakt ist: Laser gehören nicht in Partykeller und Laienhände, auch wenn einem die Hersteller und Händler das glauben machen wollen.
Wenn was passiert, ist das Geschrei groß - und eine Privathaftpflicht wird z.B. beim Einsatz so eines Lasers im Privatkeller auch sicherlich nicht einspringen. Überleg dir (bzw. sprich mit deinem Sohn), ob die ggf. lebenslange Entschädigung eines erblindeten Partygastes (rechne mal mindestens 6stellige Euro-Summen) den "Spaß" und die 49 € Anschaffungspreis wirklich wert sind, auch wenn es nicht sehr wahrscheinlich ist, dass sowas passiert. Aber in dem Alter, mit etwas Alkohol und ausgelassener Stimmung geht eben auch schnell mal was schief.