Musiker-Board
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Rechnung als Musiker schreiben
Auch Musiker müssen Steuern zahlen - leider. Jeder Musiker, der für seine Darbietungen eine Rechnung stellt, kann je nach Anzahl der Rechnungen, bzw. abhängig von einer jährlichen Obergrenze von 17.500 € (Kleinunternehmerreglung) eine Rechnung für seine Leistungen erstellen, nachdem ein Gewerbe angemeldet wurde.Ist ein Gewerbe als Musiker beim Gewerbeamt angemeldet, so erhält man eine neue Steuer-IDentifikationsnummer, die auf den Rechnungen unbedingt angegeben sein muss. Schreibt man Rechnungen Umsatzsteuerfrei, entspricht brutto = netto. Ist allerdings auf dem Gewerbe ein Umsatz von über 17.500 € jährlich zu erwarten, so ist man auch als Musiker dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuer zu berechnen. Der UST-Satz für Musiker (übrigens auch Journalisten) beträgt 7 % im Gegensatz zu dem gängigeren Satz von 19%. Auch als Band, gegenüber einem Veranstalter berechnet man 7% zusätzlich auf Gagen, solange man freiwillig oder bedingt durch die Kleinunternehmerregelung UST berechnen muss.
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