Das sind zwei verschiedene paar Schuhe:
Nehmen wir erst mal
zusätzliches Einkommen durch Gagen.
Da wird meines Wissens nicht über die
Herkunft der Nebentätigkeiten entschieden. Es gibt einen bestimmten Steuerfreibetrag - das ist ein Einkommen unterhalb dessen man gar keine Steuern zahlen muss. Darum geht es erst mal.
Wenn man einen
Einkommenssteuerjahresausgleich macht, hat das da aufzutauchen, auch wenn man dadurch noch unterhalb des Freibetrages liegt. Wie genau man das nimmt, ist ne zweite Sache. Dann ist man sowieso aus allem raus.
Bei solchen Summen - und da kommt beispielsweise ein Student kaum drüber - lohnt es sich auch nicht, gegenzurechnen welche Auslagen (Instrumente, Proberaummiete etc.) man hatte - weil das dadurch erzielte Einkommen ja eh steuerfrei ist. Mehr als steuerfrei gibt´s nicht.
Wenn man durch die Gagen über den Steuerfreibetrag rutscht oder rutschen würde, dann macht es Sinn, zu schauen was passiert, wenn man die Auslagen/Kosten gegen die Einnahmen rechnet. In dem Fall landet man bei einer normalen Einnahmen-Überschußrechnung, also Einnahmen minus Kosten = Überschuß = zu versteuerndes Einkommen. Das ist in der Regel dann das, was man
freiberufliche Tätigkeiten bzw.
Nebeneinkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten nennt, weil man eben nicht angestellt ist und weil es kein Gewerbe ist (als Straßenmusiker wäre es allerdings ein Gewerbe, so viel ich weiß).
Und wenn man das so Sinn macht und wenn man das also macht, dann kann man sich entscheiden, ob man unterhalb der Grenze von 17.500,- € Umsatz
umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerfrei behandelt werden will. In der Regel lohnt sich eine Umsatzsteuerpflicht, wenn man selbst etliche Investitionen tätigt und wenn die Kunden vorwiegend Unternehmen sind (weil die sich die bezahlte Umsatzsteuer auch wieder holen können); wenn man dagegen wenig Investitionen/Einkäufe tätigt und vorwiegend Privatkunden hat, sollte man sich das noch mal überlegen.
Wenn man mal bei einem konkreten Einzelfall bleibe und die Band das im Wesentlichen so handhabt, dass man einen Teil der Gage auf die Kralle bekommt, man ansonsten seinen Proberaumbeitrag zahlt und ab und zu Auslagen wegen Saiten oder Batterien hat und man unterhalb des Steuerfreibetrages liegt, dann lohnt der ganze Aufriß mit Einkommenssteuerjahresausgleich und Überschußrechnung und Belege sammeln nicht wirklich.
Und wenn der threadersteller schon einen Steuerberater hat, dann soll der den fragen und die Antwort hier reinstellen, damit alle was davon haben.
Mehr zum Einkommenssteuerfreibetrag gibt es hier:
http://www.lohnsteuer.de/lohnsteuer-infos/der-einkommensteuer-freibetrag
Und hier mal ein Zitat von dieser Quelle:
"Der Einkommensteuer Freibetrag mindert den zu zahlenden Steuerbetrag, indem die Beitragsbemessungsgrenze durch den Freibetrag erhöht wird. Dieser Freibetrag setzt sich dabei aus unterschiedlichen Freibeträgen zusammen. Der Grundfreibetrag stellt dabei das Existenzminimum in steuerlicher Hinsicht dar. Dieser Grundfreibetrag lag 2009 bei 7.834 EUR und liegt 2010 bei 8.004 Euro für alle ledigen einkommensteuerpflichtigen Personen.
Unterhalb dieser Einkommensbeträge müssen steuerpflichtige Personen keine Einkommensteuer bezahlen. Liegt das Einkommen über dem Freibetrag der einzelnen steuerpflichtigen Personen, so wird die Einkommensteuer fällig. Diese unterliegt dabei der Steuerprogression. Durch diese wird die Steuer von Geringverdienern mit einem günstigeren Steuersatz berechnet als bei der zu zahlenden Steuer von besser verdienenden Steuerzahlern.
Das Einkommen, welches als Grundlage für die Berechnung gilt, kann sich dabei neben dem Arbeitslohn zum Beispiel aus Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder aus Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft zusammensetzen."
Meine 3,27 Cent in dieser Angelegenheit ...
x-Riff