Hallo,
allgemein kann man nur sagen, dass es nach wie vor verboten ist, Material, an dem man selbst die Rechte nicht besitzt, hochzuladen.
Ob das in der Praxis durchgeht, weil sich keiner drum kümmert oder ein Brief mit saftiger Rechnung kommt, ist ein Lotteriespiel.
Ein Plattenvertrag kann auch so etwas Ähnliches wie eine saftige Rechnung sein. Da fallen mir spontan lustige Gestaltungsmöglichkeiten ein, die für alle Seiten mehr oder weniger wunderbar sind.
Grüße
Jürgen
PS
Zur Ausgangsfrage:
Wenn ein Besucher unserer gigs Videos macht und die bei Youtube hochlädt. Befinden wir als Band uns damit im abgesichertem Raum?
Einen abgesicherten Raum gibt es nicht. Man fragt sich ja sofort, wie der Besucher dazu kommt, Videos zu machen. Das ist aufklärungsbedürftig. Solange man mit dem Burschen nichts zu tun hat und von der ganzen Sache nichts weiß, ist das eine Sache. Je mehr man mit ihm zu tun hat, wird es zu einer anderen Sache. Spätestens bei der Nutzung des Materials macht man es sich zu eigen.
Die Ausrede, dass man jemand anders die Rübe hinhalten lässt, ist fast so alt wie das Gesetz.
Der Staat haftet für seine Beamten, der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter, der Unternehmer für seine Subunternehmer, der Hundehalter für seinen Hund, die Eltern für ihre Kinder.
Wenn der Veranstalter für die Veranstaltung Gebühren bezahlt hat, dann hat der Einsteller des Videos deshalb für die Veröffentlichung noch keine Gebühren bezahlt und eine Lizenz hat er dafür schon lange nicht. Wer das dann noch auf seine Homepage einbastelt, veröffentlicht es noch einmal und hat dafür ebenfalls weder Gebühren bezahlt noch eine Lizenz erworben. Die Verknüpfung ist zwar grundsätzlich keine Veröffentlichung, wenn man aber die Fallgestaltung betrachtet, kann man hier auch vertretbar anderer Ansicht sein. Eine Verknüpfung allein aus dem Grund, die negativen Folgen einer Einbettung zu umgehen, halte ich für äußerst fragwürdig und riskant.