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Youtube, GEMA und Livemitschnitte

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Servus.

Wie schauts aus? Wenn ein Besucher unserer gigs Videos macht und die bei Youtube hochlädt. Befinden wir als Band uns damit im abgesichertem Raum? Ich meine ja für den Gig an sich wurden ja schon GEMA gebühren entrichtet.

Dürfen wir einen Link zu den Youtube Videos bei uns auf der Homepage anbringen oder diese per Embedded Code einfügen?

Wie sieht das grundsätzlich aus?
 
Eigenschaft
 
ob für den gig gema gezahlt wurde tut da nichts zur sache. zur zeit dürfen auf youtube keine songs hochgeladen werden, die zum gema-repertoire gehören. wenn ihr also gema-mitglied seid, darf youtube keine videos mit eurer musik spielen.
wenn ihr eine coverband seid, dann spielt ihr höchstwahscheinlich songs, die ebenfalls gema-material sind, für die dasselbe gilt.

youtube-videos mit gema-material darf man auf seinen eigenen seiten nur verlinken, nicht embedden.

sollten sich youtube und die gema aber bald einigen, dann darf man urheberrechtlich geschütztes material wahrscheinlich wieder hochladen.
 
Ergänzend zu dem, was ambee richtig schreibt, habt ihr als Band zunächst keine Urheberrechtsverletzung begangen, wenn jemand anderes Euren Gig hochlädt. Eine Verlinkung oder gar eine Einbettung dieses nicht legalen Webinhalts würde ich mir aber sparen, das könnte die Situation nämlich grundlegend verändern ;)

Grüße
Marc
 
Also sollten sich Gema und Youtube in näherer zukunft irgendwann wiedermal einig werden, dann darf man das?

Welche Plattformen bieten sich da noch an?
Darf man das bei Myvideo.de z.b.?
 
Gibt es zum Thema Youtube und GEMA inzwischen was neues?
 
Der letzte Stand ist meines Wissens, dass youtube an den Verhandlungstisch zurückkehren wollte und das (wohlgemerkt einzige bisher schriftlich formulierte) Angebot der GEMA von 0,01 EUR pro Stream Verhandlungsbasis sein sollte.

Ob Treffen stattgefunden haben, weiss wohl niemand so genau, außer den Verhandlungspartnern. Folglich gibt es bislang keine kommunizierten Ergebnisse.

Grüße
Marc
 
Ich glaube auch da wird sich bald was ergeben. Youtube kann sich das garnicht leisten, auf GEMA geschützte Werke zu verzichten. Dann müssten die gut 90% ihrer Videos löschen.
 
Ich glaube auch da wird sich bald was ergeben. Youtube kann sich das garnicht leisten, auf GEMA geschützte Werke zu verzichten. Dann müssten die gut 90% ihrer Videos löschen.

Aber auch umgekehrt können sich die Plattenfirmen das gar nicht leisten, auf eine so öffentlichkeitswirksame Plattform wie YouTube zu verzichten...
 
Nun dann sollten die mal anfangen auf die beiden Parteien da mal zuzugehen und bei der schlichtung zu helfen :)
 
S
  • Gelöscht von Sticks
  • Grund: Bitte die Boardregeln beachten. Weitere Begründung per PN.
Entschuldigung für meine Ingnoranz, aber das Thema (bzw. die Neuregelung, die besagt, dass Covers bei YouTube wieder (?) verboten sind) ist an mir vorbeigegangen.

Wie ist denn per heute der letzte Stand? Weiß das jemand?
 
nein, sie haben sich noch immer nicht geeinigt, also verstoßen gema-werke bei yotube immer noch gegen die nutzungsregeln

mal bis nächste woche abwarten, da ist mitgliederversammlung der gema...
 
War es nicht ganz unabhängig von der GEMA-Diskussion schon immer verboten, Videos hochzuladen, die urheberrechtlich geschütztes Material enthalten, dessen Urherb du nicht selbst bist bzw. dessen Erlaubnis du nicht hast? Das steht ja einfach in den AGBs.
 
Hmmm.... das hieße also, dass alle, die da auf der Akustikgitarre ein Cover schraddeln gegen das Urheberrecht verstoßen? Richtig?
 
War es nicht ganz unabhängig von der GEMA-Diskussion schon immer verboten, Videos hochzuladen, die urheberrechtlich geschütztes Material enthalten, dessen Urherb du nicht selbst bist bzw. dessen Erlaubnis du nicht hast? Das steht ja einfach in den AGBs.
ich kann mich leider nicht mehr erinnern wie die nutzungsbedingungen vorher ausgesehen haben. die gema hat damals aber definitiv geld von youtube für die nutzung ihres repertoires bekommen.

Hmmm.... das hieße also, dass alle, die da auf der Akustikgitarre ein Cover schraddeln gegen das Urheberrecht verstoßen? Richtig?
zumindest gegen die nutzungsbedingungen. inwiefern youtube oder der nutzer haftet weiß ich nicht, ich steig da bei den angaben auf der youtube-seite nicht durch, das müsste ein jurist klären.

die gema hat sich zuletzt aber ein bisschen nutzerfreundlicher gezeigt und hat von youtube nur die löschung von originalen musikvideos gefordert...

"Der internationale Verbund der Musikautorengesellschaften könnte sämtliche Werke seines Repertoires von YouTube entfernen lassen, wenn er dies wollte. Darauf wird aber mit Blick auf die Bedürfnisse der Musiknutzer und der Musikurheber verzichtet: Die Rechteinhaber möchten, dass ihre Musik möglichst viel gehört wird - sofern sie vom Anbieter entsprechend lizenziert ist."

...damit meinen sie aber wohl eher keine selbstgespielten videos. aber ein freibrief ist das sowieso nicht, auch wenn die praxis natürlich ganz anders aussieht...
 
Ich denke mal dass da bei selbstgespielten einfach ein Auge zugedrückt wird, auch wenn es strenggenommen natürlich eine nichtgenehmigte Veröffentlichung ist. Wenn so etwas zu erfoplgreich wird, dann wird es aber wohl doch nicht so locker gesehen:
http://www.laut.de/Schland-o-Schland/Stefan-Raab-produziert-Uwu-Lena/15-06-2010
Wobei das dann ja auch am Ende sogar für die "urheberrechtsbreche" sehr gut ausgegangen ist...
 
Hallo,

allgemein kann man nur sagen, dass es nach wie vor verboten ist, Material, an dem man selbst die Rechte nicht besitzt, hochzuladen.

Ob das in der Praxis durchgeht, weil sich keiner drum kümmert oder ein Brief mit saftiger Rechnung kommt, ist ein Lotteriespiel.

Ein Plattenvertrag kann auch so etwas Ähnliches wie eine saftige Rechnung sein. Da fallen mir spontan lustige Gestaltungsmöglichkeiten ein, die für alle Seiten mehr oder weniger wunderbar sind.

Grüße
Jürgen

PS
Zur Ausgangsfrage:
Wenn ein Besucher unserer gigs Videos macht und die bei Youtube hochlädt. Befinden wir als Band uns damit im abgesichertem Raum?
Einen abgesicherten Raum gibt es nicht. Man fragt sich ja sofort, wie der Besucher dazu kommt, Videos zu machen. Das ist aufklärungsbedürftig. Solange man mit dem Burschen nichts zu tun hat und von der ganzen Sache nichts weiß, ist das eine Sache. Je mehr man mit ihm zu tun hat, wird es zu einer anderen Sache. Spätestens bei der Nutzung des Materials macht man es sich zu eigen.
Die Ausrede, dass man jemand anders die Rübe hinhalten lässt, ist fast so alt wie das Gesetz.
Der Staat haftet für seine Beamten, der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter, der Unternehmer für seine Subunternehmer, der Hundehalter für seinen Hund, die Eltern für ihre Kinder.

Wenn der Veranstalter für die Veranstaltung Gebühren bezahlt hat, dann hat der Einsteller des Videos deshalb für die Veröffentlichung noch keine Gebühren bezahlt und eine Lizenz hat er dafür schon lange nicht. Wer das dann noch auf seine Homepage einbastelt, veröffentlicht es noch einmal und hat dafür ebenfalls weder Gebühren bezahlt noch eine Lizenz erworben. Die Verknüpfung ist zwar grundsätzlich keine Veröffentlichung, wenn man aber die Fallgestaltung betrachtet, kann man hier auch vertretbar anderer Ansicht sein. Eine Verknüpfung allein aus dem Grund, die negativen Folgen einer Einbettung zu umgehen, halte ich für äußerst fragwürdig und riskant.
 
Zuletzt bearbeitet:
in youtube sind solo-cover-interpreten wie fretkillr und fargenbastich (gitarre und gesang/mundharmonika) über die "Klinge" gesprungen worden, andere wie malvasio und podline6 mehrfach (anscheinend zu viele views, LOL) will heißen account suspended oder deleted (bei der 3. Verwarnung wirds ernst), aber Youtube handhabt das nach dem Motto: Wo kein Kläger da kein Richter.. , der Basar YT soll ja auch möglichst bunt und reichhaltig an Darbietungen sein

ps. besonders kitzlig wirds bei Eagles (z.B. Tequila Sunrise, urheberrechtsverletzung wird von azoff music gemeldet), Van Morrison u. Steelers Wheel Material
 
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