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dpma.. Marke wurde geschützt, was nun?

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Hallo Ihr,

ich hab gerad eben festgestellt, dass am 25.06.2008 mein Bandname, über den ich seit 2005 Musik mache, beim dpma geschützt wurde.

Was bedeutet das jetzt für mich? Ne Domain besitze ich auch schon seit 03.2005 + Myspace Account, etc.

Muss ich den Namen jetzt verwerfen, oder kann man da noch irgend was machen?

Wäre nett wenn mir da jemand helfen könnte.

Gruß

NACHTRAG: Ich hab gerad nochmal genau nachgesehen und dort steht, dass der Name "Angemeldet" wurde... leider steht dort nicht, was genau das bedeutet. Zumindest scheint er nicht eingetragen zu sein....
 
Eigenschaft
 
Erste Frage: Ist der Name wirklich in der Waren- und Dienstleistungsgruppe (Nizza-Klassifikation und Beschreibung des Waren- und Dienstleistugnsverzeichnisses) eingetragen, der den Bereich einer Musikgruppe tangiert? Vlt. wurde der Name ja z.B. nur für Fernsehgeräte angemeldet. Du verstehst?

Weiterhin: Der Name wurde also angemeldet, vom DPMA aber noch nicht eingetragen. Gemäß § 42 MarkenG (http://www.bundesrecht.juris.de/markeng/index.html) hat man 3 Monate Zeit, nach EINTRAGUNG (also im Auge behalten) Widerspruch einzulegen. Keine Angst, eine Marke entsteht nicht nur durch Eintragung, sondern auch durch Benutzung (CDs, Verkäufe, Internet etc.), WENN sie in den Beteiligten Kreisen Verkehrsgeltung erworben hat, man es also in eurer Zielgruppe in einem bestimmten Maße kennt (§ 4 Nr. 2 MarkenG). Die Beweispflicht liegt selbstverständlich bei dem, der Widerspruch einlegt.

Ich würde nur dann was machen, wenn jetzt schon davon ausgegangen werden kann, dass es nach der Eintragung zu Problemen mit dem Inhaber der eingetragenen Marke kommen kann.


PS:Wichtig nach Board-Regeln: Diskussionen bitte mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen. Vlt. Frage besser abändern
 

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