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Studio - Anrecht auf Originalspuren?

Vali
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Ich habe mal ein bißchen rumgesponnen und mir ein Szenario ausgedacht, das einer Band mal passieren könnte. Der Ausgang des Szenarios ist übrigens wirklich fiktiv und entspringen meinen Kopfflusen, aber wer weiß, vielleicht könnte das einer Band tatsächlich mal passieren.

Nehmen wir mal an, wir haben da die fiktive Schlagerband "Truppe". Truppe ist wie viele andere Bands auch so richtig ehrgeizig und kommt auf die Idee mal ein Album so richtig professionell aufzunehmen. Wie praktisch, dass Triangelspieler von Truppe seinen Kumpel Toni hat, der ein eigenes Studio und auch eine Ausbildung genossen hat. Für sagen wir mal 4500€ nimmt Truppe das Album auf und lässt es bei Toni abmischen, alles mündlich vereinbart. Truppe bekommt dann schließlich den ersten Mix zu hören und staunen nicht schlecht wie man Schlager so abmischen kann, dass es wie Death Metal klingt und bitten darum das doch mehr nach Schlager klingen zu lassen. Toni schickt Truppe nen neuen Mix und es klingt nun mehr nach Flamenco. Truppe ist natürlich immer noch nicht zufrieden und möchte einen neuen Mix. Toni wird das aber zu bunt und will dafür ein paar Hunni mehr sehen und dass Truppe jede Minute, die Toni mischt, vor Ort überwacht. Daraufhin sagt Truppe, dass sie vielleicht doch lieber bei jemandem mischen, der sich mit Schlager auskennt. Also sagt Truppe artig Danke und möchte wie sonst bei Studios üblich ne DVD oder Stick haben mit den Rohspuren und evtl. dem Flamencomix. Toni ist aber stinksauer, dass Truppe ihm keinen Hunni geben und bei ihm weitermachen und jetzt fremdgehen wollen, wo er sich doch so für Triangelspieler eingesetzt habe, aber Truppe ja niiie zufrieden ist, diese undankbaren Schweine. Deswegen will er Truppe nicht die Rohspuren geben, weil er dafür zu doll beleidigt ist und Originale wie beim Fotografen generell nicht hergibt.

Was meint ihr denn dazu? Ich dachte, dass die Rohspuren in diesem Fall Truppe gehören. Allerdings war Truppe vor Zusammenarbeit nicht so schlau und hat keinen schriftlichen Vertrag vereinbart für den Fall dass die Geschäftsbeziehung gekündigt wird. Hat Truppe aber trotzdem ein Anrecht auf die Rohspuren oder nur auf den Death Metal oder Flamenco Mix als Summe? Schließlich haben sie auch den fiktiven Betrag von 4500€ bezahlt. Oder gehören die Rohspuren Toni, der damit tun und lassen kann was er will? Darf Truppe das Geld zurück verlangen, wenn sie am Ende die Rohmixe nicht bekommen? Was könnte Truppe sonst tun, damit sie ihr Album bekommen?
Ich bin auf eure Ideen gespannt!
 
Eigenschaft
 
in der audioproduktion ist es nicht unüblich, dass in studio A aufgenommen, in studio B gemischt und in studio C gemastert wird. daher kann man diese arbeitsschritte sehr klar trennen. truppe hat für die beiden dienstleistungen aufnahme und mischung bezahlt. aus diesem grund hat truppe anspruch auf das während der dienstleistung aufnahme enstandene ergebnis.

ist zwar vor meiner zeit, aber war es früher nicht sogar so, dass die künstler das bandmaterial gezahlt haben, das während der aufnahmen verbraten wurde? somit wäre auch historisch die eigentumsfrage eindeutig.

möglicherweise kann man Toni auch mit dem werkvertragsrecht angehen. da müssten fälle, in denen es um die überlassung von teilleistungen geht, eigentlich an der tagesordnung sein, aber ich bin kein anwalt.

da es im geschilderten szenario um viel geld geht, würde ich es erst nochmal im guten versuchen und anschließend einen anwalt einschalten, der sich auf diesen bereich spezialisiert hat.

truppe würde ich darüberhinaus raten, bei solchen beträgen die sache in zukunft schriftlich festzuhalten, was zB nachbesserungen etc betrifft, und den letzten teil der gesamtsumme auch erst dann zu zahlen, wenn die leistung zufriedenstellend erbracht wurde.
 
G
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: Offtopic
Gerhard Eichberger schrieb:
Dieses Wort gibt es nicht. Und ich glaube, dass in diesem Thread niemand nach deiner Lebensgeschichte gefragt hat.

Zum Thema:
Truppe war ech ein wenig naiv ohne Vertrag ins Studio zu gehen, denn auch wenn der Triangelspieler den Toni kennt, heißt das noch lange nicht, dass man ihm blind vertrauen sollte. Es gibt zu viele schwarze Schafe in dem Geschäft, die nur auf Profit aus sind.
Zudem hätte ich auch nie den ganzen Betrag von 4500€ auf einen Schlag gezahlt, ohne auch nur ein Zwischenergebnis zu haben.
Anzahlung in Ordnung, aber den Rest erst später.

Vali schrieb:
Oder gehören die Rohspuren Toni, der damit tun und lassen kann was er will?
Auf keinen Fall kann er damit tun und lassen was er will. Denn Truppe ist der Urheber und alles Rechte liegen bei ihnen. Und die Rohspuren kann Toni auch in keinsterweise für sich beanspruchen, weil von ihm kein kreativer Input dazu gekommen ist. Über den Flamencomix könnte man vielleicht streiten.
Wenn Toni allerdings strur bleibt und die Rohspuren nicht rausrückt, dann hat man meiner Meinung nach definitiv Anspruch auf das schon gezahlte Geld, da Toni ein Dienstleister ist und keine Dienstleistung erbracht hat. Man müsste ihm vielleicht noch die Recordingstunden zugestehen, aber mehr nicht.
Um eine Behaltlose Rückforderung geltend machen zu können bräuchte man allerdings eine Quittung, die den Geldtransfer bestätigt. Ohne eine solche Quittung kommt Truppe in Teufels Küche.

Cheers
 
Auf keinen Fall kann er damit tun und lassen was er will. Denn Truppe ist der Urheber und alles Rechte liegen bei ihnen. Und die Rohspuren kann Toni auch in keinsterweise für sich beanspruchen, weil von ihm kein kreativer Input dazu gekommen ist. Über den Flamencomix könnte man vielleicht streiten
richtig, die rechte an der aufnahme liegen selbstverständlich komplett bei den künstlern, die sog. Leistungsschutzrechte. außer die daten versauern lassen oder löschen kann er nichts damit anfangen, alles andere wäre eine urheberrechtsverletzung.
 
Gerhard Eichberger


Und ich glaube, dass in diesem Thread niemand nach deiner Lebensgeschichte gefragt hat.
Ich habe nur geschrieben, daß mir genau das passiert ist, daß ich die Originalspuren nicht bekommen habe. Seitens des Produzenten wurde mir gesagt, daß das nicht üblich ist - das Studio behält sich die Originalspuren und sendet sie lediglich dem Mastering-Studio. (Und dann habe ich noch geschrieben, wie das Ganze zustande gekommen ist.)

Ich habe die Originalspuren meiner CD bis heute nicht.

Also so fiktiv ist dieses Szenario nicht.


Gerhard

- - - Aktualisiert - - -

Gerhard Eichberger


in der audioproduktion ist es nicht unüblich, dass in studio A aufgenommen, in studio B gemischt und in studio C gemastert wird. daher kann man diese arbeitsschritte sehr klar trennen. truppe hat für die beiden dienstleistungen aufnahme und mischung bezahlt. aus diesem grund hat truppe anspruch auf das während der dienstleistung aufnahme enstandene ergebnis.
Ja eh. Da bekommst Du dann die Aufnahmen auf einer Audio-CD.

Damit ging ich dann auf Anraten in einem Diskussionsforum (weil das Studio zu teuer war und die Kosten ins Uferlose stiegen) in ein anderes Studio, aber die sagten, sie können mit einer Audio-CD, wo es nur zwei Spuren (eben Stereo) gibt, nichts anfangen. Also mußte ich die CD-Prduktion in jenem Studio fertigstellen lassen. Und da bezeichneten mich dann die Leute in den Foren als beratungsresistent, weil ich die Produktion in diesem Studio nicht abgebrochen und in einem billigeren Studio fortgesetzt habe...

ist zwar vor meiner zeit, aber war es früher nicht sogar so, dass die künstler das bandmaterial gezahlt haben, das während der aufnahmen verbraten wurde? somit wäre auch historisch die eigentumsfrage eindeutig.
Also, für die CD-Rs, auf die die Zwischen- und Endergebnisse vom Studio gebrannt wurden, habe ich nichts extra bezahlen müssen.

möglicherweise kann man Toni auch mit dem werkvertragsrecht angehen. da müssten fälle, in denen es um die überlassung von teilleistungen geht, eigentlich an der tagesordnung sein, aber ich bin kein anwalt.
Das stelle ich mir schwierig vor: Wenn die Lieferung in Form einer Audio-CD erfolgt, dann ist ja der Werkvertrag (den es wahrscheinlich nur mündlich gibt) erfüllt.

Na, ich hoffe, das wird wieder nicht als offtopic angesehen. (Ich bin ja der Meinung, daß das, was ich geschrieben habe, voll zum Thema paßt - die Schilderung eines derartigen Beispiels aus der Praxis. Aber mir ist klar, daß jeder eine andere Sicht der Dinge hat.)


Gerhard
 
Also prinzipiell sollte man vor dem Aufnahmeprozess erstmal mit dem Studiotechniker ein Gespräch darüber führen welche Leistungen man kauft, dann hat man bei einer 5 Köpfigen band z.B. schonmal 5 Zeugen über vereinbarte Leistungen und Preise.

Wenn Vereinbart wurde, dass für die Aufnahmen bezahlt wird, dann muss der Studiotechniker auch die Aufnahmen herausrücken.
Wenn er nicht in der Lage ist, eine Schlagerband so abzumischen, dass es wie Schlager klingt, dann kann man dem Studiotechniker vermutlich arglistige Täuschung unterstellen und ihn auf Schadensersatz für Aufwendungen und verlorene Zeit verklagen.

Wenn dies ein realer Fall wäre würde ich ihm die 100 Euro noch in die Hand drücken um die Spuren zu bekommen und einfach nie wieder mit ihm Kontakt aufnehmen, bzw. keine Empfehlungen weitergeben, bzw. Leute welchen man das Studio empfohlen hat warnen und vom Studio abraten.

Allerdings halte ich einen schriftlichen Vertrag für absolut notwendig, wenn man Leistungen für derartige Summen in anspruch nimmt.


@ Gerhard:
du lässt dich echt von jedem ausnehmen wie eine Weihnachtsganz.
Hattest du mit dem Studio keinen Vertrag???

Ich würde auf sowas penibel achten. wenn man schon vierstellige Beträge in eine Aufnahme steckt, dann sollte man sich echt die Zeit nehmen einen Vertrag aufsetzen und 80 Euro für ne Wechselplatte über haben um sich die Projektrohdaten zu sichern. Die Meißten Studios geben dir vermutlich sogar die Ganzen Projekte, da das per Drag&Drop eine sache von 10 Minuten ist, die man bei einer kleinem Mixing oder masteringpause auf Platte ziehen kann.

Für jeden verfluchten Apfel, Kaugummi oder Lutscher den man sich für 50 Cent kauft bekommt man eine Quittung mit ausgewiesener steuer, einen Garantieanspruch und geregelten AGB´s. Wie kann man dann bitte so töricht sein und Vierstellige Beträge ohne belege und Bedingungen einfach so mal ausgeben?
 
G
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: Offtopic, private Diskussionen und Auseinandersetzungen bitte per PN
Mr. Pickles
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: Offtopic, private Diskussionen und Auseinandersetzungen bitte per PN
Hallo,

da es ja fiktiv ist: vorbeugen hilft.
Wenn man so etwas mal machen will, dann trennt man das einfach, das geht auch vertraglich, muss man halt ein paar gute Zeugen haben oder - ratsam - einfach mal den Stift zücken und aufschreiben, was man will und wofür man bezahlt.

Ein gutes Vertrag-en erspart die unsichere Nachbehandlung.

Grüße
Jürgen
 

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