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Akustik-Cover-Album

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Angenommen man möchte gerne mit einem Bandkollegen ein Akkustik-Cover-Album aufnehmen, was muss man dabei rechtlich beachten?

vielen Dank für Antworten :)
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

sicherheitshalber solltest du deine Frage etwas anders formulieren: klick mich

Also rein theoretisch:
Wer Coversongs aufnimmt und veröffentlichen möchte, muss dies bei der GEMA anmelden und Gebühren bezahlen, falls bei der GEMA gemeldetes Material dabei ist. Das Presswerk wird ohnehin erst in Aktion treten, wenn mit der GEMA alles abgeklärt ist.

Das gilt aber nur für originalgetreue Covers - Bearbeitungen, also Veränderungen an den Songs, dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers vorgenommen werden. Du hast jetzt nicht geschrieben, um welche Songs es theoretisch ginge, aber ob Akustik(!)-Covers z.B. von irgendwelchen Rocknummern als Cover oder Bearbeitung gelten, das weiß ich jetzt ehrlich gesagt auch nicht.
 

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