J
jonybo
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 21.12.11
- Registriert
- 20.12.11
- Beiträge
- 2
- Kekse
- 0
Hallo,
ich habe den Thread https://www.musiker-board.de/musikbusiness-recht-mupr/427054-unterschied-bearbeiter-arrangeur.htmlzum Thema "bin ich Arrangeur oder Bearbeiter" ( https://www.musiker-board.de/musikbusiness-recht-mupr/427054-unterschied-bearbeiter-arrangeur.html ) gelesen und bin noch nicht ganz schlau geworden.
Deshalb meine erste Frage: Wenn ich irgendeinen Pop-Song dahingehend bearbeite, dass ich ihn für eine kleine Gruppe von Instrumentalisten umschreibe, also die Instrumentation verändere und vielleicht auch kleinere Änderungen an Akkorden vornehme...
...ist diese von mir erstellte Fassung dann ein Arrangement, eine Bearbeitung oder eine Transkription und ich dann dementsprechend der Arrangeur, Bearbeiter oder Transkriptor? Oder ist das gar alles das gleiche?
Und (2): Wenn ich diese besagte Fassung jetzt öffentlich aufführen/verlegen lassen möchte, muss ich mich dann ausschließlich bei der GEMA wegen etwaiger Gebühren erkundigen?
ich habe den Thread https://www.musiker-board.de/musikbusiness-recht-mupr/427054-unterschied-bearbeiter-arrangeur.htmlzum Thema "bin ich Arrangeur oder Bearbeiter" ( https://www.musiker-board.de/musikbusiness-recht-mupr/427054-unterschied-bearbeiter-arrangeur.html ) gelesen und bin noch nicht ganz schlau geworden.
Deshalb meine erste Frage: Wenn ich irgendeinen Pop-Song dahingehend bearbeite, dass ich ihn für eine kleine Gruppe von Instrumentalisten umschreibe, also die Instrumentation verändere und vielleicht auch kleinere Änderungen an Akkorden vornehme...
...ist diese von mir erstellte Fassung dann ein Arrangement, eine Bearbeitung oder eine Transkription und ich dann dementsprechend der Arrangeur, Bearbeiter oder Transkriptor? Oder ist das gar alles das gleiche?
Und (2): Wenn ich diese besagte Fassung jetzt öffentlich aufführen/verlegen lassen möchte, muss ich mich dann ausschließlich bei der GEMA wegen etwaiger Gebühren erkundigen?
- Eigenschaft