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Arrangements ?

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jonybo
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Hallo,

ich habe den Thread https://www.musiker-board.de/musikbusiness-recht-mupr/427054-unterschied-bearbeiter-arrangeur.htmlzum Thema "bin ich Arrangeur oder Bearbeiter" ( https://www.musiker-board.de/musikbusiness-recht-mupr/427054-unterschied-bearbeiter-arrangeur.html ) gelesen und bin noch nicht ganz schlau geworden.
Deshalb meine erste Frage: Wenn ich irgendeinen Pop-Song dahingehend bearbeite, dass ich ihn für eine kleine Gruppe von Instrumentalisten umschreibe, also die Instrumentation verändere und vielleicht auch kleinere Änderungen an Akkorden vornehme...
...ist diese von mir erstellte Fassung dann ein Arrangement, eine Bearbeitung oder eine Transkription und ich dann dementsprechend der Arrangeur, Bearbeiter oder Transkriptor? Oder ist das gar alles das gleiche?

Und (2): Wenn ich diese besagte Fassung jetzt öffentlich aufführen/verlegen lassen möchte, muss ich mich dann ausschließlich bei der GEMA wegen etwaiger Gebühren erkundigen?
 
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Wie ambee im von dir verlinkten Thread schon geschrieben hat: Sobald Melodie, Harmonie oder Text eines Werkes verändert werden ist es eine Bearbeitung, ansonsten ein Arrangement oder auch Cover genannt. Natürlich gibt es auch Kulanzregeln, da sich ansonten musikalisch nicht so begabte Coverbands wohl schwer tun würden, einen Song gesetzeskonform nachzuspielen, genaueres dazu weiß aber der Rechtsanwalt deines Vertrauens. Im Zweifelsfall wird sowas ohnehin von einem Richter entschieden, wobei mir in die Richtung kein Urteil bekannt ist.
Eine originalgetreue Aufführung der Instrumentalisten sollte also kein Problem darstellen und muss nur vom Veranstalter an die GEMA gemeldet werden. Bei einer CD-Veröffentlichung würde ich zur Sicherheit aber schon beim Urheber die Erlaubnis einholen.
Wenn das Werk dann noch in Notenform vorliegt und vervielfältigt oder gar verlegt werden soll, ist ohnehin eine (i.d.R. kostenpflichtige) Abdruckgenehmigung vom Urheber bzw. dessen Verlag notwendig, in diesem Zuge erhält man auch gleichzeitig die Bearbeitungsgenehmigung. Das Ansuchen und auch die Kosten für die Abdruckgenehmigung sollte aber normalerweise der Notenverlag übernehmen, ansonsten würde ich mir über dessen Seriosität Gedanken machen.
 
wuii, vielen Dank für deine Antwort. Ich werde mich dann mit der GEMA in Verbindung setzen.
 

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