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Volker5555
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Hallo zusammen,
hab mich jetzt schon kreuz und quer durch diverse Foren gelesen und finde keine passende Antwort.
Nehmen wir mal an, ein Hobbymusiker spielt in einer größeren Cover-Band (10 Personen/alles Hobbymucker) und absolviert 4 5 Gigs pro Jahr. Bei diesen Gigs werden dem Veranstalter schriftlich 500 pauschal (ohne MWST) in Rechnung gestellt. Die Band zahlt knapp 1000 Miete und Nebenkosten pro Jahr und zahlt (da sich das bei den Beträgen eh nicht lohnt) das Geld nicht aus, sondern sammelt das was auf diesem Weg noch übrig bleibt um dann in 2 3 Jahren zusammen eine Gruppenreise oder so zu machen. So wie ein Kegelclub halt Instrumente, Kilometergeld und so weiter werden logischerweise auch nicht abgerechnet.
Diese Band wäre Steuerrechtlich, zwar nicht gemeldet, wird aber sofern ich das vorhin richtig gelesen habe, vom Finanazamt erst mal automatisch wie eine GbR betrachtet. Dem Veranstalter gegenüber steht auf der Rechnung aber immer nur die eine von den 10 Personen. Muss dann die eine Person z.B. mit einer Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung alleine dem FA. gegenüber Rede und Antwort stehen, oder darf der jenige auch die Kosten für Instrumente, Kilometergeld der anderen in seine Steuererklärung aufnehmen?!
Sorry, wenn ich so blöd frage! Man hört halt immer wieder von Fällen, wo der Fiskus jemand auf dem Kieker hat und dann einfach Annahmen trifft und Steuern festlegt. Ich vermute, so etwas ist Liebhaberei. Aber wie genau und sinnvoll muss/kann man so etwas denn nachweisen?
Gruß Funky_chicken
hab mich jetzt schon kreuz und quer durch diverse Foren gelesen und finde keine passende Antwort.
Nehmen wir mal an, ein Hobbymusiker spielt in einer größeren Cover-Band (10 Personen/alles Hobbymucker) und absolviert 4 5 Gigs pro Jahr. Bei diesen Gigs werden dem Veranstalter schriftlich 500 pauschal (ohne MWST) in Rechnung gestellt. Die Band zahlt knapp 1000 Miete und Nebenkosten pro Jahr und zahlt (da sich das bei den Beträgen eh nicht lohnt) das Geld nicht aus, sondern sammelt das was auf diesem Weg noch übrig bleibt um dann in 2 3 Jahren zusammen eine Gruppenreise oder so zu machen. So wie ein Kegelclub halt Instrumente, Kilometergeld und so weiter werden logischerweise auch nicht abgerechnet.
Diese Band wäre Steuerrechtlich, zwar nicht gemeldet, wird aber sofern ich das vorhin richtig gelesen habe, vom Finanazamt erst mal automatisch wie eine GbR betrachtet. Dem Veranstalter gegenüber steht auf der Rechnung aber immer nur die eine von den 10 Personen. Muss dann die eine Person z.B. mit einer Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung alleine dem FA. gegenüber Rede und Antwort stehen, oder darf der jenige auch die Kosten für Instrumente, Kilometergeld der anderen in seine Steuererklärung aufnehmen?!
Sorry, wenn ich so blöd frage! Man hört halt immer wieder von Fällen, wo der Fiskus jemand auf dem Kieker hat und dann einfach Annahmen trifft und Steuern festlegt. Ich vermute, so etwas ist Liebhaberei. Aber wie genau und sinnvoll muss/kann man so etwas denn nachweisen?
Gruß Funky_chicken
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