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Kein Gewerbe angemeldet - Umsatzsteuer auf Rechnungen

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Hallo,

ich wüsste gern, wie eine Rechnung auszusehen hat, die ein Musiker, der (i) kein Gewerbe angemeldet hat und (ii) seine Einnahmen über die Einkommenssteuererklärung abrechnet, einem Kunden (Konzertveranstalter) ausstellt.

Im Netz gibt es ja jede Menge Vorlagen dazu, allerdings wird i.d.R. davon ausgegangen, dass der Rechnungssteller ein Gewerbe angemeldet hat. Das muss bei Künstlern ja nicht der Fall sein.

Der Knackpunkt ist die (Nicht-) Ausweisung der Umsatzsteuer. Oft findet man den Hinweis, dass man auf der Rechnung darauf hinweisen sollte, dass nach §19 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird (wenn der Paragraph denn auf den Rechnungssteller zutrifft und er von dieser Regelung Gebrauch macht).

Was ich aber nicht weiß: Ist der Musiker 'Unternehmer' im Sinne dieses Gesetzes, wenn er doch gar kein Gewerbe angemeldet hat?


M.E. reicht sollte eine Rechnung Folgendes enthalten:

- Daten von Rechnungssteller und Kunde
- Steuernummer des Musikers [edit: Hatte ich vergessen]
- Überschrift 'Rechnung'
- Rechnungsnummer
- Übersicht der Leistungen und Beträge. Dabei jeweils Angabe des relevanten Steuersatzes (im skizzierten Fall: 0%)
- Expliziter Hinweis, dass die Rechnungsbeträge keine Umsatzsteuer enthalten (scheint mir auch nicht obligatorisch, aber sinnvoll zu sein)
- Zahlungsbedingungen und Bankverbindung


Reicht das?

Danke
Pida
 
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Als Musiker musst du in der Regel kein Gewerbe anmelden, da du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst.

Offiziell musst du deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und dabei angeben, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Wenn du das tust, dann darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen (und schreibst ebendies auf deine Rechnung, eben mit dem oben genannten Zusatz)

Auf die Rechnung muss neben den von dir oben genannten Angaben deine Steuernummer.

Wenn du nur ein paar Mal im Jahr eine Rechnung schreibst, ist eine extra Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit vielleicht nicht nötig, solange du deine Einnahmen auf der Steuererklärung mit angibst - das weiß ich aber nicht genau, da würde ich noch mal beim Finanzamt nachfragen.

Hier noch ein Link
 
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Hi,

man kann als Freiberufler von §19 gebrauch machen.

Wenn der Musiker jedoch einen Bruttoumsatz von 17500 Euro im Vorjahr und einen Vorausichtlichen Umsatz von 50000 Euro im laufenden Jahr überschreitet ist auch er Umsatzsteuerpflichtig.

Sobald eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen wird, muss man es beim FA anmelden und erhält eine Steuernummer. Keine Umsatzsteuer_ID, die erhält man auf Antrag.
Mit der Steuernummer gibs auch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, denn grundsätzlich ist ein Freiberufler Umsatz- und Einkommenssteuerpflichtig. Die Steuernummer muss auf die Rechnung.

Es gibt im Steuerrecht die sog. Liebhaberei: Besonders wenn eine Tätigkeit im Nebenerwerb ausgeführt wird, und Verluste gemacht werden, neigen die FA dazu die Tätigkeit in den privaten Bereich zu verlegen. Es wäre aber leichtsinnig von Anfang an zu sagen: " Musik=Hobby ohne Gewinnabsicht = Liebhaberei"

Ist es nicht angemeldet schreibt man eine Privatrechnung und so muss auf die Rechnung "Privatrechnung" und es entfällt konsequenterweise der Hinweiß auf §19
Allerdings muss man aufpassen wie lange es noch eine einmalige Leistung ist, bei wiederkehrenden Leistungen wirds dann wieder schwer mit Privatrechnungen.

Wird Umsatzsteuer (egal ob Privat, Freiberufler, Unternehmer) ausgewiesen, muss diese auch abgeführt werden.

Der Gang zum Steuerberater ist ratsam, bei Kleinunternehmern sind Steuerberater in der Regel recht nett (=günstig) ;)

Generell ist es empfehlenswert sich neben dem Steuerrecht auch etwas dem Thema AGBs zu befassen.

Grüße cat....
 
Danke für eure Antworten.

Da habe ich was neues gelernt, bisher war mein Wissensstand, dass die Angabe auf der Einkommenssteuererklärung ausreicht.

Die Steuernummer auf der Rechnung habe ich oben vergessen.

Warum erhalten Freiberufler denn eine zweite Steuernummer? Ein Bekannter hat über Jahre ohne Beanstandung seine Steuernummer, die er wie üblich irgendwann nach der ersten Einkommenssteuererklärung erhalten hatte, auf Rechnungen angegeben und seine Einnahmen im dafür vorgesehenen Bereich der Einkommenssteuererklärung angegeben (Leider kann ich ihn nicht dazu befragen und weiß auch nicht, wie die Rechnungen genau aussahen).

Pida
 
Du gibst deine Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit natürlich auch bei der Einkommensteuererklärung an, letzten Endes gehen alle Einkunftsarten in deine Einkommensteuererklärung ein.
Sprich, deine Einkünfte als Arbeitnehmer sowie deine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Alles zusammen ergibt dann dein zu versteuerndes Einkommen.

Für die freiberufliche Tätigkeit musst du aber deinen Gewinn errechnen, also eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung machen und alle Ausgaben von den Einnahmen abziehen. Das trägst du dann alles in die entsprechenden Bereiche deiner Einkommensteuererklärung ein.

Zur Steuernummer: Ich habe vom Finanzamt für die freiberufliche Tätigkeit auch wieder die gleiche Steuernummer zugewiesen bekommen, mit der ich auch schon auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hatte.
Aber dennoch muss man die freiberufliche Tätigkeit zunächst anmelden und ein paar Formulare ausfüllen, unter anderem eben die Fragen zur Gewinnerwartung, wonach sich wiederum die Umsatzsteuerpflicht ergibt (oder eben nicht, wenn man geringe Einkünfte hat)
 
sprich auf jeden Fall mit dem Finanzamt, wenn Dir das schwerfällt sinnvoll zu argumentieren, dann laß es einen Steuerberater Deiner Wahl machen.
Problem ist, daß die Finanzverwaltungen einiger Bundesländer ziemlich zickig sind und die Ausübung als Musiker nicht als Freiberufliche Tätigkeit anerkennen wollen, weil das nicht als Kunst erachtet wird sondern als Handwerk (besonders im Cover-Bereich) und damit eine Gewerbeanmeldung erforderlich wird.
 
So, die Sache ist erledigt.

Ich habe dem FA formlos mitgeteilt, dass ich eine freiberufliche Tätigkeit als Musiker aufnehmen möchte. Daraufhin kam ein Formular (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) per Post, das recht schnell ausgefüllt war.
Anders als lunaberlin habe ich eine neue (zweite) Steuernummer bekommen, die ich dann in der Steuererklärung bei meinen Angaben zu selbständigen Tätigkeiten angeben muss.
 

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