Klangverstand
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Hallo,
ich wüsste gern, wie eine Rechnung auszusehen hat, die ein Musiker, der (i) kein Gewerbe angemeldet hat und (ii) seine Einnahmen über die Einkommenssteuererklärung abrechnet, einem Kunden (Konzertveranstalter) ausstellt.
Im Netz gibt es ja jede Menge Vorlagen dazu, allerdings wird i.d.R. davon ausgegangen, dass der Rechnungssteller ein Gewerbe angemeldet hat. Das muss bei Künstlern ja nicht der Fall sein.
Der Knackpunkt ist die (Nicht-) Ausweisung der Umsatzsteuer. Oft findet man den Hinweis, dass man auf der Rechnung darauf hinweisen sollte, dass nach §19 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird (wenn der Paragraph denn auf den Rechnungssteller zutrifft und er von dieser Regelung Gebrauch macht).
Was ich aber nicht weiß: Ist der Musiker 'Unternehmer' im Sinne dieses Gesetzes, wenn er doch gar kein Gewerbe angemeldet hat?
M.E. reicht sollte eine Rechnung Folgendes enthalten:
- Daten von Rechnungssteller und Kunde
- Steuernummer des Musikers [edit: Hatte ich vergessen]
- Überschrift 'Rechnung'
- Rechnungsnummer
- Übersicht der Leistungen und Beträge. Dabei jeweils Angabe des relevanten Steuersatzes (im skizzierten Fall: 0%)
- Expliziter Hinweis, dass die Rechnungsbeträge keine Umsatzsteuer enthalten (scheint mir auch nicht obligatorisch, aber sinnvoll zu sein)
- Zahlungsbedingungen und Bankverbindung
Reicht das?
Danke
Pida
ich wüsste gern, wie eine Rechnung auszusehen hat, die ein Musiker, der (i) kein Gewerbe angemeldet hat und (ii) seine Einnahmen über die Einkommenssteuererklärung abrechnet, einem Kunden (Konzertveranstalter) ausstellt.
Im Netz gibt es ja jede Menge Vorlagen dazu, allerdings wird i.d.R. davon ausgegangen, dass der Rechnungssteller ein Gewerbe angemeldet hat. Das muss bei Künstlern ja nicht der Fall sein.
Der Knackpunkt ist die (Nicht-) Ausweisung der Umsatzsteuer. Oft findet man den Hinweis, dass man auf der Rechnung darauf hinweisen sollte, dass nach §19 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird (wenn der Paragraph denn auf den Rechnungssteller zutrifft und er von dieser Regelung Gebrauch macht).
Was ich aber nicht weiß: Ist der Musiker 'Unternehmer' im Sinne dieses Gesetzes, wenn er doch gar kein Gewerbe angemeldet hat?
M.E. reicht sollte eine Rechnung Folgendes enthalten:
- Daten von Rechnungssteller und Kunde
- Steuernummer des Musikers [edit: Hatte ich vergessen]
- Überschrift 'Rechnung'
- Rechnungsnummer
- Übersicht der Leistungen und Beträge. Dabei jeweils Angabe des relevanten Steuersatzes (im skizzierten Fall: 0%)
- Expliziter Hinweis, dass die Rechnungsbeträge keine Umsatzsteuer enthalten (scheint mir auch nicht obligatorisch, aber sinnvoll zu sein)
- Zahlungsbedingungen und Bankverbindung
Reicht das?
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