Colorido
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Hallo!
Nehmen wir an, jemand hat bei sich zu Hause ein nicht (ohne weiteres) transportables Instrument, zum Beispiel einen Flügel, ein Harmonium oder eine elektrische Orgel, stehen und möchte, da er verletzungsbedingt und/oder aufgrund empfindlicher Nachbarn, dieses an eine befreundete Institution, zum Beispiel eine Kirchengemeinde oder eine Musikschule, verleihen.
Solange das Instrument in der eigenen Wohnung steht, wird es von der Hausratversicherung gedeckt; was aber, wenn es nicht dort steht sondern in den Räumen der entsprechenden Institution, zum Beispiel in der Kirche in der Nähe des Altars oder in der Aula der Musikschule? Wessen und welche Versicherung deckt dann, wenn überhaupt, das Instrument und wer haftet im Falle eines Diebstahl oder eventueller Schäden, ob nun mutwillig oder durch Unfall entstanden?
Nehmen wir an, jemand hat bei sich zu Hause ein nicht (ohne weiteres) transportables Instrument, zum Beispiel einen Flügel, ein Harmonium oder eine elektrische Orgel, stehen und möchte, da er verletzungsbedingt und/oder aufgrund empfindlicher Nachbarn, dieses an eine befreundete Institution, zum Beispiel eine Kirchengemeinde oder eine Musikschule, verleihen.
Solange das Instrument in der eigenen Wohnung steht, wird es von der Hausratversicherung gedeckt; was aber, wenn es nicht dort steht sondern in den Räumen der entsprechenden Institution, zum Beispiel in der Kirche in der Nähe des Altars oder in der Aula der Musikschule? Wessen und welche Versicherung deckt dann, wenn überhaupt, das Instrument und wer haftet im Falle eines Diebstahl oder eventueller Schäden, ob nun mutwillig oder durch Unfall entstanden?
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