Kaputnika
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Liebes Forum,
man stelle sich folgendes Szenario vor:
Ein Musiker sei von einer PR-Agentur mit der musikalischen Untermalung eines Pressefilms für einen ihrer Kunden (ein bekanntes Fernsehformat) beauftragt worden. Um den Auftrag zu sichern, der ein Türöffner für ihn sein könnte, sichere er per email vorab etwas voreilig alle Nutzungsrechte, zeitlich unbegrenzt, für einen geringen Pauschalbetrag zu, wobei er nicht klar festgelegt habe WOFÜR GENAU. Ob nur für eine von ihm produzierte Version/Aufnahme des Songs oder gar für die Komposition als solche bliebe ungeklärt. Er wolle nun in seiner Rechnung an die PR-Agentur den Umfang der Nutzungsrechte festschreiben.
Der Film sei bereits mit seinem Song/ seiner Aufnahme hergestellt worden. Eine weitere Werbeagentur, die mit der CI (Corporate Identity) des Fernsehformats beauftragt sei, wolle nun seinen Song was Athmosphäre und Stimmung angehe als Grundlage verwenden.
Er befürchte nun den totalen Ausverkauf seines Songs zum Spottpreis, und wolle retten was zu retten sei, und frage sich, wie er seine Rechnung formulieren könne um sich abzusichern, und erwäge z.B. folgende Formulierung:
"Mit Begleichung der Rechnung werden der "PR-Agentur XY" zur Verwendung für ihren Kunden "Fernsehformat ABC" zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte an der ausgehändigten "Ausführung/Produktion/Aufnahme" des Songs "Soundso" erteilt." (und eben nicht an der Komposition).
Er frage sich, wie er seine eigene Aufnahme, die Verwendung gefunden habe, hier konkret benennen könne (was könnte er an der Stelle "ausgehändigte Ausführung/Produktion/Aufnahme" schreiben?), und ob er durch diese Formulierung davor gefeit sei, daß seine Komposition ohne seine Genehmigung frei verwendet werden könne (z.b. zur Neuproduktion durch die Werbeagentur, Verwendung in TV-Spots etc.). Er frage sich, welche Formulierung sonst in Frage käme.
Die Gema o.ä. spiele hier übrigens keine Rolle, da der Musiker nicht angemeldet sei.
Dieses Szenario legt nahe, daß es gewiss der erste Auftrag dieser Art für jenen Musiker sein müsste.
Wie könnten wir dem unbeholfenen Neuling ratgeben?
Ich bin mir sicher, er wäre diesem Forum zu tiefem Dank verpflichtet
---------- Post hinzugefügt um 13:37:53 ---------- Letzter Beitrag war um 02:43:05 ----------
ok, ich versuche mal zu konkretisieren:
welche begriffe sollte man verwenden, wenn die nutzungsrechte nur die gelieferte aufnahme des songs umfassen sollen, nicht jedoch den song/ die komposition an sich?
- Track?
- Produktion?
- Aufnahme?
- Ausführung?
- ...?
man stelle sich folgendes Szenario vor:
Ein Musiker sei von einer PR-Agentur mit der musikalischen Untermalung eines Pressefilms für einen ihrer Kunden (ein bekanntes Fernsehformat) beauftragt worden. Um den Auftrag zu sichern, der ein Türöffner für ihn sein könnte, sichere er per email vorab etwas voreilig alle Nutzungsrechte, zeitlich unbegrenzt, für einen geringen Pauschalbetrag zu, wobei er nicht klar festgelegt habe WOFÜR GENAU. Ob nur für eine von ihm produzierte Version/Aufnahme des Songs oder gar für die Komposition als solche bliebe ungeklärt. Er wolle nun in seiner Rechnung an die PR-Agentur den Umfang der Nutzungsrechte festschreiben.
Der Film sei bereits mit seinem Song/ seiner Aufnahme hergestellt worden. Eine weitere Werbeagentur, die mit der CI (Corporate Identity) des Fernsehformats beauftragt sei, wolle nun seinen Song was Athmosphäre und Stimmung angehe als Grundlage verwenden.
Er befürchte nun den totalen Ausverkauf seines Songs zum Spottpreis, und wolle retten was zu retten sei, und frage sich, wie er seine Rechnung formulieren könne um sich abzusichern, und erwäge z.B. folgende Formulierung:
"Mit Begleichung der Rechnung werden der "PR-Agentur XY" zur Verwendung für ihren Kunden "Fernsehformat ABC" zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte an der ausgehändigten "Ausführung/Produktion/Aufnahme" des Songs "Soundso" erteilt." (und eben nicht an der Komposition).
Er frage sich, wie er seine eigene Aufnahme, die Verwendung gefunden habe, hier konkret benennen könne (was könnte er an der Stelle "ausgehändigte Ausführung/Produktion/Aufnahme" schreiben?), und ob er durch diese Formulierung davor gefeit sei, daß seine Komposition ohne seine Genehmigung frei verwendet werden könne (z.b. zur Neuproduktion durch die Werbeagentur, Verwendung in TV-Spots etc.). Er frage sich, welche Formulierung sonst in Frage käme.
Die Gema o.ä. spiele hier übrigens keine Rolle, da der Musiker nicht angemeldet sei.
Dieses Szenario legt nahe, daß es gewiss der erste Auftrag dieser Art für jenen Musiker sein müsste.
Wie könnten wir dem unbeholfenen Neuling ratgeben?
Ich bin mir sicher, er wäre diesem Forum zu tiefem Dank verpflichtet
---------- Post hinzugefügt um 13:37:53 ---------- Letzter Beitrag war um 02:43:05 ----------
ok, ich versuche mal zu konkretisieren:
welche begriffe sollte man verwenden, wenn die nutzungsrechte nur die gelieferte aufnahme des songs umfassen sollen, nicht jedoch den song/ die komposition an sich?
- Track?
- Produktion?
- Aufnahme?
- Ausführung?
- ...?
- Eigenschaft