Ich empfand deinen Tonfall ("Ehm...", Emoticons, etc.) OfferusX gegenüber provozierend und herabsetzend. Insgesamt habe ich solche Tendenzen auch schon in einigen anderen deiner Posts in diesem Subforum gesehen. Gut, es obliegt nicht mir, dich dafür zu "rügen".
Tatsache ist jedenfalls, dass die GEMA mit einem solchem Beispiel, wie es der Threadersteller beschreibt, wirkllich rein gar nichts zu tun hat. Es ist für so eine Problematik völlig unerheblich, ob das Material "GEMA"-pflichtig ist oder nicht. Es betrifft alleine das Verhältnis zwischen Tonstudio und Auftraggeber. Für diese Aussagen lege ich meine Hand ins Feuer. Das ist auch so trivial und offensichtlich, dass man es gar nicht näher erläutern kann ohne bei Adam und Eva anzufangen.
Wie soll ich es also einschätzen oder bezeichnen, wenn jemand das Thema in dem Zusammenhang zu Sprache bringt?
Vielleicht habe ich Dich ja missverstanden. Dann erkläre bitte mal genau die Rolle der GEMA bei der Frage nach der Heraussgabe der Einzelspuren. Ich kann da leider überhaupt keinen Zusammenhang erkennen.
EDIT:
AH, jetzt weiß ich, wo Du hinwillst:
Wenn der Threadersteller nach den Rechten an den Spuren fragt, dann sind sowohl Urheberrechte als auch Verwertungsrechte betroffen. Wenn die Aufnahmen GEMA - geschütztes Material betreffen, liegen auch die Verwertungsrechte bei der GEMA aufgrund Abtretung. Dass kann selbst dann der Fall sein, wenn es eigenes Material ist und auch nur ein Miturheber in der Band GEMA - Mitglied ist.
Der Threadersteller hat
wem gehören nicht nur der Endmix sondern auch die im Zuge des Recordings eingespielten einzelnen Instrumentenspuren bzw. wer hat die Rechte daran.
gefragt und damit nach den RECHTEN an den Spuren gefragt, und Du wolltest besonders exakt sein.
Fakt ist aber:
Die GEMA hat keinerlei "Rechte" an den Spuren. TONAUFNAHMEN fallen unter das Leistungsschutzrecht und die GEMA hat damit nichts zu tun. Gegenenfalls hat die GEMA Rechte, was die WERKE betrifft, von denen Tonaufnahmen gemacht wurden.
All das hat nach wie vor mit dem praktischen Problem des TE nix zu tun und es stiftet sicher nur noch mehr Verwirrung, da die GEMA in Spiel zu bringen.
Zitat von UranusEXP
Das ist auch nicht branchenüblich bzw. Vereinbarungssache. Im Normalfall dürfte der Sinn und Zweck (auch im rechtlichen Sinne) eines Vertrags mit einem Tonstudio, die Erstellung einer Stereo-Mischung sein. Nicht mehr und nicht weniger.
Wo bitte nimmst Du diese Behauptung her? Mal abgesehen davon, dass sich die beiden Sätze widersprechen?!
Ich weiss nicht, was sich da widerspricht. Ich sagte letztlich, dass man es nicht als selbstverständlich ansehen kann, dass man automatisch die Einzelspuren bekommt. Welche Leistungen denn noch, wo ist die Grenze? Archivierung für 10 Jahre? Pressung?
Was man hingegen als selbstverständlich ansehen kann, ist dass man einen technisch einwandfreien Mixdown in einem gängigen Format bekommt, weil es einfach der branchenüblich häufigste Vorgang ist. Alles andere muss man halt vereinbaren. Ein Tonstudio ist halt kein Bäcker, wo ich als Kunde ganz einfache Alltagsgeschäfte abwickle, sondern ein Anbieter, der letztlich viele verschiedene Leistungen anbietet und da muss ich als Kunde natürlich genau klären, welche ich genau in Anspruch nehmen will.
Mit "das ist auch nicht branchenüblich", habe ich übrigens, die von Dir bzw. deinem Kumpel eingebrachte Aussage bestätigt - falls hier ein Missverstädnis besteht.
Zitat von UranusEXP
Meine Einschätzung: Ein Studio MUSS vermutlich die Spuren herausgeben, wenn der Auftraggeber das verlangt, muss das aber NICHT umsonst machen.
... und woher soll sich dieser Anspruch herleiten - außer aus Vertrag?
Wie gesagt, eine Einschätzung. Natürlich aus einem Vertrag. Es besteht ja ein Vertrag. Es besteht immer ein Vertrag bei so einem Vorgang. Frage ist nur, welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus.
Herleiten KÖNNTE - ich bin juristischer Laie - sich der Anspruch natürlich allgemein aus der
Leistungspflicht. Knackpunkt wäre da natürlich eben, ob die Herausgabe der Einzelspuren dazu gehört. Das müsste wohl ein Gericht entscheiden, wenn es, wie in unserem Beispiel, keine konkrete Vereinbarung darüber gibt.
Evtl. greift auch die Zweckübertragungstheorie:
Die Zweckübertragungstheorie beeinflusst nahezu jede Vertragsauslegung im Urheberrecht sowie im gesamten Immaterialgüterrecht. Der Nutzungsberechtigte wird hierdurch gezwungen, jedes Nutzungsrecht, das er zu erwerben gedenkt, im Einzelnen zu spezifizieren. Im Falle einer fehlenden oder unklar gefassten Bestimmung gelten die Rechte nur insoweit als übertragen,
als dies zur Erfüllung des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. Für die Ermittlung des Vertragszwecks ist entscheidend, was die Parteien subjektiv mit der Nutzung des Werkes zum Zeitpunkt des Vertargsabschlusses erreichen wollten. Erheblich ist hier, was beide Parteien übereinstimmend beabsichtigt hatten; Vorstellungen oder Hoffnungen nur einer Partei sind unbeachtlich. Der Vertragszweck kann sich aus der Vertragsurkunde selbst ergeben (Präambel, Definition des Vertragsgegenstands) sowie aus sonstigen äußeren Umständen (Eigenschaften der Person oder des Geschäftsbetriebes des Vertragspartners, mündliche oder schriftliche Vorverhandlungen).
Quelle: Hans-Jürgen Homann
Praxishandbuch
Musikrecht
Ein Leitfaden
für Musik- und Medienschaffende
In dem Buch wendet der Autor das an anderer Stelle auf das Beispiel an, dass sich Tonstudio und Auftraggeber genrell uneins über die Rechte an den Aufnahmen sind (was allerdings ein anders gelagerter Fall ist) und kommt zu dem Schluss:
Selbst wenn ein Tonstudio ein eigenes Leistungsschutzrecht nach § 85 UrhG erwirbt, räumt es im Zweifel im Rahmen des Auftragsproduktionsvertrages dem Auftraggeber gemäß § 31 Abs. V. UrhG die umfassenden Nutzungsrechte ein.
Quelle: Hans-Jürgen Homann
Praxishandbuch
Musikrecht
Ein Leitfaden
für Musik- und Medienschaffend
Da dieses Forum keine Instanz haben kann, die entscheidet, welche Beiträge nun richtig oder falsch sind, schlage ich vor Köttel noch die Möglichkeit zur Antwort zu geben und den Thread dann zu schliessen.
Fazit:
Praxisbedeutung dieser Diskussion schätze ich als verschwindend gering ein. Vermutlich würde das Studio die Spuren ohne Probleme rausgeben, die Arbeit vernünftig in Rechnung stellen und Ende.