pixelmaster
Registrierter Benutzer
So, hier eine Frage, entsprechend der Sonderregeln umformuliert.
Der Leser muss jetzt eben ein bischen Phantasie haben...
Hallo Leute.
Man stelle sich vor, man wäre eine 12köpfige Kombo und hätte vor kurzem einen Musiker ersetzt.
Derjenige welcher wäre nicht aus freien Stücken gegangen... Aber er hätte mehrer Chancen gehabt sich anzupassen, diese aber nicht wahrgenommen.
Nun würde dieser Mensch verlangen, unter setzen einer kurzen Frist, alle Fotos im Internet auf einer Band-Homepage auf denen er abgebildet ist, zu löschen. Die Gruppe würde auch schnellstmöglich ein neues Promobild machen wollen , aber das würde eben nicht von heute auf morgen gehen...
Man stelle sich vor, der Webmaster hätte den Betreffenden Ex-Musiker auf den Fotos verpixelt und würde hoffe, daß diese Maßnahme ausreicht bis man ein neues Foto gemacht hätte.
Hätte die Gruppe von dieser Person was zu befüchten? Könnte dieser Mensch Fristen setzen? Man stelle sich nur vor, er hätte der Veröffnetlichung ja zugestimmt.
Die Gruppe wäre keine Firma, kein Verein oder sonstwas. Zwischen Gruppe und Musikern gäbe keine Verträge etc.
Die Gruppe wären einfach zwölf Leute die zusammen Musik machen.
Meiner Meinung nach, wäre das Verhlaten einfach ein Nachtreten, weil er raus wäre.
Würde so eine Person mit "massiver Kommunikation" drohen, was auch immer das sein soll...was könnte in so einem Fall der Gruppe passieren?
So was gibt es natürlich in Wirklichkeit nicht, Achtung: Ironiealarm!, aber mal angenommen es wäre so.
Vielleicht könnten ein paar von Euch so ein Szenario weiterspinnen....
Danke!
Der Leser muss jetzt eben ein bischen Phantasie haben...
Hallo Leute.
Man stelle sich vor, man wäre eine 12köpfige Kombo und hätte vor kurzem einen Musiker ersetzt.
Derjenige welcher wäre nicht aus freien Stücken gegangen... Aber er hätte mehrer Chancen gehabt sich anzupassen, diese aber nicht wahrgenommen.
Nun würde dieser Mensch verlangen, unter setzen einer kurzen Frist, alle Fotos im Internet auf einer Band-Homepage auf denen er abgebildet ist, zu löschen. Die Gruppe würde auch schnellstmöglich ein neues Promobild machen wollen , aber das würde eben nicht von heute auf morgen gehen...
Man stelle sich vor, der Webmaster hätte den Betreffenden Ex-Musiker auf den Fotos verpixelt und würde hoffe, daß diese Maßnahme ausreicht bis man ein neues Foto gemacht hätte.
Hätte die Gruppe von dieser Person was zu befüchten? Könnte dieser Mensch Fristen setzen? Man stelle sich nur vor, er hätte der Veröffnetlichung ja zugestimmt.
Die Gruppe wäre keine Firma, kein Verein oder sonstwas. Zwischen Gruppe und Musikern gäbe keine Verträge etc.
Die Gruppe wären einfach zwölf Leute die zusammen Musik machen.
Meiner Meinung nach, wäre das Verhlaten einfach ein Nachtreten, weil er raus wäre.
Würde so eine Person mit "massiver Kommunikation" drohen, was auch immer das sein soll...was könnte in so einem Fall der Gruppe passieren?
So was gibt es natürlich in Wirklichkeit nicht, Achtung: Ironiealarm!, aber mal angenommen es wäre so.
Vielleicht könnten ein paar von Euch so ein Szenario weiterspinnen....
Danke!
- Eigenschaft