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CD Produktion - zweite GbR gründen?

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MobyDick
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Hallöchen,

in meiner Band demnächst unsere erste richtige - finanziell aufwendige - CD-Produktion an.
Wir werden 10500€ zzgl7% für den Produzenten ausgeben, die restlichen Kosten (Mischen,Mastern,Pressung,Grafik) werden sich auf ca. 8000€ belaufen. Wir gehen davon aus, ca. 2000 CDs à 15 Euro loszuwerden.
Unsere GbR ist vom FA als umsatzsteuerbefreit nach §4 Nr20 eingestuft, heißt, bisher ziehen wir keine Vorsteuer und verlangen auch keine Umsatzsteuer.
Jetzt steht die Frage im Raum, ob wir eine zweite "CD-GbR" eröffnen, da wir gehört haben, dass dies steuerliche Vorteile mit sich bringen könnte?

Habt ihr auch Erfahrungen mit dieser Verfahrensweise gesammelt!?

liebe Grüße

Moby
 
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Zur eigentlichen, konkreten Problematik darf man ja hier nix sagen, das wäre unerlaubte Rechts- oder Steuerberatung...:rolleyes:

Ich bin ja eigentlich gegen ungefragte Ratschläge, aber was die Zahlen angeht: :eek::eek::eek:

Knapp 20.000 € netto Produktionskosten?! Das wäre selbst für eine Band bei einem guten Indie ein enormes Budget! Damit fahren solche Labels sonst ganze VÖs inkl. Produktion, Promo, etc.. Mit der Hälfte an Produktionskosten sollte man schon sehr weit kommen!

2000 CDs abzusetzen ist auch alles andere als trivial! Dann noch ein Preis von 17,85 € (wenn wir oben netto rechnen, gehen wir von Umsatzsteuerpflicht aus und müssen die 19% MwSt. draufschlagen), der schon happig ist! Psychologisch liegt die Grenze mMn bei 10 € höchstens 12 € (jeweils brutto) für Verkauf bei Konzerten von unbekannten Bands.

Allgemein zum Thema Umsatzsteuer: Ganz einfach, letztlich zahlt man immer mehr an's FA, als man beim Einkauf "spart"! Was eigentlich völlig logisch ist.

Angenommen: Produkt xyz kostet im Einkauf 10 € (netto), der Kunde soll 15 € zahlen:

Fall 1 (umsatzsteuerpflichtig):

Einkauf 10 €, Einnahme 12,61 € (15 € - Umsatzsteuer) => bleiben 2,61 €

Fall 2 (nicht umsatzsteuerpflichtig):

Einkauf 11,90 € (10 € plus MwSt), Einnahme 15 € => bleiben 3,10 €

Das alles rein mit einem Mwst-Satz von 19% gerechnet, wer teilweise mit 7% einkauft aber mit 19% verkaufen muss, fährt natürlich noch schlechter.

Das alles gilt natürlich nur, wenn man einen Überschuss erwirtschaftet, was ja Sinn der Sache ist. Wenn nicht, kann man "sparen", dann schaut das FA aber nicht lange zu und könnte sogar rückwirkend kassieren. Bei Geschäftsmodellen, die andere als Hobbys betreiben, schauen die natürlich sehr genau hin. Eine Tonstudiogründung, die ich mal begleitet habe, hatte nach nicht mal einem halben Jahr eine Betriebsprüfung am Hals.

Also: Wer Gewinn macht und nur Endverbraucher und andere Kleinunternehmer als Kunden hat, fährt immer besser ohne Umsatzsteuerpflicht.

Das Märchen vom "Sparen der Mehrwertsteuer" ist also hier genau das, ein Märchen.

Anders liegt die Sache, wenn man viel Umsatz mit Kunden macht, die selbst umsatzsteuerpflichtig sind, denn denen ist die aufgeschlagene MwSt. egal, man hat also die gleichen Einnahmen, "spart" aber beim Einkauf und unter'm Strich bleibt mehr hängen. Dann muss man das halt genau durchrechnen...
 
Zuletzt bearbeitet:
... Das alles gilt natürlich nur, wenn man einen Überschuss erwirtschaftet, was ja Sinn der Sache ist. Wenn nicht, kann man "sparen", dann schaut das FA aber nicht lange zu und könnte sogar rückwirkend kassieren. Bei Geschäftsmodellen, die andere als Hobbys betreiben, schauen die natürlich sehr genau hin. Eine Tonstudiogründung, die ich mal begleitet habe, hatte nach nicht mal einem halben Jahr eine Betriebsprüfung am Hals ...
Um das nochmals ganz deutlich zu sagen, wenn das Finanzamt euere GbR auf Hobby zurückstuft, dann kassieren die auch die kompletten Steuerbescheide aller Beteiligten für diese Jahre, die Verluste werden rausgestrichen, was in der Regel zu einer Steuernachzahlung führt, da ja dadurch auch alles andere (Haus, Auto, Einkommen, etc.) neu bewertet wird.


Edit:
Eure Produktionskosten mit allem drum und dran erschrecken mich heftig!! Ich halte euch alle Daumen, daß ihr damit nicht auf die Schnauze fallt...!
 
Ich versteh schlicht den Vorteil einer zweiten GbR nicht. Wenn's denn erst mal los gehen muss mit Umsatzsteuer, ist es doch vorteilhaft, wenn man auch die Vorsteuer neuer Instrumente z. B. einrechnen kann.
 

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