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conclavus
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ein Musikstück, z. B. eine Filmmusik, wird auf CD von einem großen Musikverlag veröffentlicht. Der Film ist recht bekannt, die Musik auch (vielleicht, um ein Beispiel zu nennen, nicht so bekannt wie die Musik zu Spiel mir das Lied vom Tod von Ennio Morricone, aber national fast so populär). Es gibt keine veröffentlichten Orchesternoten, allerdings einen einfachen Keyboardsatz. Das Werk / die Filmmusik ist bei der GEMA registriert.
Darf der Leiter / Dirigent eines (gemeinnützigen Laien-) Orchesters (der Dirigent ist so doof, dass er ohne Honorar arbeitet) die Noten von der CD runterschreiben und mit seinem Laienorchester bei einem öffentlichen Konzert aufführen? Dabei sitzen im Vorstand anständige Leute, die die Aufführungen mit dem Programm (z. B. über ihren Verband, der eine Gruppenvereinbarung mit der GEMA hat) korrekt an die GEMA melden. Der Umfang des Runterschreibens umfasst die Bildung einer musikalischen Form, einer Art Suite, da die Filmmusik mehr in Teilen oder Fetzen von wenigen Takten vorkommt und eine Verteilung auf andere Instrumente, aber keine Änderungen der Noten. Das Ergebnis wäre im Zweifelsfall sicher keine tantiemeberechtigte Bearbeitung, wobei es dem Leiter darauf überhaupt nicht ankommt (s. o. doof), das geht nur um den Spaß an der Sache.
Dazu habe ich bisher leider ganz unterschiedliche Meinungen gehört. Der Verlagsleiter eines kleineren Verlages sagte dazu: Als Dirigent deines Orchesters darfst Du das, aber Du darfst niemals Noten oder Tonträger weitergeben. Dagegen die Meinung eines Musikalieneinzelhändlers: Nein, darfst Du nicht; es gibt im Prinzip sogar Musik bzw. Noten, die sind so streng geschützt, dass Du in den Knast gehst, wenn Du die auf der Strasse pfeiffst.
Eure Meinung dazu würde mich interessieren; in dem Buch Hama-Musikrecht habe ich auch nichts Konkretess dazu gefunden.
Grüße; conclavus
PS: Der Leiter hat aus Vorsichtsgründen und zum Leidwesen der Orchestermitglieder die Noten trotz Protest erstmal wieder eingesammelt und unter Verschluss genommen.
Darf der Leiter / Dirigent eines (gemeinnützigen Laien-) Orchesters (der Dirigent ist so doof, dass er ohne Honorar arbeitet) die Noten von der CD runterschreiben und mit seinem Laienorchester bei einem öffentlichen Konzert aufführen? Dabei sitzen im Vorstand anständige Leute, die die Aufführungen mit dem Programm (z. B. über ihren Verband, der eine Gruppenvereinbarung mit der GEMA hat) korrekt an die GEMA melden. Der Umfang des Runterschreibens umfasst die Bildung einer musikalischen Form, einer Art Suite, da die Filmmusik mehr in Teilen oder Fetzen von wenigen Takten vorkommt und eine Verteilung auf andere Instrumente, aber keine Änderungen der Noten. Das Ergebnis wäre im Zweifelsfall sicher keine tantiemeberechtigte Bearbeitung, wobei es dem Leiter darauf überhaupt nicht ankommt (s. o. doof), das geht nur um den Spaß an der Sache.
Dazu habe ich bisher leider ganz unterschiedliche Meinungen gehört. Der Verlagsleiter eines kleineren Verlages sagte dazu: Als Dirigent deines Orchesters darfst Du das, aber Du darfst niemals Noten oder Tonträger weitergeben. Dagegen die Meinung eines Musikalieneinzelhändlers: Nein, darfst Du nicht; es gibt im Prinzip sogar Musik bzw. Noten, die sind so streng geschützt, dass Du in den Knast gehst, wenn Du die auf der Strasse pfeiffst.
Eure Meinung dazu würde mich interessieren; in dem Buch Hama-Musikrecht habe ich auch nichts Konkretess dazu gefunden.
Grüße; conclavus
PS: Der Leiter hat aus Vorsichtsgründen und zum Leidwesen der Orchestermitglieder die Noten trotz Protest erstmal wieder eingesammelt und unter Verschluss genommen.
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