Artikel: Bundesnetzgagentur gibt neue Allgemeinzuteilung für zwei neue Frequenzbänder

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Jürgen Schwörer
Jürgen Schwörer
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Ausnahmsweise gibt es mal eine gute Nachricht für Funkmikrofonanwender. Letzte Woche wurden von Seiten der BNetzA zwei "Mittenklücken" allgemein zugeteilt. Das bedeutet, dass wir auf diesen Frequenzbereichen anmeldefrei funken dürfen.
Der interessante Bereich ist hier 823 - 832 MHz. In diesem Bereich bieten wir schon unterschiedliche Funkmikrofone an.

Detaillierte Infos gibt's in unserem Blog.

Die Bundesnetzagentur hat mit den Verfügungen 9/2011 und 10/2011 von letzter Woche zwei neue Frequenzbereiche für drahtlose Mikrofonnutzung allgemein zugeteilt. Allgemeinzuteilung bedeutet, dass innerhalb dieser Frequenzbereiche drahtlose Mikrofone ohne Anmeldung deutschlandweit genutzt werden dürfen. Und damit ist dieser Frequenzbereich besonders für Hobbymusiker interessant, da neben der Anschaffung der Funksystemen keine "Betriebskosten" dazu kommen.

Die zulässige abgestrahlte Leistung liegt bei max. 50 mW und die Allgemeinzuteilung ist befristet bis zum 31. 12. 2021.

Im einzelnen sind dies die Frequenzbereiche:

* 823 - 832 MHz
* 1785 - 1805 MHz

Beide Frequenzbereiche sind sogenannte "Mittenlücken". D. h. der nicht genutzte Bereich zwischen dem "Uplink" und dem "Donwlink", also den Mobilfunk-Basisstationen (Sendemasten) und den Mobilfunk-Endgeräten (Handys).

Der Bereich 823 - 832 MHz ist die Mittenlücke des kommenden LTE-Netzwerkes. Zur Zeit ist allerdings noch kein LTE-Regelbetrieb aktiv, d. h. es gibt noch keine LTE-Basisstationen und Endgeräte. Deshalb gibt es auch noch keine praxisrelevanten Tests, ob und wie viele Funkmikrofone in diesem Bereich störungsfrei betrieben werden können. Inwieweit das neue LTE-Netz den Betrieb von Funkmikrofonen in dieser Mittenlücke beeinträchtigt, werden wir erst in den kommenden Monaten erfahren, wenn praxisrelavante Tests durchgeführt werden können.

Bereits jetzt bieten wir unterschiedliche Funkmikrofone in diesem Frequenzbereich an.

Die Mittenlücke im Bereich 1785 - 1805 MHz existiert schon seit einigen Jahren. Dieser Frequenzbereich ist für Funkmikrofone nicht optimal, denn für einen störungsfreien Betrieb sollte der Sichtkontakt zwischen Sender und Empfänger eingehalten werden. In Bezug auf Ausbreitungsbedingungen liegen alle Vorteile im UHF-TV Band von 470 - 790 MHz.

In diesem Frequenzbereich stehen Kompatibilitätsstudien an, die klären sollen, in welchem exakten Bereich Funkmikrofone betrieben werden dürfen. Eventuell werden auch von Shure Funkmikrofone in diesem Bereich auf den Markt kommen. Doch das liegt noch in (sehr) ungewisser Zukunft.

PS: das EU-weite harmonized frequency band (863 - 865 MHz) bleibt weiterhin bestehen. Auch hier handelt es sich um eine Allgemeinzuteilung. Kann also anmeldefrei genutzt werden (mit max. 10 mW).

Viele weitere Informationen über Funkmikrofone und die Frequenzen findest Du auf unserer Homepage.

Besten Gruß
 
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Da wäre ich nicht zu voreilig mit Freudenausbrüchen. Die Duplex-Lücke wird nicht ohne Grund vorhanden sein und wieviel dann für funktechnisch eher mäßige Consumer-Funken da übrig bleibt Dank Oberwelligkeit der LTE-Übertragung, bleibt abzuwarten. Gut möglich, daß man da nicht mehr unterbringt, als im ISM-Band. Und irgendwie hinterlässt die Befristung einen faden Beigeschmack, der wohl auf Erfahrungen aus der jüngeren Vergangenheit herrühren muß... lol

Mit etwas Hoffnung ein paar E-Band Strecken zurückbehalten, wenn schon vorhanden, mag ja angehen. Auf E-Band in Erwartung kostenfreier Musikanten-Funkerei umstellen würde ich lassen. Lieber die Pille mit dem C-Band schlucken und bissl was an Gebühr berappen.

Ich für meinen Teil warte mal auf erste Meßergebnisse von Kollegen, in deren Nähe bald die ersten LTE-Funkstationen loslegen. Vorher kann man kaum was sagen.


domg
 
Auch die Bemerkung, dass in dem Bereich 1785-1800 MHz nur mit Sichtkontakt zu funken ist schreckt mich ab.
Auf jeden Fall bin ich froh, dass ich derzeit keine Funke kaufen muss - weil ich würds immer noch nicht wissen wo es lang geht und wie es sich dann tatsächlich verhält :redface:
 
Und ein Video zum aktuellen Thema:

 
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Hi,

ich hoffe ich kapere hier nicht schon wieder einen Thread, falls doch... dickes Sorry!
Wie sieht es in den Nachbarländern Belgien und Luxemburg aus? Ist dort mit ähnlichen Problemen zu rechnen?
 
Es heißt überall:
das EU-weite harmonized frequency band (863 – 865 MHz) bleibt weiterhin bestehen. Auch hier handelt es sich um eine Allgemeinzuteilung. Kann also anmeldefrei genutzt werden (mit max. 10 mW).

Stimmt aber nicht. Diese Fq ist laut BNA befristet und läuft in wenigen Jahren aus.
Wenn das so richtig ist, bedeutet das, dass ständig Fehlinformationen über das Band in Umlauf sind, und Käufer im Glauben sind, es gäbe keine Befristung.
 
Jede Allgemeinzuteilung ist befristet, die für das ISM Band von 863 bis 865 MHz gilt zur Zeit bis zum 31.12.2016, kann aber (und wird mit ziemlicher Sicherheit) verlängert werden.
Im Gegensatz zu dem Bereich zwischen 790 bis 814 MHz und 838 bis 862 MHz, hier ist die Allgemeinzuteilung gültig bis Ende 2015 und wird definitiv nicht verlängert.

Auch die sogenannten Mittenlücken unterliegen einer Befristung bis Ende 2021 ebenso wie die Frequenzen zwischen 1785 und 1805 MHz.
 
Hallo Tobias,

ich würde dich bitten doch erst mal die Fakten zu klären - bevor du aus allen Kanonen schießt - und andere Kunden damit verunsicherst.

Die Fakten:

Das Band 863 - 865 MHz ist ein EU weites freies Band: harmonized frequency band.

Auf Bundesebene ist die BNetzA für die "Frequenz-Koordination" verantwortlich - und diese vergibt die Frequenzbänder generell immer nur auf 10 Jahre. Aber solange Deutschland in der EU ist wird dieser Frequenzbereich verlängert werden. Da kann sich die BNetzA nicht dagegen aussprechen.

besten Gruß

PS: Um Verwirrung zu vermeiden - könnte ein MOD die letzten drei Beiträge löschen. Danke
 
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Hallo Jürgen,

Danke für die Klarstellung (Bewertung folgt) :great:.

Jürgen Schwörer;5927992 schrieb:
Um Verwirrung zu vermeiden - könnte ein MOD die letzten drei Beiträge löschen. Danke

Eher nicht, denn durch Deinen Beitrag werden die Behauptungen ja widerlegt (wenn wir sämtliche verwirrenden oder falschen Aussagen aus dem Board löschen wollten, bliebe höchstens die Hälfte der Beiträge übrig ;)).
 
sorry, sehe erst jetzt die Beiträge, war wohl nicht abonniert.
Jürgen hat sowohl hier als auf meine direkte Anfrage inzwischen alles klargestellt.
Ich wollte natürlich weder mit Kanonen schießen noch Verwirrung stiften, die lag ja ganz auf meiner Seite.
Wer unbedarft und ohne Vorkenntnisse im Netz recherchiert, wird schnell auf diese Verwirrung stoßen. :confused:
vielen Dank an alle.
 

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