Bierschinken
Mod Emeritus
Mahlzeit!
In gewissen Zeitabständen tauchen immer wieder Fragen bezüglich des Imports bzw. der Zollabwicklung auf. Ich selbst stand im Februar/März ´07 vor etwaigen Fragen wie "was kostet der Import?" oder "was muss ich denn beim Zoll genau machen?", da ich selbst eine Gitarre importieren wollte. Aus diesen Gründen halte ich es für sinnvoll meine Erfahrungen zu schildern und das Prozedere für Jung-Importeure darzulegen.
Da stellt man sich natürlich die erstmal die Frage: "Was muss denn überhaupt verzollt werden?"
Jegliche Waren aus Drittländern müssen verzollt werden!
Damit ist es egal ob es sich um ein Geschenk oder eine selbst gekaufte Ware handelt. Alles stellt einen gewissen Wert dar und eben dieser Warenwert muss verzollt werden.
Mit "Drittland" sind nicht Länder aus Afrika gemeint, nein. Als Drittland werden jegliche Länder bezeichnet die nicht Mitglied der Europäischen Handelsgemeinschaft. Damit entfallen auf Waren aus Italien oder England keine zusätzlichen Steuern, dagegen müssen Waren aus den USA oder China verzollt werden. (Die Schweiz ist übrigens kein Mitglied der EU!)
Hat man nun festgestellt dass die gewünschte Gitarre aus einem Drittland kommt, ist einem hiermit eine Gestellung beim Zoll gewiss.
Zunächst kommt die Gitarre in Deutschland am Frankfurter Flughafen an, dort wird sie dem Zoll gestellt(vorgezeigt). Findet der Zoll im Lieferschein alle notwendigen Angaben wie; Inhalt der Sendung, Warenwert etc. so kann der Frankfurter Zoll bereits die Verzollung vornehmen.
Ist das der Fall so kommt das Packet mit dem privaten Paketdienst oder mit DHL nach hause und der Postmann kassiert die anfallenden Zollgebühren an der Haustür, da der Paketdienst in Frankfurt beim Zoll in Vorleistung gegangen ist.
Reichen dem Zoll jedoch nicht die angaben so geht das Paket an die Zollstelle die dem jeweiligen Wohnort am nächsten ist. Ist das Paket dort angekommen, so erhält man eine Benachrichtigung per Brief. In diesem Brief findet man auch ein kleines Zettelchen. Auf diesem Zettelchen wurde vom Zollbeamten vermerkt was für eine Verzollung noch benötigt wird. Beispielsweise könnte er "Angabe über Inhalt der Sendung" auf dem Vordruck angekreutzt haben und man muss so persönliche diese Angabe auf der Zollstelle nachliefern.
Soweit die Rahmenbedingungen, aber was fallen nun für Kosten an?
Dazu muss ersteinmal der Warenwert festgestellt werden. Der Warenwert entspricht dem Wert der Ware plus Kosten für Fracht/Versand bis zum Eintritt in die EU!
Liegt dem Paket keine Rechnung bei, hat man keinen Kontoauszug zum Nachweis des Preises, so wird der aktuelle Verkehrswert vom Zoll geschätzt.
Ist der Warenwert festestellt wird der Gegenwert in Euro ermittelt.
Dazu hat der Zoll einen eigenen Briefkurs. Dieser Wechselkurs wird monatlich neu festgelegt und ist ein Mittelwert, damit entspricht er nicht dem jeweiligen Tageskurs oder dem Kurs zum Zeitpunkt des Kaufs. Nun haben ist der Warenwert in Euro festgestellt.
Jetzt wird der Zollwert festgestellt, hierzu wird der Betrag des Zollsatzes berechnet und auf den Warenwert addiert.
Der Zollsatz ist variiert je nach Art der Ware. Sämtliche Waren werden in Kategorien unterteilt und mit so genannten TARIC-Codes bezeichnet.
Der TARIC-Code oder einfach auch Warennummer für eine E-Gitarre ist z.b. 9207 9010 00 0. Der auf diese Warennummer entfallende Zollsatz beträgt 3,7%. Jetzt ist auch der Zollwert bestimmt.
Zu guter letzt wird die EU-Steuer von derzeit 19% erhoben.
Diese 19% werden erhoben auf den Zollwert und nicht den Warenwert.
Damit wissen wir nun was Vaterstaat von uns für den Import möchte.
Das Prozedere ist generell gleich, egal ob eine E-Gitarre, ein Effektgerät oder ein Verstärker importiert wird. Lediglich bestimmte Waren werden anders behandelt, wie etwa Pharmazeutica oder Genußmittel wie Tabak o.ä. Bleiben wir aber bei Musik-Equipment ist der Ablauf immer gleich.
Das oben beschriebene Prozedere wird etwas komplizierter wenn der Warenwert einen Betrag von 1000€ übersteigt. In diesem Falle ist die Ware schriftlich anzumelden, d.h. man erhält einen Vordruck den man ausfüllen muss. Dort werden Dinge gefragt wie Gewicht, Ursprungsland etc.
Dieses Formular ist für einen Privatmann nicht auszufüllen aufgrund des Umfangs der Angaben, so wird z.b. niemand wissen unter welcher "Verfahrensnummer" der Import gehandhabt wird oder wie die korrekte Ziffer für den inländischen Verkehrszweig ausschaut. In solch einem Falle holt man sich am besten Unterstützung bei einer Spedition o.ä.
Ich habe oft davon gelesen/gehört dass auch Warenwerte über 1000€ ohne schriftliche Anmeldung behandelt werden, aber das ist dann eher Willkür des Beamten. In meinem Falle musste ich jedenfalls meine Gitarre schriftlich anmelden.
Grundsätzlich gibt es Freimengen unter denen gar keine Zölle erhoben werden.
- Für See- und Flugreisende beträgt die Freimenge 430€
- Personen die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen, haben eine Freimenge von 300€
- Für Reisende unter 15 Jahren, liegt die Freimenge unabhängig von der Art der Einreise bei 175€
- Für Pakete beträgt die Freimenge 22€ Warenwert. Liegt der Wert jedoch unter 150€ entfallen die Zollgebühren und es wird lediglich die Einfuhrumsatzsteuer von 19% erhoben.
Darüberhinaus gibt es weitere Ausnahmen, die aber eher auf gewerbliche Nutzungen zutreffen, weswegen ich sie hier nicht behandele.
Um das theoretische nunmal anschaulich zu machen ein Beispiel.
Peter möchte eine Strat aus den USA importieren. Die Strat kostet 650$ und das Shipping zusätzlich 150$.
Peter muss also insgesamt 740.61€ zahlen für Gitarre, Fracht und Zoll.
Sollten noch Fragen bestehen einfach Fragen in diesem Thread -> https://www.musiker-board.de/vb/plauderecke/223016-fragen-zoll-import.html#post2404582 oder direkt beim Zoll.
Diese Darstellungen sind nicht rechtsverbindlich und können sich jederzeit ändern.
Ebenso gebe ich keinerlei Garantie auf Vollständigkeit oder Korrektheit.
Im Zweifel oder für weitere Info´s einfach den örtlichen Zoll kontaktieren oder die Homepage besuchen.
Grüße,
Schinkn
EDIT: Stand 16.9.´09
In gewissen Zeitabständen tauchen immer wieder Fragen bezüglich des Imports bzw. der Zollabwicklung auf. Ich selbst stand im Februar/März ´07 vor etwaigen Fragen wie "was kostet der Import?" oder "was muss ich denn beim Zoll genau machen?", da ich selbst eine Gitarre importieren wollte. Aus diesen Gründen halte ich es für sinnvoll meine Erfahrungen zu schildern und das Prozedere für Jung-Importeure darzulegen.
Da stellt man sich natürlich die erstmal die Frage: "Was muss denn überhaupt verzollt werden?"
Jegliche Waren aus Drittländern müssen verzollt werden!
Damit ist es egal ob es sich um ein Geschenk oder eine selbst gekaufte Ware handelt. Alles stellt einen gewissen Wert dar und eben dieser Warenwert muss verzollt werden.
Mit "Drittland" sind nicht Länder aus Afrika gemeint, nein. Als Drittland werden jegliche Länder bezeichnet die nicht Mitglied der Europäischen Handelsgemeinschaft. Damit entfallen auf Waren aus Italien oder England keine zusätzlichen Steuern, dagegen müssen Waren aus den USA oder China verzollt werden. (Die Schweiz ist übrigens kein Mitglied der EU!)
Hat man nun festgestellt dass die gewünschte Gitarre aus einem Drittland kommt, ist einem hiermit eine Gestellung beim Zoll gewiss.
Zunächst kommt die Gitarre in Deutschland am Frankfurter Flughafen an, dort wird sie dem Zoll gestellt(vorgezeigt). Findet der Zoll im Lieferschein alle notwendigen Angaben wie; Inhalt der Sendung, Warenwert etc. so kann der Frankfurter Zoll bereits die Verzollung vornehmen.
Ist das der Fall so kommt das Packet mit dem privaten Paketdienst oder mit DHL nach hause und der Postmann kassiert die anfallenden Zollgebühren an der Haustür, da der Paketdienst in Frankfurt beim Zoll in Vorleistung gegangen ist.
Reichen dem Zoll jedoch nicht die angaben so geht das Paket an die Zollstelle die dem jeweiligen Wohnort am nächsten ist. Ist das Paket dort angekommen, so erhält man eine Benachrichtigung per Brief. In diesem Brief findet man auch ein kleines Zettelchen. Auf diesem Zettelchen wurde vom Zollbeamten vermerkt was für eine Verzollung noch benötigt wird. Beispielsweise könnte er "Angabe über Inhalt der Sendung" auf dem Vordruck angekreutzt haben und man muss so persönliche diese Angabe auf der Zollstelle nachliefern.
Soweit die Rahmenbedingungen, aber was fallen nun für Kosten an?
Dazu muss ersteinmal der Warenwert festgestellt werden. Der Warenwert entspricht dem Wert der Ware plus Kosten für Fracht/Versand bis zum Eintritt in die EU!
Liegt dem Paket keine Rechnung bei, hat man keinen Kontoauszug zum Nachweis des Preises, so wird der aktuelle Verkehrswert vom Zoll geschätzt.
Ist der Warenwert festestellt wird der Gegenwert in Euro ermittelt.
Dazu hat der Zoll einen eigenen Briefkurs. Dieser Wechselkurs wird monatlich neu festgelegt und ist ein Mittelwert, damit entspricht er nicht dem jeweiligen Tageskurs oder dem Kurs zum Zeitpunkt des Kaufs. Nun haben ist der Warenwert in Euro festgestellt.
Jetzt wird der Zollwert festgestellt, hierzu wird der Betrag des Zollsatzes berechnet und auf den Warenwert addiert.
Der Zollsatz ist variiert je nach Art der Ware. Sämtliche Waren werden in Kategorien unterteilt und mit so genannten TARIC-Codes bezeichnet.
Der TARIC-Code oder einfach auch Warennummer für eine E-Gitarre ist z.b. 9207 9010 00 0. Der auf diese Warennummer entfallende Zollsatz beträgt 3,7%. Jetzt ist auch der Zollwert bestimmt.
Zu guter letzt wird die EU-Steuer von derzeit 19% erhoben.
Diese 19% werden erhoben auf den Zollwert und nicht den Warenwert.
Damit wissen wir nun was Vaterstaat von uns für den Import möchte.
Das Prozedere ist generell gleich, egal ob eine E-Gitarre, ein Effektgerät oder ein Verstärker importiert wird. Lediglich bestimmte Waren werden anders behandelt, wie etwa Pharmazeutica oder Genußmittel wie Tabak o.ä. Bleiben wir aber bei Musik-Equipment ist der Ablauf immer gleich.
Das oben beschriebene Prozedere wird etwas komplizierter wenn der Warenwert einen Betrag von 1000€ übersteigt. In diesem Falle ist die Ware schriftlich anzumelden, d.h. man erhält einen Vordruck den man ausfüllen muss. Dort werden Dinge gefragt wie Gewicht, Ursprungsland etc.
Dieses Formular ist für einen Privatmann nicht auszufüllen aufgrund des Umfangs der Angaben, so wird z.b. niemand wissen unter welcher "Verfahrensnummer" der Import gehandhabt wird oder wie die korrekte Ziffer für den inländischen Verkehrszweig ausschaut. In solch einem Falle holt man sich am besten Unterstützung bei einer Spedition o.ä.
Ich habe oft davon gelesen/gehört dass auch Warenwerte über 1000€ ohne schriftliche Anmeldung behandelt werden, aber das ist dann eher Willkür des Beamten. In meinem Falle musste ich jedenfalls meine Gitarre schriftlich anmelden.
Grundsätzlich gibt es Freimengen unter denen gar keine Zölle erhoben werden.
- Für See- und Flugreisende beträgt die Freimenge 430€
- Personen die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen, haben eine Freimenge von 300€
- Für Reisende unter 15 Jahren, liegt die Freimenge unabhängig von der Art der Einreise bei 175€
- Für Pakete beträgt die Freimenge 22€ Warenwert. Liegt der Wert jedoch unter 150€ entfallen die Zollgebühren und es wird lediglich die Einfuhrumsatzsteuer von 19% erhoben.
Darüberhinaus gibt es weitere Ausnahmen, die aber eher auf gewerbliche Nutzungen zutreffen, weswegen ich sie hier nicht behandele.
Um das theoretische nunmal anschaulich zu machen ein Beispiel.
Peter möchte eine Strat aus den USA importieren. Die Strat kostet 650$ und das Shipping zusätzlich 150$.
Beispiel schrieb:Warenwert in USD -> 650$ + 150$ = 800$
Zollwechselkurs im Monat der Verzollung -> 1€ = 1.333$
Warenwert in € -> 800 / 1.333 = 600,15
Zollsatz E-Gitarre -> 3,7%
3.7% -> 600,15€ x 3,7/100 = 22.21€
Zollwert = Warenwert + Zollsatz = 600.15€ + 22.21€ =622.36€
EU-Steuer -> 19%
19% -> 622.36€ x 19/100 = 118.25€
Endsumme = Zollwert + EUSt = 622.36€ + 118.25€ = 740.61€
Peter muss also insgesamt 740.61€ zahlen für Gitarre, Fracht und Zoll.
Sollten noch Fragen bestehen einfach Fragen in diesem Thread -> https://www.musiker-board.de/vb/plauderecke/223016-fragen-zoll-import.html#post2404582 oder direkt beim Zoll.
Diese Darstellungen sind nicht rechtsverbindlich und können sich jederzeit ändern.
Ebenso gebe ich keinerlei Garantie auf Vollständigkeit oder Korrektheit.
Im Zweifel oder für weitere Info´s einfach den örtlichen Zoll kontaktieren oder die Homepage besuchen.
Grüße,
Schinkn
EDIT: Stand 16.9.´09
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