Cover auf Youtube?

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Glukkk
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Hallo,

nachdem es ja lange Zeit ungeklärt blieb, ob Cover auf Youtube in Deutschland legal sind, wollte ich es geklärt haben.

Ist es rechtlich gesehen legal, ein gecovertes Lied auf Youtube zu stellen? Wie sieht die Rechtslage aus, wenn man es in einer anderen Tonhöhe gecovert hat? Wir haben schon das Jahr 2013, da muss die Gema sich doch mal mit Youtube geeinigt haben?! Würde gerne mal ein paar Cover online stellen, um sie anderen zu zeigen. Geht halt im Moment nur mittels Dropbox, Skydrive o.ä. Wäre aber schön, wenn das auf Youtube auch legal wäre. Da könnte man ja auch auf moblen Geräten ein Lied abspielen etc. Es hat meiner Meinung nach schon einige Vorteile. Also, wie sieht es aus?

Danke für eure Antworten :)
 
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Die Theorie:
Andere Tonhöhe ändert nichts am Urheberrecht, es geht um Tonfolgen, bzw. Melodielinien und da ist die Tonhöhe irrelevant.
Nein auch 2013 hat sich die Gema nciht mit Youtube geeinigt
Upload:
du darfst keine Urheberrechtlich geschützten Sachen hochladen, solange dir dafür nicht die Rechte eingeräumt werden. steht irgendwo in den Youtube Nutzungsbedingungen.

Die Realität:
es gibt zig Tausend Fanvideos per Handy, genügend Semiprofessionelle Hobbyvideos usw. auf Youtube, wo die Urheber im Normalfall nicht gefragt wurden.
das bedeutet, wo kein Kläger, da kein Richter, aber letztendlich verstößt du damit gegen die Nutzungsbedingungen, und dein Video kann von Youtube wieder rausgenommen werden. Ob du in irgendeiner anderen Form dafür belangt werden kannst weiß ich nicht.

Die Lösung:
Macht eure Kompositionen Selber :D
oder covert entsprechende lieder von Creative commons Urhebern ;-)
 
Wie sieht's denn aus, wenn irgendwelche ambitionierten Fans Videos von unseren Gigs mi der Coverband bei YT hochladen? Dürfte ja zumindest nicht meiner Band angelastet werden ;)
 
Haftbar ist wohl der, der es hochlädt... könnte eher noch Ärger für den Veranstalter geben, falls die Veranstaltung auf der Ihr gefilmt wurdet nicht bei der Gema angemeldet war... aber das halte ich für sehr weit hergeholt...
 
Entscheidend ist wohl, dass der Titel aus dem GEMA-Repertoire stammt, egal, wer ihn interpretiert. Ich habe eine Weile gesucht, weil mich das Thema auch interessiert, und einschlägig ist wohl dieser Tarif:

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_vra/tarif_vr_od9.pdf

Demnach müsste YT als werbefinanzierter Dienst wohl mindestens EUR 0,00025 pro Stream berappen. Lizenznehmer wäre dann wohl YT, und nicht etwa der Nutzer, der den Konzertmitschnitt hochlädt. Und YT müsste das Ganze vor der "Nutzungsaufnahme" beantragen - kaum vereinbar mit der Funktionalität von Youtube, wo ja grundsätzlich jeder erst einmal alles einstellen kann, was er will, und das auch sofort von anderen abrufbar ist.

Und da sich GEMA und Youtube nicht einigen, wäre damit ein Cover auf Youtube wohl genauso wenig erlaubt wie der fremde Upload des Musikvideos des Originalinterpreten.

Inwieweit sich die GEMA am trotzdem einstellenden Nutzer schadlos halten kann, ist mir aber nicht klar. Denn Dienstanbieter ist ja YT. Und das Covern von Titeln ist ja nicht verboten, sondern kann, z.B. für CD-Produktionen, vergleichsweise einfach bei der GEMA lizenziert werden, sofern man sich an das Original hält.
 
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Inwieweit sich die GEMA am trotzdem einstellenden Nutzer schadlos halten kann, ist mir aber nicht klar. Denn Dienstanbieter ist ja YT. Und das Covern von Titeln ist ja nicht verboten, sondern kann, z.B. für CD-Produktionen, vergleichsweise einfach bei der GEMA lizenziert werden, sofern man sich an das Original hält.

Ich habe mal versucht, von den GEMA zu erfahren, ob man nicht auf eigene Faust die Lizenz fürs Einstellen auf YouTube bezahlen kann. Das hat leider nicht geklappt. Als Antwort habe ich ausweichendes unverständliches Geschwurbel bekommen. Mein Eindruck ist, dass sich die GEMA aus politischen Gründen darauf gar nicht erst einlassen will, weil sonst ihre Argumentation zusammenbricht, dass YouTube der Anbieter ist und nicht der einzelne User. Aus Sicht der GEMA wäre es natürlich sehr viel einfacher, YouTube zur Abrechnung zu verpflichten und sich von dort die Millionen zu holen, statt jedem einzelnen YT-Nutzer hinterherzurennen.
 
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Ich habe mal versucht, von den GEMA zu erfahren, ob man nicht auf eigene Faust die Lizenz fürs Einstellen auf YouTube bezahlen kann.
(..)
Aus Sicht der GEMA wäre es natürlich sehr viel einfacher, YouTube zur Abrechnung zu verpflichten und sich von dort die Millionen zu holen, statt jedem einzelnen YT-Nutzer hinterherzurennen.

Was ist daran so schlimm? YT bekommt ja auch die Werbeeinnahmen. Für dich wäre das ja auch ein unkalkulierbares Risiko, wenn man pro Click zur Kasse gebeten wird. Stell dir vor, dein Cover erlangt Kultstatus :D und wird hunderttausendfach angeklickt, und die Rechnung landet bei dir. Derweilen kassiert YT die daraus generierten Werbeeinnahmen und zuckt mit den Schultern - das willst du nicht wirklich :redface:.

Aber es wäre, um auf deine Idee einzugehen, schon schön, wenn es eine Möglichkeit gäbe, der GEMA, sagen wir mal, 10 Euro zu bezahlen und zu wissen, dass es legal ist, was man tut. Aber davon hätten die Rechteinhaber eben auch keinen Anteil an der Kohle, die YT einnimmt...
 
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Danke für eure zahlreichen Antworten. :) Da kann man wohl leider nichts machen. Die Gema und Youtube werden sich nie einigen.

- - - Aktualisiert - - -

Was ist daran so schlimm? YT bekommt ja auch die Werbeeinnahmen. Für dich wäre das ja auch ein unkalkulierbares Risiko, wenn man pro Click zur Kasse gebeten wird. Stell dir vor, dein Cover erlangt Kultstatus :D und wird hunderttausendfach angeklickt, und die Rechnung landet bei dir. Derweilen kassiert YT die daraus generierten Werbeeinnahmen und zuckt mit den Schultern - das willst du nicht wirklich :redface:.

Aber es wäre, um auf deine Idee einzugehen, schon schön, wenn es eine Möglichkeit gäbe, der GEMA, sagen wir mal, 10 Euro zu bezahlen und zu wissen, dass es legal ist, was man tut. Aber davon hätten die Rechteinhaber eben auch keinen Anteil an der Kohle, die YT einnimmt...

Ich wäre auch ein absoluter Befürworter von so etwas. Sagen wir meinetwegen auch 20 Euro. Aber um soetwas durchzusetzen müsste man schon einen Verein mit zig tausend Mitgliedern gründen und das dann mal der Gema vorschlagen. Ansonsten wird sich nie etwas ändern.
 
Habe bei RoadRunnerRecords wegen covers angefragt und folgende Email erhalten:

Hallo,

nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung habe ich folgende Antwort für dich.

Sofern es um das Begleiten eines Songs geht dürfen wir dies leider nicht erlauben.

Wenn du einen Song covern möchtest müsstest du dich an den jeweiligen Musikverlag des Stückes wenden und folgende Punkte beachten:

- Du müsstest die Urheberechte (Komponist und ggf. Textdichter) über den entsprechenden Musikverlag (bzw. ggf. über die GEMA) einholen.
- Du darfst keine Bearbeitung i.S.d. § 23 UrhG vornehmen, d.h., den Charakter des Werkes nicht verändern! Eine Akustikversion wäre bspw. eine erlaubnispflichtige Bearbeitung.
- Gegenüber YouTube müsstest du garantieren, dass du alle Rechte hast, ansonsten machst du dich unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!


Viele Grüße,
dein Roadrunner-Team



vllt. hilft dies einem weiter.
 
- Du müsstest die Urheberechte (Komponist und ggf. Textdichter) über den entsprechenden Musikverlag (bzw. ggf. über die GEMA) einholen.

Na das ist ja das beschriebene Problem: Für eine Veröffentlichung auf YouTube kann man bei der GEMA keine Lizenz einholen, weil die GEMA der Meinung ist, YouTube bzw. Google müsste für die Lizenz zahlen und nicht derjenige, der ihn hochlädt..
 
Ich klinke mich mal hier ein, weil es schon so viele Threads zu dem Thema gibt und dieser hier der aktuellste ist.

Das Thema scheint ja immer noch nicht geklärt zu sein. Wir sind eine Coverband, die zurzeit nur sporadisch ein paar Gigs hat. Wir streben jedoch an, durchaus für den ein oder anderen Gig auch einmal etwas Geld zu bekommen und nicht nur das Dosenpfand ;) Dazu möchten wir uns im Netz natürlich auch mit Sound präsentieren und haben vier Demosongs aufgenommen. Es handelt sich dabei im rechtlichen Sinne um Cover, keine Bearbeitungen.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, diese Songs online zu präsentieren? Dienste wie Youtube oder Soundcloud schließen so etwas ja aus. Bitte nicht das Argument liefern, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn ich einer Oma nachts in einer Seitenstraße die Handtasche klaue, ist da auch kein Kläger, trotzdem mache ich es nicht.

Mir ist klar, dass in der Realität im schlimmsten Fall das Video bzw. der Song gelöscht wird, aber es muss doch auch einen rechtlich unbedenklichen Weg geben. Oder muss ich doch für jeden Song die Erlaubnis des Urhebers einholen? Das ist ja im Hobbybereich nahezu unmöglich.
 
also - auch ich spiele in einer Coverband. Bei Auftritten gibt es kein Problem, da kümmert sich der Veranstalter. Schwieriger wird es, wenn irgendwelche Cover Demos ins Netzt gestellt werden. Aber auch hier gibt es einen Workaround - Gerichtsurteil dazu finde ich leider auf die Schnelle nicht - aber es ist absolut ok, wenn vom Song ein paar wenige Sekunden "zitiert" und veröffentlich werden, ohne damit gegen das Urheberrecht zu verstossen.
Darauf berufen sich im übrigen die ganzen DJ fuzzies, die immer wieder Songfragmente samplen und dann bearbeiten.
 
Gibt es irgendeine Möglichkeit, diese Songs online zu präsentieren? Dienste wie Youtube oder Soundcloud schließen so etwas ja aus.

Das ist gar kein Problem, die Songs auf die eigene (!) Homepage zu stellen und dann entsprechend GEMA dafür zu bezahlen. Bei YouTube und Soundcloud scheint es ja daran zu scheitern, dass die Betreiber sich mit der GEMA nicht einigen können, aber wenn Du selbst der Betreiber der Seite bist, muss die die GEMA zum entsprechenden Tarif eine Lizenz einräumen.

Aber auch hier gibt es einen Workaround - Gerichtsurteil dazu finde ich leider auf die Schnelle nicht - aber es ist absolut ok, wenn vom Song ein paar wenige Sekunden "zitiert" und veröffentlich werden, ohne damit gegen das Urheberrecht zu verstossen.
Darauf berufen sich im übrigen die ganzen DJ fuzzies, die immer wieder Songfragmente samplen und dann bearbeiten.

Nein, das ist nicht okay, sondern ein Urheberrechtsverstoß. Auf netzpolitik.org gibt es eine Serie, in der sich Remixer regelmäßig über die Rechtsunsicherheit beklagen.
 
Es scheint so, als ob das Coversong Problem bei MyVideo gelöst sein könnte......
 
Genaueres?!

Finde dazu nichts :confused:
 
Hmmm, wirklich geklärt ist die rechtliche Lage immer noch nicht soweit ich das mitbekommen habe.
Weiß denn jemand in welchem Bereich die Kosten liegen, wenn man das ganz offiziell bei der Gema anmeldet ein paar Cover-Soundschnipsel auf der eigenen Homepage streambar zu machen? Ich denke so an 5 Songs jeweils 20-30 Sekunden.
Also sind das ein paar Euro im Jahr (die würde ich gerne zahlen um es sauber zu machen), oder sind es ein paar Hundert Euro (das stünde dann in keinem Verhältnis zum Positiveffekt)?
 
Hmmm, wirklich geklärt ist die rechtliche Lage immer noch nicht soweit ich das mitbekommen habe.
Weiß denn jemand in welchem Bereich die Kosten liegen, wenn man das ganz offiziell bei der Gema anmeldet ein paar Cover-Soundschnipsel auf der eigenen Homepage streambar zu machen? Ich denke so an 5 Songs jeweils 20-30 Sekunden.
Also sind das ein paar Euro im Jahr (die würde ich gerne zahlen um es sauber zu machen), oder sind es ein paar Hundert Euro (das stünde dann in keinem Verhältnis zum Positiveffekt)?

Wenn ich den Tarif richtig verstehe, bist Du als Coverband, die sich auch über Webseite buchen lässt, ein kommerzieller Anbieter. Dann bist Du mindestens mit rund 430 Euro dabei:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_vr_w_i.pdf
 
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Bis 120 000 Zugriffe im Jahr kostet die Lizenzierung von Hörbeispielen (GEMA-Repertoire) auf der eigenen Website 160,40 Euro zuzüglich 7% Umsatzsteuer (Tarif VR- W I Kategorie 3 ), das nennt sich dann Interpretenpräsenz oder so ähnlich, hab meinen Vertrag gerade nicht zur Hand.

Also genau der von Beyme verlinkte Tarif, dort Kategorie 3.
 
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Warum denn Kategorie 3?

Wenn man einen Auftritt seiner Coverband verkaufen will, ist das nicht eine Dienstleistung wie in Kategorie 1?
 
Wenn man bei einer Plattenfirma anfragt, ist es doch ziemlich klar, dass die sagen, dass man das Cover bei der GEMA anmelden muss.
Es stellt sich hier die Frage nach der gesetzlichen Theorie und der Praxis.
Von H. Fischers "Atemlos" gibt es gefühlt hunderte Covers auf YT. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat NIEMAND der Cover-Künstler das irgendwo angemeldet. Vielleicht haben sie in die Videobeschreibung etwas wie "Original von H. Fischer, hier bei iTunes zu kaufen, ich habe keine Rechte an dem Song" geschrieben. Fertig.

Und ganz ehrlich? Dem Urheber, Frau Fischer, ist das ganze herzlich egal. Die freut sich noch über die indirekte Werbung.

Wer so ein Cover zu Unterhaltungszwecken einstellt, also damit keine kommerziellen Absichten verfolgt, sollte demnach keine Probleme bekommen.

Aus dem schier ewigen Streit zwischen YT und GEMA resultiert eine rechtliche Grauzone. Beide schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu.

Natürlich kann die Frage abschließend nicht geklärt werden. Aber man sollte sich mal fragen, wie wahrscheinlich es ist, wegen eines Covers zu Unterhaltungszwecken juristisch belangt zu werden.
Ganz ehrlich? Die deutsche Justiz hat besseres zu tun.


Wenn man aber mit den Covern Geld verdienen will, also z.B. einen Link zu der eigenen Version auf iTunes einstellt, verfolgt man ganz klar kommerzielle Absichten und kann sich nicht mehr damit rechtfertigen, nur unterhalten zu wollen. Das deutsche Urheberrecht ist da sehr streng. So etwas würde ich nur tun, wenn mir die diesbezügliche Erlaubnis des Urhebers, im Zweifelsfall also der Plattenfirma, vorliegt.

Beste Grüße
KeysCaptain
 

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